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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie kann ich mein Studium unterbrechen?

Verschiedene Gründe können eine Unterbrechung des Studiums erfordern. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:

Welche dieser Varianten die bessere darstellt, hängt ganz von der jeweiligen individuellen Situation ab. Wir raten hier dringend, euch vorher eingehend beraten zu lassen:

Sozialreferat

Ist eine Rückerstattung bezahlter Studiengebühr möglich?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann eine bereits bezahlte Studiengebühr von der Uni zurückgefordert werden. Das kann unter anderem auch ein Erlassgrund sein, der erst während des Semesters geltend gemacht wird.

Weitere Infos zur Rückerstattung:

Ist ein Erlass der Studiengebühr möglich?

Es gibt unterschiedliche Gründe, mit denen ein Erlass der Studiengebühr bei der Uni beantragt werden kann. Für Studierende aus Drittstaaten, die EU-EWR-Bürger*innen nicht gleichgestellt sind, sind diese Möglichkeiten jedoch stark eingeschränkt.

Studierenden Mitarbeiter*innen der Uni Wien wird die Studiengebühr im jeweiligen Folgesemester automatisch erlassen.

Im Sommersemester 2023 wird Studierenden aus dem Iran und der Ukraine die Studiengebühr generell erlassen.

Achtung: Auch bei einem Erlass der Studiengebühr muss der ÖH-Beitrag trotzdem unbedingt bezahlt werden.

Weitere Infos zum Erlass der Studiengebür

Wie hoch ist die Studiengebühr?

Die Studiengebühr beträgt für Studierende aus EU-/EWR-Staaten und aus der Schweiz 363,36 € pro Semester.  Während der Regelstudiendauer zuzüglich zwei Semester muss keine Studiengebühr bezahlt werden. Gleiches gilt für Studierende aus Drittstaaten die entsprechen gleichgestellt sind.

Studierende aus Drittstaaten ohne Gleichstellung müssen für jedes Semester 726,72 € bezahlen. Ausnahmen davon gelten derzeit (Sommersemester 2023) für Studierende aus der Ukraine und dem Iran.

Außerordentliche Studierende zahlen in jedem Fall 363,36 € pro Semester.

Zusätzlich ist für alle der ÖH-Beitrag (Sommersemester 2023: 21,20 €) zu bezahlen.

Website der Uni Wien zur Studiengebühr

Kopier­pickerl

Drei Mal pro Semester kannst du mit dem Kopierpickerl bei allen Facultas-Shops die verbilligte ÖH-Copycard mit 220 Kopien um 10 Euro erstehen. Das ist eine erhebliche Ersparnis, vor allem, weil Kopieren zu den kostenintensivsten Bereichen des Studiums zählt – und mit den Skripten und Texten, die auf moodle und fronter zu finden sind, ist der hauseigene Drucker am Schreibtisch meist überfordert.
Das Kopierpickerl gibt es im Beratungszentrum der ÖH Uni Wien am Unicampus. Einfach auf die ÖH-Kartenhülle kleben, fertig.

Kann ich auch ohne ein Austauschprogramm ins Ausland gehen?

Ja, allerdings ist das ein bisschen komplizierter. Am besten liest du dir Folgendes durch:

Uni Wien - Outgoing students

Referat für Nachhaltigkeit und Internationales

Wo kann ich mich für meinen Auslandsaufenthalt anmelden?

Einen Überblick über diverse Austauschprogramme bietet die Uni Wien auf dieser Website:

Outgoing-Students

Weitere Beratung dazu bekommst du im

Referat für Nachhaltigkeit und Internationales

Wie viele Prüfungsantritte habe ich?

Für jede deiner Prüfungen hast du vier Möglichkeiten anzutreten.
Die letzte Möglichkeit ist bei nicht-prüfungsimmamenten Prüfungen (also bei Vorlesungen) kommissionell, sprich vor einem Prüfungssenat. Du darfst also drei Mal eine Prüfung wiederholen, ergo: vier Antrittsmöglichkeiten. Wenn du den vierten Antritt nicht schaffst, wirst du leider vom Studium exmatrikuliert und für alle Studien (der Uni Wien) gesperrt, zu deren Absolvieren man eben jene Lehrveranstaltung absolvieren müsste.

Seit dem 1.10.2022 gibt es jedoch eine Ausnahme: Für die letzte Prüfung des Studiums bekommt man einen weiteren Antritt, darf also ein fünftes Mal dazu antreten.

Referat für Bildung und Politik

Was muss ich zu meinem Prüfungsantritt mitnehmen?

Du bist gesetzlich dazu verpflichtet dich bei der Prüfung auszuweisen. Gemäß § 12 der Satzung der Universität Wien, ist dafür jeder amtliche Lichtbildausweis rechtlich in Ordnung. Das heißt: Solange du deinen Studierendenausweis, deinen Reisepass oder deinen Führerschein mit dir hast, kann dir nichts passieren. Natürlich solltest du auch nicht vergessen, etwas zum Schreiben mitzunehmen.

Referat für Bildung und Politik