Was muss ich zu meinem Prüfungsantritt mitnehmen?
Du bist gesetzlich dazu verpflichtet dich bei der Prüfung auszuweisen. Gemäß § 12 der Satzung der Universität Wien, ist dafür jeder amtliche Lichtbildausweis rechtlich in Ordnung. Das heißt: Solange du deinen Studierendenausweis, deinen Reisepass oder deinen Führerschein mit dir hast, kann dir nichts passieren. Natürlich solltest du auch nicht vergessen, etwas zum Schreiben mitzunehmen.