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Was muss ich zu meinem Prüfungsantritt mitnehmen?

Du bist gesetzlich dazu verpflichtet dich bei der Prüfung auszuweisen. Gemäß § 12 der Satzung der Universität Wien, ist dafür jeder amtliche Lichtbildausweis rechtlich in Ordnung. Das heißt: Solange du deinen Studierendenausweis, deinen Reisepass oder deinen Führerschein mit dir hast, kann dir nichts passieren. Natürlich solltest du auch nicht vergessen, etwas zum Schreiben mitzunehmen.

Referat für Bildung und Politik