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Kandidatur für Studienvertretungen

Zuordnungen der Studienvertretungen (PDF)

Zuordnungen STV zu Fakultäts- u. Zentrumsvertretungen (PDF)

 

Leitfaden (PDF) für die Einbringung einer Kandidatur für Studienvertretungen

Voraussetzungen für die Einbringung einer Kandidatur

  • Passives Wahlrecht gem. §47 (2) HSG:
    Studierende, die für die jeweiligen Studien zugelassen sind und für das Semester, in dem die Wahl abgehalten wird, die Fortsetzung des Studiums gemeldet haben (Stichtag für die Wahlberechtigung ist: 25. März 2025, bis dahin muss der Studienbeitrag bzw. der ÖH-Beitrag bei der Universität eingegangen sein)

 

Formulare, Beilagen und Fristen gem. §28 HSWO

  • Frist läuft vom 25. März bis 17. April 2025 (Achtung: Datum des Einlangens bei der Wahlkommission zählt!)

  • Benötigtes Formular - Anlage 6 – kann unten auf dieser Seite mit dem Titel „Bekanntgabe Kandidatur StV“ heruntergeladen werden, grundsätzlich ist ein Formular pro Person gedacht.

  • Zusätzlich wird eine Studienzeitbestätigung oder eine Studienbestätigung oder ein Studienblatt für das Semester (= Bestätigung gemäß §47 HSG 2014) in dem die Wahl abgehalten wird, als Beilage benötigt.

  • Das unterschriebene Formular und die Beilage müssen durch Briefsendung mit Originalunterschrift  oder mit Handysignatur (= ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Z 12 eIDAS-VO¹ ) unterfertigtem Dokument per e-mail an die Wahlkommission übermittelt werden.

¹ Art. 3 Z 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (im Folgenden: eIDAS-VO), ABl. Nr. L 257 vom 28.08.2014 S. 73, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 257 vom 29.01.2015 S.19.

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Formular für die Kandidatur als Studienvertretung