Über den Topf
Die ÖH Uni Wien fördert wissenschaftliche Abschlussarbeiten und -projekte mit queeren /feministischen /antirassistischen Themen. Es werden ausschließlich Abschlussprojekte gefördert, die zur Erlangung eines akademischen Grades durchgeführt werden müssen. Um Förderung ansuchen könne Studierende, die queere /feministische /antirassistische wissenschaftliche Arbeiten (Bachelor-Master-Diplomarbeiten) verfassen. Die ÖH Uni Wien bietet darüber hinaus die Online-Veröffentlichung der geförderten Arbeiten an.
Die nächste Antragsfrist ist am Montag, den 6. Jänner 2025.
Bitte bedenkt, dass der Zeitraum für das Einreichen der Anträge vom 1. Dezember 2024 bis zum 6. Jänner 2025 läuft.
Richtlinien
Grundsätze
Die Hochschüler*innenschaft an der Universität Wien (ÖH Uni Wien) fördert wissenschaftliche Abschlussarbeiten und -projekte an österreichischen Hochschulen mit feministischen/queeren/antirassistischen Bezug. Studierende können um finanzielle Unterstützung ansuchen.
Antragsteller*innen
Alle Studierenden in Österreich, die queere/feministische/antirassistische wissenschaftliche Abschlussarbeiten verfassen oder queere/feministische/antirassistische wissenschaftliche Abschlussprojekte (die zur Erlangung eines akademischen Grades durchgeführt werden müssen) durchführen.
Anträge
Die Arbeit/das Projekt muss klar den wissenschaftlichen queeren/feministischen/antirassistischen Bezug erkennen lassen und darf keine Klischees und Stereotype reproduzieren. Gleichzeitig dürfen keine Rassismen in der Arbeit transportiert werden, dies schließt ein: Exotisierung, die Reproduktion von kolonialen Narrativen, antisemitische Bilder und Erzählweisen, anti-muslimischen Rassismus sowie Rassismus gegen Sinti*ze und Rom*nja. Zum Beispiel sollten Arbeiten, die sich mit entwicklungspolitischen Fragen beschäftigen, einen Kolonialismus-kritischen Blick als Basis der Arbeit vorweisen und sich mit damit einhergehenden Machtverhältnissen auseinandersetzen. Des Weiteren werden eine Kolonialismus-kritische Perspektive und eine Auseinandersetzung mit eigenen (zum Beispiel weißen) Privilegien erwartet.
Eine queer-feministische Perspektive beinhaltet für uns immer eine antirassistische Position und Praxis. Für den Fördertopf bedeutet es, dass wir auch Arbeiten fördern, die einen antirassistischen Hauptfokus haben und sich auch queer-feministisch positionieren.
Eine Förderung kann als Kostenersatz für verschiedene bei der wissenschaftlichen Arbeit/dem wissenschaftlichen Projekt anfallende Kosten in Anspruch genommen werden oder als Stipendium. Der höchstmögliche Förderbetrag sind 1.500,– Euro pro Antragsteller*in. Bachelorarbeiten können mit maximal 750€ und Master und Diplomarbeit mit maximal 1500€ gefördert werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Arbeit bereits fertiggestellt sein, in diesem Fall ist aber auszuführen, warum eine Förderung durch die ÖH Uni Wien in Anspruch genommen werden soll. In Ausnahmefällen können die Arbeiten bis zu sechs Monaten nach der Fertigstellung gefördert werden.
Es ist von den Antragssteller*innen anzugeben, ob das Projekt bereits anderweitig gefördert wird. Förderungen durch andere Stellen können bei der Bemessung des Förderbetrags berücksichtigt werden. Es ist außerdem anzugeben, ob die Antragssteller*innen diese Förderung bereits bei einer früheren Arbeit oder einem früheren Projekt in Anspruch genommen haben.
Nach Fertigstellung der wissenschaftlichen Arbeit ist diese zwecks Archivierung in digitaler Form (pdf) an queer-fem-foerderung@oeh.univie.ac.at zu übermitteln. Im Falle der Förderung einer Publikation ist zusätzlich ein Belegexemplar im Wirtschaftsreferat abzugeben (mit ÖH-Logo, siehe 5. Nennung der ÖH). Wird die Förderung für ein wissenschaftliches Projekt anstatt für eine Arbeit vergeben, ist nach Abschluss des Projekts eine Dokumentation zu übermitteln.
Die fertigen Arbeiten können auf der Homepage der ÖH Uni Wien veröffentlicht werden, um die Dissemination und Publizität von Forschungsergebnissen zu fördern. Den Link zu den geförderten Arbeiten findest unten auf dieser Seite. Im Antrag ist anzugeben, ob eine Veröffentlichung gewünscht ist oder nicht. Ob eine Veröffentlichung gewünscht ist oder nicht hat keinen Einfluss auf die Zuerkennung oder Höhe der Förderung.
Folgende Punkte sind im Antrag zu behandeln
Der Antrag ist in Form einer einzigen PDF Datei an queer-fem-foerderung@oeh.univie.ac.at einzureichen. Er darf maximal 8 Seiten lang sein und muss die folgende Punkte zu enthalten:
- Antragsformular
- mit den Daten der Studierenden und etwaiger Mitarbeiter*innen (PDF siehe Unten).
- Aussagekräftiges Exposé bzw. Projektbeschreibung:
- Titel der wissenschaftlichen Arbeit/des wissenschaftlichen Projekts
- Ausgangssituation
- Vorgangsweise (inkl. Methoden)
- Projektziel
- Resümee
- Literatur
- inkl. Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arbeit!
- Beantworte bitte auch folgende Frage: Was ist dein queer*feministischer Bezug in der Arbeit?
- Kurzer Lebenslauf (OHNE Foto!) inkl. Bildungsgang und eigene Positionierung (wo verortet ihr euch gesellschaftlich)
- Publikationsliste (wenn vorhanden)
- Kostenaufstellung:
- Aufstellung der anfallenden Kosten
- gewünschte Höhe und Erläuterung der bei der ÖH Uni Wien angesuchten Unterstützung
- Begründung, warum um eine Förderung von der ÖH Uni Wien angesucht wird
- Angabe weiterer bewilligter Förderungen
- Angabe ob bereits eine Arbeit mit dieser Förderung unterstützt wurde
Alle Angaben und/oder Unterlagen (ink. Antragsformular) müssen in einem einzigen Dokument (pdf- oder doc-Datei, max. 8 Seiten) zusammengestellt und abgegeben werden (Ausnahme: fertige Arbeiten). Andernfalls wird der Antrag nicht behandelt.
Projektbehandlung
Die Behandlung der Projektanträge, die Entscheidung über eine Förderung und deren Betrag, obliegt den Frauen*referats- bzw. Queer*Referats-Plena. Die Entscheidungen über die Vergabe der Mittel müssen konsensual getroffen werden. Allfällige Änderungen der Richtlinien erfolgen auf demselben Wege. Plena, die die Vergabe von Mitteln aus dem Fördertopf zum Thema haben, finden jeweils zwei bis vier Mal im Studienjahr statt. Die Treffen entfallen, falls der Topf für das Budgetjahr bereits ausgeschöpft wurde oder keine Anträge eingelangt sind. Antragsteller*innen werden nach erfolgter Entscheidung via e-Mail oder telefonisch verständigt.
Nennung der ÖH
Wird eine Förderung für die Publikation einer wissenschaftlichen Arbeit (z.B. Druckkostenzuschuss) in Anspruch genommen, ist das Buch auf der Impressumseite oder an einer anderen dafür geeigneten Stelle unbedingt mit dem Vermerk „Gefördert von der Hochschüler*innenschaft an der Universität Wien.“ (oder einem vergleichbaren, inhaltlich entsprechenden Vermerk) und dem ÖH-Uni-Wien-Logo zu versehen. Das ÖH-Uni-Wien-Logo findest du unten auf dieser Seite.
Wird eine Förderung für andere Aufwendungen in Anspruch genommen, sind das Logo und/oder der Schriftzug zu verwenden, falls im Rahmen des wissenschaftlichen Projekts geeignete Druckwerke produziert werden (z.B. Flyer). Das Logo und/oder der Schriftzug haben möglichst gut sichtbar und in einer dem Druckwerk angemessenen Form platziert zu werden.
Abgesehen von der Farbe darf das Logo nur mit Genehmigung verändert werden!