Zuordnungen der Studienvertretungen (PDF)
Zuordnungen STV zu Fakultäts- u. Zentrumsvertretungen (PDF)
Leitfaden (PDF) für die Einbringung einer Kandidatur für Studienvertretungen
Voraussetzungen für die Einbringung einer Kandidatur
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Passives Wahlrecht gem. §47 (2) HSG:
Studierende, die für die jeweiligen Studien zugelassen sind und für das Semester, in dem die Wahl abgehalten wird, die Fortsetzung des Studiums gemeldet haben (Stichtag für die Wahlberechtigung ist: 25. März 2025, bis dahin muss der Studienbeitrag bzw. der ÖH-Beitrag bei der Universität eingegangen sein)
Formulare, Beilagen und Fristen gem. §28 HSWO
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Frist läuft vom 25. März bis 17. April 2025 (Achtung: Datum des Einlangens bei der Wahlkommission zählt!)
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Benötigtes Formular - Anlage 6 – kann unten auf dieser Seite mit dem Titel „Bekanntgabe Kandidatur StV“ heruntergeladen werden, grundsätzlich ist ein Formular pro Person gedacht.
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Zusätzlich wird eine Studienzeitbestätigung oder eine Studienbestätigung oder ein Studienblatt für das Semester (= Bestätigung gemäß §47 HSG 2014) in dem die Wahl abgehalten wird, als Beilage benötigt.
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Das unterschriebene Formular und die Beilage müssen durch Briefsendung mit Originalunterschrift oder mit Handysignatur (= ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Z 12 eIDAS-VO¹ ) unterfertigtem Dokument per e-mail an die Wahlkommission übermittelt werden.
¹ Art. 3 Z 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (im Folgenden: eIDAS-VO), ABl. Nr. L 257 vom 28.08.2014 S. 73, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 257 vom 29.01.2015 S.19.
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