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Ich bin mit meiner Note unzufrieden. Was kann ich tun?

„Ich habe ein Nicht Genügend – was ist das und was kann ich dagegen tun?“

Ist die Prüfungsleistung negativ, gibt es die Möglichkeit des Antrags auf Aufhebung der Prüfung wenn das Prüfungsverfahren einen „schweren Mangel“ aufgewiesen hat. Was genau der „schwere Mangel“ ist, wird im Gesetzestext nicht näher spezifiziert – dies kann ein fehlender Notenschlüssel, untragbare Zustände bei der Prüfungsdurchführung (zu laut, kein geeigneter Arbeitsplatz etc.), ein fehlendes Prüfungsprotokoll bei kommissionellen Prüfungen u.ä. sein.

„Ich habe ein Genügend – was ist das und was kann ich dagegen tun?“

Als Student_innen habt ihr die Möglichkeit, gegen negative Bescheide der Uni Wien Berufung einzulegen. Laut § 79 Abs. 1 des Universitätsgesetzes ist es dir leider nicht möglich, gegen positive Prüfungsleistungen zu berufen.

„An wen muss ich meine Bescheidbeschwerde richten?“

Wenn du deinen Bescheid bekommen hast, kannst du dir die Rechtsmittelbelehrung ansehen, welche angibt, an wen du deine Beschwerde stellen und bis wann du diese absenden musst.

Referat für Bildung und Politik