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Ich habe ein X – was ist das und was kann ich dagegen tun?

Solltest du bei einer Prüfung beim Schummeln (Abschreiben, Spickzettel etc.) erwischt werden, wird dir keine Note eingetragen, sondern ein „X“. Dieses „X“ bedeutet „erschlichene Leistung“ und diese Bedeutung wird auch im Sammelzeugnis in der Legende erklärt. Der Prüfungsantritt zählt zu den Wiederholungsversuchen. Zudem kann es passieren, dass dir ein „X“ eingetragen wird, wenn erst nach der Beurteilung entdeckt oder vermutet wird, dass geschummelt wurde. Dann wird die Prüfung aufgehoben und für nichtig erklärt. Im Sammelzeugnis scheint in diesem Fall ein „N“ auf; auch dies zählt zu den Antritten. Sollte zwar nicht während des Prüfungsvorganges aber noch vor der Noteneintragung der Verdacht gehegt werden, dass geschummelt wurde, müssen die Lehrenden die betreffenden Student_innen umgehend informieren, dass ihnen ein „X“ eingetragen wird. Solltest du in diese Situation kommen und ihr werdet zu Unrecht beschuldigt, kannst du Beschwerde beim Büro der Studienpräses einlegen. Es wird dann geprüft, ob der Verdacht begründet war bzw. das Verwenden unlauter Hilfsmittel o.ä. nachgewiesen werden kann.

Dies gilt auch für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Hierbei ist es egal, ob nur eine oder alle Teilleistungen erschlichen wurden – schon bei einer wird die ganze LV als erschlichen gewertet. Gerade bei prüfungsimmanenten LVs ist das Plagiat, also die Aneignung fremden geistigen Eigentums, ein häufiger Grund für die Eintragung eines „X“: Das richtige Zitieren ist demnach unerlässlich und auf jeden Fall ein heißer Tipp!

Referat für Bildung und Politik