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Ist ein Erlass der Studiengebühr möglich?

Es gibt unterschiedliche Gründe, mit denen ein Erlass der Studiengebühr bei der Uni beantragt werden kann. Für Studierende aus Drittstaaten, die EU-EWR-Bürger*innen nicht gleichgestellt sind, sind diese Möglichkeiten jedoch stark eingeschränkt.

Studierenden Mitarbeiter*innen der Uni Wien wird die Studiengebühr im jeweiligen Folgesemester automatisch erlassen.

Im Sommersemester 2023 wird Studierenden aus dem Iran und der Ukraine die Studiengebühr generell erlassen.

Achtung: Auch bei einem Erlass der Studiengebühr muss der ÖH-Beitrag trotzdem unbedingt bezahlt werden.

Weitere Infos zum Erlass der Studiengebür