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Koordinationsausschuss der ÖH Uni Wien

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Über uns

Der Koordinationsausschuss der Hochschüler*innenschaft an der Uni Wien ist das von Fakultäts- und Zentrumsvertretungen der Universität Wien entsandte Organ zur Förderung von Projekten.

Antragsteller*innen müssen den Antrag mindestens eine Woche vor der Sitzung des Koordinationsausschusses per Mail einreichen (weitere Infos siehe unten).

Aktuelles

Bereits geförderte Projekte werden gebeten, sich mit den geänderten Öffnungszeiten der Universitätsvertretung vertraut zu machen damit die Förderung der Projekte abgewickelt werden kann.

Nächster Sitzungstermin

Die nächste Sitzung findet im Frühjahr 2025 statt.

Anträge müssen bis spätestens eine Woche vor dem Termin eingehen!

Generell können Antragsteller*innen mit ungefähr drei Sitzungen im Wirtschaftsjahr rechnen, eine im Herbst, eine im Frühjahr und eine im Mai.

Es können durch eine Änderung in der Satzung der ÖH Uni Wien wieder, neben Anträgen von StVen, auch Personen und Vereine gefördert werden.

Achtung Neu

Die UV hat beschlossen, dass der Koordintionsausschuss KoA nach einer Sitzung die geförderten Projekte (Bezeichnung und evt. Beschreibung) und den Förderbetrag auf dieser Homepage und auf den Social-Media Kanälen der ÖH Uni Wien veröffentlicht werden muss. Wir bitten euch das bei der Stellung eures Antrags zu berücksichtgen. Namen von Personen werden keinesfalls veröffentlicht!

Kontakt: koa@oeh.univie.ac.at

Projektantrag: Projektantrag Koordinationsausschuss

Achtung: Bitte achtet darauf, dass eure Anträge vollständig ausgefüllt und keine leeren Felder vorhanden sind! Das Wirtschaftsreferat behandelt ausschließlich vollständige Anträge! Somit können wir auch in den Sitzungen nur über korrekt und vollständig ausgefüllte Anträge abstimmen.

Allgemeine Richtlinien für Förderungen durch den Koordinationsausschuss

Grundsätze

Die Fakultäts- und Zentrumsvertretung der Universität Wien gewähren verschiedensten Projekten und Aktivitäten nach Maßgabe der dem Koordinationsausschuss zugeteilten Mittel finanzielle Unterstützung. Diese Projekte sollten sich mit für Studierende relevanten Themen befassen bzw. hauptsächlich von Studierenden getragen werden.

Nicht gefördert werden:

  • Honorare bzw. Personalkosten, außer wenn die Leistungen vom Projektteam absolut nicht erbracht werden können, diese für die Durchführung des Projekts aber wesentlich sind;
  • Projekte, die Studierendenfraktionen, politische Parteien oder deren Teilorganisationen begünstigen

Projektanträge

Der untenstehende Antrag zur Förderung "Projektantrag Koordinationsausschuss" ist computergestützt auszufüllen.

Folgende Punkte sind im Antrag zu behandeln

  • Informationen zu den Veranstalter_innen
    • Bezeichnung des Projektes
    • Veranstalter_in/Organisation
    • Name der Kontaktperson, Telefon, E-Mail
  • Projektbeschreibung
    • Gegenstand des Projektes, z.B. Studie, Veranstaltung, usw.
    • Kurzbeschreibung
    • Ablauf
    • Geplante Publikation(en)
  • Kostenanalyse, Finanzierungsplan
    • Ausgaben: Gesamtkostenaufstellung mit allen Detailkosten des Projektes (Personal- und Sachaufwendungen, etc.)
    • Einnahmen: Förderungen (beantragte und zugesagte) anderer Institutionen, Werbekooperationen, Erlöse aus dem Projekt (z.B. Verkauf von Publikationen, Eintritte, usw.)
    • Beantragte Finanzierung durch die ÖH (auch die beim Koordinationsausschuss beantragte Förderung und die Ausgaben aus dem eigenen Budget müssen angeführt werden)
    • Die Einnahmen müssen den Ausgaben entsprechen

Nur vollständig ausgefüllte Anträge können behandelt werden!

Ablauf

Zunächst einmal sollte der vollständig ausgefüllte Projektantrag Koordinationsausschuss (PDF) bis spätestens eine Woche vor der Sitzung an den Koordinationsausschuss an koa@oeh.univie.ac.at mit dem Wirtschaftsreferat der ÖH Uni Wien im CC wiref@oeh.univie.ac.at geschickt werden. Projekte und Inititiativen werden erst dann besprochen, wenn der Antrag im Vorhinein eingelangt ist. Leider können nicht alle Projekte in voller Höhe gefördert werden, da das Budget beschränkt ist. Nach der Sitzung wird die Entscheidung des Koordinationsausschusses der*dem Antragsteller*in mit der Höhe und eventuellen sonstigen Details/ Auflagen mitgeteilt.

Bitte achtet darauf, dass wir nur Projekte fördern können, welche im aktuellen Wirtschaftsjahr stattfinden (Juli bis Juni).

Durchführungs- und Abrechnungsgrundsätze

Die HochschülerInnenschaft an der Universität Wien behält sich vor, über alle Ausgaben des Projektes die Originalbelege anzufordern.

  • Du/ihr seid selbst dafür verantwortlich, die Rechnungen rechtzeitig bei der ÖH Uni Wien einzureichen. Dies ist grundsätzlich bis Ende des Wirtschaftsjahres am 30. Juni 2023 (Nachfrist bis 15. Juli) möglich. Achtung NEU: Allerdings gilt eine Abrechnungsfrist von 3 Monaten nach Projektende. Sollte ein bereits abgeschlossenes Projekt gefördert werden, kann dieses 3 Monate nach der beschlossenen Förderung durch den KoA noch abgerechnet werden.
  • Du/ihr seid selbst dafür verantwortlich, welche Rechnungen eingereicht werden für ein bestimmtes Projekt (sobald die beschlossene Summe eines Projekts ausgezahlt wurde, können wir keine zusätzlichen Rechnungen mehr annehmen, sprecht euch also ab, wer welche Rechnungen einreicht!)
  • Wir vergeben keine "Blanko Förderungen". Das bedeutet, für jeden Förderungsbetrag braucht es eine Rechnung.
  • Es ist auch möglich Rechnungen direkt zu übernehmen, dies ist bitte mit dem Wirtschaftsreferat abzusprechen.

Auszahlung

Für die Auszahlung ist das untenstehende Formular "Ausgabenrefundierung durch Überweisung" computergestützt auszufüllen und unter Anheftung der Originalbelege beim Sekretariat der ÖH Uni Wien bis 30.06.2023 abzugeben. Unter "Ebene" bitte "Projekt" auswählen und bei "Name des Organs" bitte "Koordinationsausschuss" schreiben. Bitte auch eure Projektnummer angeben, die ihr per Mail erhalten habt.

Die Auszahlung der zugesagten Förderung erfolgt nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Vorlage der Originalbelege für die vom Ausschuss genehmigten Geldmittel;
  • Angabe von Bankverbindungen, Kontonummer, Bankleitzahl, KontoinhaberIn;
  • Verwendung des ÖH-Uni Wien Logos

Für alle weiteren Fragen der Abrechnung und Auszahlung bitte das Wirtschaftsreferat bzw. die Buchhaltung kontaktieren.

Nennung des Koordinationsausschusses

Auf allen Publikationen, die mit dem Sonderprojekt zusammenhängen (Broschüren, Flugblätter, Plakate, Filme, Fotos, Videobänder, usw.) muss folgender Hinweis sein, dass dieses Projekt von der HochschülerInnenschaft an der Uni Wien unterstützt wird:

„Gefördertes Projekt des Koordinationsausschusses der HochschülerInnenschaft an der Universität Wien"

Überall dort, wo eine Verwendung von Logoleisten möglich ist (Broschüren, Flugblätter, Plakate, usw.), soll der Schriftzug „HochschülerInnenschaft an der Universität Wien“ und das Logo „ÖH Uni Wien“ verwendet werden. (Druckvorlagen können im Sekretariat der ÖH Uni Wien, Campus der Uni Wien, Spitalgasse 2 Hof 1 Tür 1.10, 1090 Wien, Tel.: 01/ 4277 19503, angefordert werden.)

Abgesehen von der Farbe dürfen Schriftzug und Logo nur mit Genehmigung verändert werden.