Zum Inhalt

Sonderprojekttopf der ÖH Uni Wien

Inhaltsverzeichnis überspringen

Über den Topf

Solange wir geschlossen haben, bitte die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge vorab per Scan schicken und das Original mit dem Vermerk "per e-mail am TT.MM.JJJJ übermittelt" per Post an uns senden.

Höchstmöglicher Förderbetrag sind € 1000,-.
Es wird dringend gebeten, vor der Antragstellung die Richtlinien gründlich zu lesen!

Zwei wichtige Punkte aus den Richtlinien

  1. Die Anträge müssen in unserem Sekretariat mit Original-Unterschrift eingereicht werden, also nicht als Fax, Scan oder Kopie. Eingegangene Anträge werden in der jeweils nächsten Sitzung des Sonderprojektausschusses behandelt.
    Die Einreichfrist für Sonderprojekte endet eine Woche vor der fälligen Ausschusssitzung. Später eingebrachte Anträge können nur behandelt werden, wenn 2/3 der Mitglieder des Ausschusses für die Zulassung stimmen.
  2. Die Kontodaten müssen auf Einzelpersonen (keine Vereine, Ausnahme: queer-feministischer SoPro) laufen, Förderempfänger*innen können ausschließlich Studierende sein.

Unten findest du sowohl das Antragsformular als auch das ÖH Uni Wien Logo.

Allgemeine Richtlinien für Sonderprojekte

Im Rahmen des Sonderprojektausschusses der ÖH Uni Wien

Grundsätze

Die HochschülerInnenschaft der Universität Wien gewährt Projekten und Aktivitäten von Studierenden nach Maßgabe der dem Sonderprojektausschuss zugeteilten Mittel finanzielle Unterstützung. Diese Projekte müssen sich mit für Studierende relevanten Themen befassen bzw. hauptsächlich von Studierenden getragen werden.

Eine Sonderprojektförderung kann nur für das Gesamtprojekt beantragt werden und wird nur für konkrete Projektbereiche gewährt. Die geförderten Projektbereiche müssen eindeutig abrechenbare Ausgaben aufweisen.

Nicht gefördert werden:

  • Honorare bzw. Personalkosten, außer wenn die Leistungen vom Projektteam absolut nicht erbracht werden können, diese für die Durchführung des Projekts aber wesentlich sind;
  • Projekte, die Studierendenfraktionen, politische Parteien oder deren Teilorganisationen begünstigen;
  • Feste.

Wissenschaftliche Arbeiten zur Erlangung eines akademischen Abschlusses sowie Forschungsprojekte, welche die verlangte Relevanz für die Studierenden der Universität Wien aufweisen, können mit maximal € 300,-- gefördert werden.

Periodisch erscheinende Projekte (z.B Zeitungen oder Zeitschriften) können höchstens einmal pro Budgetjahr gefördert werden (Ausnahme für feministische/ queere oder periodisch erscheinende Projekte, siehe unten).

Es ist nicht möglich, zum Zeitpunkt der Antragstellung (laut Eingangsstempel) bereits durchgeführte Projekte und Aktionen zu fördern. Das Projekt darf sich zu diesem Zeitpunkt erst in der Planungsphase befinden.

Die Unterstützung eines Sonderprojekts darf die Höhe von € 1.000,-- nicht übersteigen.

Bei der Vergabe von Förderungen hat der Sonderprojektausschuss zu prüfen, ob das Projekt bereits durch eine andere HochschülerInnenschaft oder die Bundesvertretung gefördert wird. Bereits gewährte Förderungen aus anderen ÖH-Sonderprojekttöpfen werden bei der Bemessung der Förderung des Sonderprojektausschusses der ÖH Uni Wien berücksichtigt.

Antragsteller_innen

  • Alle ÖH Uni Wien Mitglieder, d.h. alle Studierende die an der Uni Wien inskribiert sind;
  • Studienvertretungen und Fakultätsvertretungen, wenn das Projekt den budgetären Rahmen der jeweiligen Vertretung übersteigt

Studierendenfraktionen und wahlwerbende Gruppen, sowie Parteien und ihre Vorfeldorganisationen können keine Förderung durch den Sonderprojektausschuss der ÖH Uni Wien beantragen.

Projektanträge

Der Antrag zur Förderung eines Sonderprojekts hat auf einem Standardformular „Antrag zur Unterstützung eines Sonderprojekts (erhältlich im Sekretariat der ÖH Uni Wien und auf oeh.univie.ac.at/wirtschaft) eingebracht werden.

Folgende Punkte sind im Antrag zu behandeln

  • Äußere Daten der/des Projektverantwortlichen und ihrer/seiner Mitarbeiter_innen
    • Bezeichnung des Sonderprojektes
    • Name, Adresse, Telefon, E-Mail, Uni, Studienrichtung, Matrikelnummer, Kontonummer, Bank, Bankleitzahl, KontoinhaberIn, Qualifikationen
    • Mitarbeiter_innen, mit allen obigen Angaben und ihren Qualifikationen
  • Projektbeschreibung
  • Äußere Daten der/des Projektverantwortlichen und ihrer/seiner Mitarbeiter_innen
    • Bezeichnung des Sonderprojektes
    • Name, Adresse, Telefon, E-Mail, Uni, Studienrichtung, Matrikelnummer, Kontonummer, Bank, Bankleitzahl, KontoinhaberIn, Qualifikationen
    • Mitarbeiter_innen, mit allen obigen Angaben und ihren Qualifikationen
  • Projektbeschreibung
    • Gegenstand des Projektes, z.B. Studie, Veranstaltung, usw.
    • Methoden der Durchführung des Projektes, Projektorganisation, usw.
    • Angesprochener Personenkreis
  • Studentische Relevanz
  • Anlass für die Durchführung des Projektes
  • Ziele des Projektes
  • Zeitplan
    • Darlegung des Arbeitskonzeptes
    • Projektphasen
    • Projektabschluss
  • Ergebnisse
    • Welche zu erwartenden Ergebnisse lassen sich formulieren?
    • Einschätzung der Konsequenzen
    • Sind Folgeaktivitäten geplant?
    • Von wem wird eine Resonanz erwartet?
    • Welche Reaktionen sind von Studierenden, ProfessorInnen, usw. zu erwarten?
    • Wie werden die Ergebnisse publiziert?
  • Kostenanalyse, Finanzierungsplan
    • Ausgaben: Gesamtkostenaufstellung mit allen Detailkosten des Projektes (Personal- und Sachaufwendungen)
    • Einnahmen: Förderungen (beantragte und zugesagte) anderer Institutionen, Werbekooperationen, Erlöse aus dem Projekt (z.B. Verkauf von Publikationen, Eintritte, usw.)

Wenn ein detaillierter Kostenplan noch nicht vorliegt, so müssen jedenfalls geplante Ausgaben und Einnahmen und beantragte Unterstützungen aus einer Eventualaufstellung ersichtlich sein.

Anträge, aus denen die Höhe und der genaue Verwendungszweck der beantragten Unterstützung nicht ersichtlich sind, werden nicht behandelt.

  • Weitere Informationen
    • Verwendete Literatur
    • Kontakte zu anderen Institutionen
    • Geplante Veröffentlichungen
    • Usw.

Eingegangene Anträge werden in der jeweils nächsten Sitzung des Sonderprojektausschusses behandelt. Die Einreichfrist für Sonderprojekte endet eine Woche vor der fälligen Ausschusssitzung. Später eingebrachte Anträge können nur behandelt werden, wenn 2/3 der Mitglieder des Ausschusses für die Zulassung stimmen.

Nur Anträge, die vollständig ausgefüllt sind, werden behandelt.

Sonderregelungen für den feministischen/queeren Sonderprojekttopf

Um der spezifischen Situation und den speziellen Bedürfnissen von feministischen/queeren Projekten gerecht zu werden, gibt es innerhalb des Sonderprojektausschusses einen eigenen Topf für feministische/queere Projekte.

Auch alle geförderten feministische/queeren Projekte müssen einen Studierenden-Bezug aufweisen

Eine Förderung feministischer/queerer Zeitschriften ist einmal im Semester (pro Zeitungs-Projekt) möglich.

Weiters gibt es eine Fördermöglichkeit für bestehende feministische/queere Vereine oder Organisationen. Diese sind unabhängig von einem Sonderprojekt, sondern werden dem Verein oder der Organisation aufgrund ihrer gesamten laufenden Arbeit als Unterstützung für diese zugedacht. Die maximale Förderungshöhe ist auch in diesem Fall je € 1.000,--.

Für diese Förderung von Organisationen oder Vereinen muss ebenfalls ein Antrag gestellt werden. Es wird gebeten den allgemeinen Antrag für Sonderprojekte zu verwenden und die Fragen entsprechend zu beantworten. Zusätzlich muss auf der ersten Seite deutlich sichtbar „Antrag auf Förderung eines Vereins/einer Organisation iSd feministischen/queeren Sondertopfes“ angegeben werden.

Das Kollektiv Frauenreferat und das Kollektiv HomoBiTransReferat können zur Stellungnahme bei der Behandlung der Anträge herangezogen werden.

Projektbehandlung

Die Behandlung der Projektanträge obliegt dem Ausschuss für Sonderprojekte. Die jährlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind dem jeweiligen ÖH Jahresbudget zu entnehmen.

Das Sonderprojekt darf sich im Zeitpunkt der Einreichung erst in der Planungsphase befinden. Es ist nicht möglich, bereits begonnene bzw. durchgeführte Projekte und Aktionen nachzufinanzieren.

Der Ausschuss kann bei der Behandlung eines Antrags folgendes beschließen:

  • Die Zulassung des Antrags bei verspätetem Einreichen mit 2/3-Mehrheit;
  • Die Höhe der Förderung oder die Ablehnung eines Projekts;
  • Aus welchem der beiden Töpfe gefördert werden soll;
  • Welche Ausgaben des Projekts gefördert werden;
  • Auflagen für die Förderung;
  • Einholung weiterer Informationen zum Projekt und Vertagung;
  • Genehmigung von nachträglichen Änderungen eines bereits beschlossenen Projekts;
  • Die Deckelung des vorgesehenen Budgets für gewisse Zeiträume.

Der Sonderprojektaussschuss behält es sich vor, eine semesterweise Deckelung des vorgesehenen Budgets zu beschließen, um das Ausschöpfen des Sonderprojekttopfes schon im ersten Semester einer Budgetperiode zu verhindern.

Der Sonderprojektausschuss kann keine Förderungen gewähren, die in der Summe die Höhe des Topfes übersteigt. Anträge, die in einem Semester nicht behandelt werden können, da die Töpfe bereits ausgeschöpft sind, verfallen.

In der letzten Sitzung vor Ende des Sommersemesters werden der allgemeine Sonderprojekttopf und der feministische/queere Sonderprojekttopf automatisch zusammengelegt.

Das Ergebnis des Ausschusses wird der_dem Projektleiter_in mitgeteilt.

Durchführungs- und Abrechnungsgrundsätze

Das Projekt ist gemäß der Bestimmung des ÖH-Gesetzes nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie Wahrhaftigkeit und leichten Kontrollierbarkeit durchzuführen und abzurechnen. Die HochschülerInnenschaft an der Universität Wien behält sich vor, über alle Ausgaben des Projektes die Originalbelege anzufordern.

Zur Abrechnung gelangen nur Kosten, die im Ansuchen auch angeführt sind. Eine Änderung der Kosten bzw. des Projekts im Allgemeinen müssen dem Ausschuss unverzüglich bekannt gegeben werden.

Die genehmigten Kostenaufstellungen sowie die Terminplanung sind verbindlich. Es können keine Kostenumwidmungen ohne Beschluss des Ausschusses vorgenommen werden. Alle Änderungen des Projektablaufs müssen dem Ausschuss berichtet und vom Ausschuss beschlossen werden.

Auf allen Schreiben und Abrechnungen, die das Sonderprojekt betreffen, ist die angegebene Nummer des Sonderprojekts unbedingt anzugeben.

Auszahlung

Die Auszahlung der zugesagten Sonderprojektmittel erfolgt nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Einhaltung der Sonderprojektrichtlinien und der erteilten Auflagen;
  • Vorlage der Originalbelege für die vom Ausschuss genehmigten Geldmittel;
  • Vorlage der in Punkt 8 angegebenen Berichte;
  • Angabe von Bankverbindungen, Kontonummer, Bankleitzahl, KontoinhaberIn;
  • Sofern das Geld nicht an die/den ProjektleiterIn ausbezahlt werden soll, Ermächtigung der Projektleiterin bzw. des Projektleiters, dass das Geld von einer anderen Person in Empfang genommen werden kann (Banküberweisung, keine Barauszahlung/Scheck).

Die Abrechnung des Sonderprojektes hat bis spätestens ein Jahr nach dessen Genehmigung zu erfolgen. Andernfalls verfällt der Anspruch auf die Förderung.

Berichte

Über jedes Projekt ist ein Endbericht zu erstellen, der über den Verlauf, den Inhalt und die Ereignisse das Projektes Auskunft gibt. Diesem Bericht sind alle im Zusammenhang mit diesem Sonderprojekt erschienenen Publikationen (Broschüren, Flugblätter, Plakate, Videokassetten, Tonbänder, Fotos) beizuschließen.

Dieser Endbericht ist nach Abschluss des Projektes zu erstellen. Im Falle der Nichtvorlage eines Endberichts verfallen die zugesagten Sonderprojektmittel ausnahmslos

Nennung der ÖH

Auf allen Publikationen, die mit dem Sonderprojekt zusammenhängen (Broschüren, Flugblätter, Plakate, Filme, Fotos, Videobänder, usw.) muss ein Hinweis sein, dass dieses Projekt von der HochschülerInnenschaft an der Uni Wien unterstützt wird:

„Gefördertes Sonderprojekt der HochschülerInnenschaft an der Universität Wien"

Wo eine Verwendung von Logoleisten möglich ist (Broschüren, Flugblätter, Plakate, usw.) hat der Schriftzug „HochschülerInnenschaft an der Universität Wien“ und das Logo „ÖH Uni Wien“ verwendet zu werden.

Druckvorlagen der Logos sind unten zu finden bzw. können beim Referat für Öffentlichkeitsarbeit presse@oeh.univie.ac.at angefordert werden.

Abgesehen von der Farbe, dürfen Schriftzug und Logo nur mit Genehmigung verändert werden!

Das Logo und/oder der Schriftzug haben möglichst gut sichtbar und in einer der Publikation angemessenen Form platziert zu werden.

Zusätzlich kann der Ausschuss weitere notwendige Publizitätshinweise beschließen (z.B. ÖH-Eigeninserate: Formate C5, A5, A4)

Bei medienspezifischen Projekten: Verwendung des „Unique“-Logos, „Unique“-Transparenten bei Veranstaltungen und Artikel für eine Ausgabe von „Unique“.

Wird die Nennung der ÖH nicht richtliniengemäß ausgeführt, verfallen die Sonderprojektmittel ausnahmslos.

Über die Drucklegung von Sonderprojektergebnissen und Broschüren wird erst nach Einlangen des Endberichtes entschieden; dafür muss ein neuer Antrag mit Kostenaufstellung vorgelegt werden.

Sämtliche Druckwerke (Broschüre, Buch, usw.) zu Sonderprojekten müssen auf der ersten Innenseite mit dem Vermerk „Gefördertes Sonderprojekt der HochschülerInnenschaft an der Universität Wien“ versehen werden.

Kontakt: sopro@oeh.univie.ac.at

Das Antragsformular bitte elektronisch mit Hilfe eines Adobe Reader ausfüllen.

Der Adobe Reader kann hier kostenlos downgeloadet werden. Betriebssysteme von Apple (z.B.: Mac OS X), Linux bzw. Ubuntu und Windows 8 haben standardmäßig ein Vorschauprogramm für PDF-Dokumente installiert. Mit diesen können die Formulare nicht korrekt genutzt werden, da unter anderem automatische Berechnungen von diesen Vorschauprogrammen nicht verarbeitet werden können. Für das Ausfüllen ist daher unbedingt die Nutzung des kostenlosen Adobe Readers notwendig.