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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ich bin mit meiner Note unzufrieden. Was kann ich tun?

„Ich habe ein Nicht Genügend – was ist das und was kann ich dagegen tun?“

Ist die Prüfungsleistung negativ, gibt es die Möglichkeit des Antrags auf Aufhebung der Prüfung wenn das Prüfungsverfahren einen „schweren Mangel“ aufgewiesen hat. Was genau der „schwere Mangel“ ist, wird im Gesetzestext nicht näher spezifiziert – dies kann ein fehlender Notenschlüssel, untragbare Zustände bei der Prüfungsdurchführung (zu laut, kein geeigneter Arbeitsplatz etc.), ein fehlendes Prüfungsprotokoll bei kommissionellen Prüfungen u.ä. sein.

„Ich habe ein Genügend – was ist das und was kann ich dagegen tun?“

Als Student_innen habt ihr die Möglichkeit, gegen negative Bescheide der Uni Wien Berufung einzulegen. Laut § 79 Abs. 1 des Universitätsgesetzes ist es dir leider nicht möglich, gegen positive Prüfungsleistungen zu berufen.

„An wen muss ich meine Bescheidbeschwerde richten?“

Wenn du deinen Bescheid bekommen hast, kannst du dir die Rechtsmittelbelehrung ansehen, welche angibt, an wen du deine Beschwerde stellen und bis wann du diese absenden musst.

Referat für Bildung und Politik

Ich habe ein X – was ist das und was kann ich dagegen tun?

Solltest du bei einer Prüfung beim Schummeln (Abschreiben, Spickzettel etc.) erwischt werden, wird dir keine Note eingetragen, sondern ein „X“. Dieses „X“ bedeutet „erschlichene Leistung“ und diese Bedeutung wird auch im Sammelzeugnis in der Legende erklärt. Der Prüfungsantritt zählt zu den Wiederholungsversuchen. Zudem kann es passieren, dass dir ein „X“ eingetragen wird, wenn erst nach der Beurteilung entdeckt oder vermutet wird, dass geschummelt wurde. Dann wird die Prüfung aufgehoben und für nichtig erklärt. Im Sammelzeugnis scheint in diesem Fall ein „N“ auf; auch dies zählt zu den Antritten. Sollte zwar nicht während des Prüfungsvorganges aber noch vor der Noteneintragung der Verdacht gehegt werden, dass geschummelt wurde, müssen die Lehrenden die betreffenden Student_innen umgehend informieren, dass ihnen ein „X“ eingetragen wird. Solltest du in diese Situation kommen und ihr werdet zu Unrecht beschuldigt, kannst du Beschwerde beim Büro der Studienpräses einlegen. Es wird dann geprüft, ob der Verdacht begründet war bzw. das Verwenden unlauter Hilfsmittel o.ä. nachgewiesen werden kann.

Dies gilt auch für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Hierbei ist es egal, ob nur eine oder alle Teilleistungen erschlichen wurden – schon bei einer wird die ganze LV als erschlichen gewertet. Gerade bei prüfungsimmanenten LVs ist das Plagiat, also die Aneignung fremden geistigen Eigentums, ein häufiger Grund für die Eintragung eines „X“: Das richtige Zitieren ist demnach unerlässlich und auf jeden Fall ein heißer Tipp!

Referat für Bildung und Politik

Psychologische Unterstützung für Studierende

Studierende werden immer zahlreicher von psychischen Problemen unterschiedlichster Art heimgesucht. Darum bietet die ÖH in Zusammenarbeit mit dem Verein für Psychotherapie die ÖH-Helpline an. Die Erstberatung ist anonym und telefonisch, weitere Therapieschritte können im Anschluss vereinbart werden.

ÖH-Helpline

Unabhängig davon gibt es auch die Psychologischen Beratungsstellen für Studierende. Das sind Serviceeinrichtungen des Wissenschaftsministeriums zur Unterstützung von Studierenden und Studieninteressent_innen.

Wenn du Student_in an einer Universität oder Fachhochschule bist oder wenn du dich für ein derartiges Studium interessierst, kannst du die Dienste dieser Einrichtung in Anspruch nehmen. Die Betreuung ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch auch anonym.

Psychologische Studierendenberatung Wien

Leistungsstipendien der Universität Wien

Leistungsstipendien der Universität Wien gemäß §§ 57-61 StudFG

Das Leistungsstipendium soll der Anerkennung hervorragender Studienleistungen dienen. Die Ausschreibung erfolgt üblicherweise am Ende eines Studienjahres. Beurteilt wird die gesamte Leistung in einem Studium innerhalb des betreffenden Studienjahres (1.Oktober bis 30.September des Folgejahres). Die Ausschreibung für die Leistungen im Studienjahr 2023/24 ist zur Zeit aktuell!

Antragsfrist: 1.10. bis 4.11.2024

Ausschreibung

Antrag über u:space

Weitere Informationen

Leistungsstipendien der Universität Wien aus Mitteln der Stiftungen für Studierende der Rechtswissenschaften 

Dieses Leistungsstipendium dient der Anerkennung hervorragender Studienleistungen innerhalb eines Kalenderjahres (1.1.-31.12.) von Studierenden des Diplomstudiums Rechtswissenschaften.  

Antragsfrist: siehe Ausschreibung

Ausschreibung: erfolgt voraussichtlich im Sommersemester 2025

Antrag über u:space

Weitere Informationen

Hochschulschriften-Server

Hochschulschriften-Server

... ein Service der Universitätsbibliothek Wien für Studierende

Die AbsolventInnen der Universität haben seit dem Jahr 2008 die Möglichkeit ihre an der Universität Wien verfassten Diplomarbeiten und Dissertationen auf den Hochschulschriften-Server hochzuladen.

Dadurch wird den AbsolventInnen die Möglichkeit gegeben, ihre Diplomarbeiten und Dissertationen zu veröffentlichen, wenn keine rechtlichen Bestimmungen dadurch verletzt werden.

Der Hochschulschriften-Server bietet die Möglichkeit die Abschlussarbeiten weltweit verfügbar zu machen. Die Zitierfähigkeit wird durch eine dauerhafte und stabile Internetadresse garantiert.

Alle Informationen über den Hochschulschriften-Server findet ihr auf: u:theses

Wie funktioniert das Anmeldesystem?

Im Vorlesungsverzeichnis u:find kannst du dich während der Anmeldephase, die bei jeder Studienrichtung variiert, für Lehrveranstaltungen anmelden. Dazu folgst du einfach dem Anmeldelink, der dich dann auf u:space weiterleitet. Eventuell musst du dich dabei noch ins u:space einloggen.  Im folgenden Schrittt wählst du dann die Studienrichtung, für die du die LV angerechnet haben willst und den Studienplanpunkt, d.h. das Modul in deinem Studienplan, zu der die LV zugeordnet werden soll. Dies macht u:space meistens automatisch, manchmal musst du dies aber noch händisch eintragen.

Bei prüfungsimmanenten LVs gibt es im folgenden Schritt 2 unterschiedliche Systeme zur Auslosung der LV-Plätze: Das Präferenzsystem und das Punktesystem. Welches System du verwenden musst, hängt von deiner Studienrichtung ab.

Beim Präferenzssystem wählst du für jede prüfungsimmanente LV ein oder mehrere Paralellveranstaltungen, sprich Termine, die du nach oben oder unten reihen kannst. Also je nach Präferenz.

Anders funktioniert das Punktesystem: Jedes Semester stehen dir 1000 Punkte zur Verfügung, die du auf einzelne LVs verteilen kannst. Je mehr Punkte du dabei setzt, desto höher die Priorität.

Abschließend klickst du auf speichern. Am Ende der Anmeldephase bekommst du per Mail Bescheid, ob du in eine LV aufgenommen wurdest oder nicht.

Wenn du einen Platz in einer prüfungsimmanenten LV bekommen hast, musst du jedenfalls zur ersten Einheit erscheinen (oder entschuldigt fehlen), sonst verlierst du deinen Platz. Falls du bei einer LV auf der Warteliste gelandet bist, aber trotzdem unbedingt an dieser teilnehmen willst, empfiehlt es sich, dennoch zur ersten Einheit zu erscheinen. Einerseits, da hier Restplätze vergeben werden aber auch, da die Plätze in den LVs teilweise bis zu einem Drittel aufgestockt werden.

Referat für Bildung und Politik

Förderungs­stipendien der Universität Wien

Ausschreibung von Förderungsstipendien der Universität Wien gemäß §§ 63-67 StudFG

Zur Untersützung wissenschaftlicher Arbeiten von Studierenden werden zweimal im Jahr Förderungsstipendien ausgeschrieben. Grundvoraussetzung ist die Durchführung einer noch nicht abgeschlossenen Diplomarbeit, Masterarbeit oder Dissertation. Auf ein Förderungsstipendium besteht kein Rechtsanspruch. Die Ausschreibung für das Wintersemester 2024 ist zur Zeit aktuell!

Antragsfrist: 1.10. bis 4.11.2024

Ausschreibung

Antragsformular 2024

Merkblatt

Weitere Informationen:
Förderungsstipendium

Erweiterungscurricula / Alternative Erweiterungen

Eine Liste der aktuell angebotenen Erweiterungscurricula ist auf der Homepage der Uni Wien zu finden. Erweiterungscurricula können auch durch Alternative Erweiterungen ergänzt oder ersetzt werden.

Referat für Bildung und Politik

Semester­übersicht

Sommersemester 2024

Semesterbeginn: 1. März 2024

Vorlesungsbeginn: 1. März 2024

Allgemeine Zulassungsfrist:  15. November 2023 bis 5. Februar 2024

Besondere Zulassungsfristen für einzelne Studien

Nachfrist: 6. Februar bis 31. März 2024

Osterferien: 25. März bis 7. April 2024

Pfingstferien: 18. Mai bis 20. Mai 2024

Vorlesungsfrei: 12. März 2024

Semesterende: 30. September 2024

Lehrveranstaltungsfreie Zeit: 1. Juli bis 30. September 2024

Ende des Studienjahres: 30. September 2024

Wintersemester 2024/25

Beginn des Studienjahres: 1. Oktober 2024

Semesterbeginn: 1. Oktober 2024

Vorlesungsbeginn: 1. Oktober 2024

Allgemeine Zulassungsfrist:  10. Juni bis 5. September 2024

Besondere Zulassungsfristen für einzelne Studien

Nachfrist: 6. September bis 31. Oktober 2024

Vorlesungsfrei: 2. November 2024

Weihnachtsferien: 18. Dezember 2024 bis 6. Jänner 2025

Semesterende: 28. Februar 2025

Lehrveranstaltungsfreie Zeit: 1. bis 28. Februar 2025

Sommersemester 2025

Semesterbeginn: 1. März 2025

Vorlesungsbeginn: 1. März 2025

Allgemeine Zulassungsfrist:  11. November 2024 bis 5. Februar 2025

Besondere Zulassungsfristen für einzelne Studien

Nachfrist: 6. Februar bis 31. März 2025

Osterferien: 14. April bis 27. April 2025

Pfingstferien: 7. Juni bis 9. Juni 2025

Vorlesungsfrei: 12. März 2025

Semesterende: 30. September 2025

Lehrveranstaltungsfreie Zeit: 1. Juli bis 30. September 2025

Ende des Studienjahres: 30. September 2025

Bibliotheken und Archive

Hier eine Liste interessanter Bibliotheken und Archive:

Neben diesen Bibliotheken gibt es natürlich noch eine Vielzahl weiterer Bibliotheken in Wien. Besonders wollen wir hier auf die jeweiligen Instituts- bzw. Fachbibliotheken verweisen, die für die jeweilige Studienrichtung eingerichtet sind.