Ist ein Erlass der Studiengebühr möglich?
Es gibt unterschiedliche Gründe, mit denen ein Erlass der Studiengebühr bei der Uni beantragt werden kann. Für Studierende aus Drittstaaten, die EU-EWR-Bürger*innen nicht gleichgestellt sind, sind diese Möglichkeiten jedoch stark eingeschränkt.
Studierenden Mitarbeiter*innen der Uni Wien wird die Studiengebühr im jeweiligen Folgesemester automatisch erlassen.
Im Wintersemester 2024 wird Studierenden aus der Ukraine die Studiengebühr generell erlassen.
Achtung: Auch bei einem Erlass der Studiengebühr muss der ÖH-Beitrag trotzdem unbedingt bezahlt werden.