1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019
Studierende, die neben dem Studium erwerbstätig sind, deswegen weniger Zeit für ihr Studium haben und die Toleranzsemester überschreiten, sind seit dem Wintersemester 2018/19 nicht mehr von Studiengebühren befreit. Die Regierung ließ den §92 des Universitätsgesetzes, der die Befreiung von den Gebühren vorsah, einfach auslaufen - ein Schritt hin zu allgemeinen Studiengebühren, wie sie im Schwarz-Blauen Regierungsprogramm vorgesehen sind. Wir finden: Arbeitende Studierende dürfen nicht aus der Uni gedrängt werden. Das führt nur zu weiteren sozialen Ausschlüssen. Wer nicht genug Kohle hat, wer neben dem Studieren arbeiten muss, dem bleibt das Studium verwehrt. Dabei ist die soziale Durchmischung an österreichischen Unis ohnehin schon miserabel.
Seit Bekanntwerden setzt sich die ÖH Uni Wien nun in Verhandlungen mit der Universität Wien für eine autonome Lösung dieses Problems ein. Durch die Kooperation mit der Uni wurde nun ein sogenanntes “Studienabschlussstipendium” eingerichtet. Die bezahlten Studiengebühren (regulär 363,36, Euro) können damit fast gänzlich (350 Euro) von der Uni wieder zurück geholt werden.
Der große Haken: Um Anspruch auf das Stipendium zu haben, müssen eine Reihe von Kriterien erfüllt werden. So müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens schon zwei Drittel der für das jeweilige Studium erforderlichen ECTS absolviert sein. Auch müssen im Vorjahr absolvierte 16 ECTS oder im letzten Semester 8 absolvierte ECTS nachgewiesen werden - man muss also “prüfungsaktiv” sein. Das gilt für den PhD oder die Masterarbeit natürlich nicht. Hier muss ein “Fortschrittsbericht” eingebracht werden. Zur Antragstellung braucht man außerdem einen Einkommensnachweiß: Jede_r der über die Geringfügigkeitsgrenze und maximal 15.000 Euro brutto im Jahr verdient, und die erforderlichen ECTS nachweisen kann, bekommt dann schlussendlich das Stipendium.
Wir sind froh, gemeinsam eine Neuregelung erreicht zu haben. Trotzdem kritisieren wir dabei vor allem den leistungsbezogenen Charakter des Stipendiums. Nicht alle Studierende schaffen es jährlich 16 ECTS zu absolvieren. Andere wiederum arbeiten von Anfang des Studiums an, und haben somit noch keine ⅔ der ECTS abschließen können. Auch die Obergrenze der Erwerbstätigkeit mit 15.000 im Jahr ist zu niedrig gesetzt, denn schon die Armutsgefährdungsgrenze in Österreich betrug 2017 1237,58 Euro im Monat. Studierende, die sich selbst ernähren müssen, sind mit 15.000 Euro im Jahr also keineswegs so vermögend, dass sie sich mit Leichtigkeit Studiengebühren leisten könnten.
In einem Unisystem, das von einem neoliberalen ÖVP-Wissenschaftsministerium geleitet und unter Druck gesetzt wird, ist dem Anschein nach nur ein leistungsorientiertes Modell möglich. In einem Bildungssystem, in dem Bildung nichts mehr wert ist, zählen nur noch möglichst schnelle Abschlüsse und Absolvent_innenzahlen, eine möglichst schnelle Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt. Wer da nicht hinein passt, fliegt raus.
Nichtsdestotrotz bedanken wir uns bei der Uni Wien für ihre Kooperationsbereitschaft und sind froh, zumindest für jene Studierende, die die Voraussetzungen erfüllen, eine Möglichkeit gefunden zu haben, mit der sie sich nicht exmatrikulieren müssen. Denn daraus wird es hinauslaufen: Jene, die sich die Gebühren nicht mehr leisten können, werden aufhören, an der Uni Wien zu studieren.
Anträge können im Zeitraum von 1. Oktober 2019 bis 30. November 2019 gestellt werden.
Das Stipendium gilt erstmal für das Wintersemester 2018/19 und das Sommersemester 2019.
Unsere Presseaussendung dazu: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180921_OTS0077/oeh-uni-wien-er...
Die Presseaussendung der Universität Wien (mit Kommentar von uns): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180921_OTS0041/universitaet-wi...
Die Österreichische Hochschüler_innenschaft an der Universität Wien bezieht zum Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung), auch mit Blick auf die zugehörigen Vorentwürfe zu den Verordnungen, folgende Stellung.
Allgemein kritisieren wir die Entwicklung zu einer beschränkten wirtschaftsliberalisierten Universität; weg von Bildung, hin zu stumpfer Ausbildung und frühmöglichster wirtschaftlicher Verwertung der schnellstmöglichst ausgebildeten Studierenden.
Freien Hochschulzugang erachten wir als grundlegende Errungenschaft, deren sukzessiven Abbau wir, etwa durch diese Novelle, nicht hinnehmen können. Auch die soziale Durchmischung wird herabgesetzt, indem stets mehr Barrieren wie Aufnahmetests geschaffen werden.
Die vorgelegte Novelle erfordert zahlreiche Verordnungen, womit der_die Bundesminister_in etliche Möglichkeiten bekommt, das UG mittels jener Verordnungen im Nachhinein zu verändern, ohne Entscheidung des Nationalrats. Wir verstehen dies als komplette demokratische Aushöhlung des UG.
Unsere Stellungnahme zu einzelnen Paragraphen findet sich hier: Link zur Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
dies ist weder ein Beschwerdebrief noch ein Brief, der aus protestischen oder aus revolutionären Gedanken verfasst wurde. Dies ist ein Brief, der durch unseren Kampfgeist entstanden ist, mit der Absicht, dies zu bekommen, weswegen wir hier hergekommen sind: einzig und allein Bildung.
Schon jahrelang sind wir hier als Studenten, halten uns an Ihre Gesetze und halten uns an Vorschriften und Ihr System, aber in diesem Moment möchten wir Sie dazu aufrufen uns zuzuhören und zu verstehen was wir Ihnen nahelegen wollen. Die neuesten Regelungen und Entscheidungen werden ungerechter Weise nur auf unserem Rücken ausgetragen und ziehen eine Menge anderer Kettenreaktionen nach sich. In diesem offenen Brief werden wir Ihnen alle wichtigen Gründe erläutern, um das Verständnis unserer jetzigen Probleme zu ermöglichen:
Als Bewohner eines Drittlandstaates war es unabdingbar, sich in eine angemessene Universität in unseren Heimatsstaaten einzutragen, um als Student in Österreich eingeschrieben werden zu können. Nachdem wir den Zulassungsbescheid erhielten, wurde von uns erwartet, die Deutsche Sprache auf einem gewissen Niveau zu beherrschen. (B2)
- Die Uni Wien gab uns zwei Möglichkeiten, um den Sprachkurs zu besuchen: (Orient, Sprachzentrum) beide sind Vorbereitungsprogramme gewesen, die einen für die ÖSD Prüfung stärken sollten.
- Nicht alle von uns, die in einem Drittlandstaat zu Hause sind, hatten das Recht das Vorbereitungsprogramm VWU zu besuchen, welches es uns ermöglichen sollte die EPD Prüfung zu absolvieren.
Um zu verstehen, was die Ursache der jetzigen Situation ist, stellen wir Ihnen nun die Entscheidung (vom: 27.04.17) des Österreischen Verwaltungsgerichtshofs vor, die sich ausschließlich mit dem Fall eines Mädchens, das aus dem Kosovo kommt, befasst. Sie bekam eine Ablehnung für das Visum. Der Gerichtsbescheid hat beschlossen, das die Studentin statt eines EPD Zeugnisses ein ÖSD Zeugniss hatte, obwohl Sie die Vorstudienlehrgang besucht hatte. Dieses ÖSD Zeugniss war von einem privaten Sprachkurs, den weder Uni Wien noch MA35 akzeptierten. Dokumentnummer auf RIS: JWT_2017220052_20170427L00
- Auf Grund dieses Gerichtsbescheids für nur einen Rechtsfall, betrachtet die MA35 die ÖSD Prüfung (bestanden in Österreich) nicht als valide wenn es um den Verlängerungsantrag für drittstaatsangehörige Studierende geht. Für das Amt ist ab Juli 2017 nur die EPD Prüfung ein gültiger Nachweis über ausreichende Deutschkenntnise.
Wir finden diese Änderung korrekt, aber nur unter der Bedingung, dass wir rechzeitig darüber informiert worden wären. Der Gerichtsbescheid wurde im April publiziert. Erste Angaben seitens der Uni Wien gab es im Juli, als einzelne Studierende per Email über Veränderungen - ohne Erklärung - informiert worden waren. Sie wussten nur, dass Studierende aus Drittstaaten Probleme mit den Visum Verlängerungen bekommen würden, fals Sie die EPD Prüfung nicht bestehen.
Zu folgenden Haltungen stehen wir Studierende aus Drittsstaaten:
- Wir widersetzen uns nicht der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs!
- Wir glauben, dass die Nachricht über die Ungültigkeit der ÖSD Diplome nicht zeitgerecht war. Die erste Information daüber kam erst am 21.07.2017, als viele Studierende, die die ÖSD-Prüfung schon bestanden hatten, in ihren Heimatländern waren.
- Wir glauben, dass es absurd ist, die Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof ohne präzise Begründung einfach so anzuwenden. In den Fällen, die wir unten beschrieben haben, werden Sie sehen, dass es keinen bestimmten Ablauf in der Anwendung dieser Entscheidung gibt.
- Obwohl die MA35 uns die Möglichkeit gegeben hat, eine EPD Prüfung am 12.09.2017 zu absolvieren, glauben wir, dass der Zeitraum für die Vorbereitung zu kurz ist. Wir sind darauf vorbereitet, die ÖSD Prüfung zu bestehen, doch die Formen von ÖSD und EPD Prüfungen unterscheiden sich stark.
- Für alle Studierenden, die schon die ÖSD Prüfung in den letzen akademischen Jahren für die Inskription ins Wintersemester 2017/18 bestanden haben – sollte dies genügen, um Ihre Deutschkenntnise für die Zulassung zum Studium aufzuzeigen und das Visum zu verlängern (wie es bis jetzt war). Diese neue Entscheidung soll nicht auch rückwirkend noch weitere Probleme für die Betroffenen verursachen.
Von mehr als hundert Beispielen nennen wir nur ein paar, diese Studierenden sind auch die am schwersten Geschädigten. Wenn es notwendig ist, werden wir Ihnen auch die Beweise dafür schicken.
1. Student A hat im WS2017 die ÖSD-Prüfung bestanden. Danach hat er am 21.02.2017 alle notwendigen Dokumente für die Verlängerung der Studenten-Aufenthaltsbewilligung beim MA-35 vorgelegt. Für die nächsten 5 Monate war das Visum im Bearbeitungsprozess, ohne dass er irgendwelche Informationen vom Magistrat dazu bekommen hat. Am 04.08.2017 hat er von Uni Wien eine Benachrichtigung bekommen, dass er jetzt eine EPD-Prüfung bestehen muss, als noch eine neue Voraussetzung, damit er seine Aufenthaltsbewilligung verlängern kann. Diese Benachrichtigung hat er bekommen, obwohl er jetzt in seinem 2. Semester als ordentlicher Student anfangen soll.
2. Student B hat die ÖSD-Prüfung am 15.03.2017 bestanden. Die Uni Wien hat seine ÖSD-Diplome anerkannt und seine einzige Voraussetzung für Beginn des Studiums als ordentlicher Student (Richtung Informatik) an der Uni-Wien war, dass er eine Aufnahmeprüfung für Informatik am 11.07.2017 besteht. Nachdem er die schon genannte Prüfung bestanden hat, hat er die notwendige Dokumentation für die Verlängerung der Studenten-Aufenthaltsbewilligung bei der MA-35 am 14.07.2017 vorgelegt. Von der MA-35 hat er aber eine Benachrichtigung bekommen, dass er eine EPD-Prüfung am 12.09.2017 bestehen soll, als weitere eine Voraussetzung für die Verlängerung seines Visum. Am 07.08.2017 ist er mit der Absicht an die Uni-Wien gegangen, sich als ordentlicher Student einzuschreiben, weil er, nach den vorgesehenen Kriterien der Uni-Wien, alle Voraussetzungen erfüllt hatte, um ein ordentlicher Student zu sein. Die Uni-Wien hat das aber, unter Berufung auf den Beschluss der MA-35, abgelehnt.
3. Studentin C hat eine ÖSD-Prüfung am 15.07.2016 bestanden. Sie hat sich für das WS2016/17 als ordentliche Studentin eingeschrieben und hat zwei Semester erfolgreich absolviert bevor sie am 19.04.2017 einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung bei der MA-35 gestellt hat. Seit dem 19.04.2017 ist ihr Visum im Bearbeitungsprozess. Obwohl der Antrag gestellt wurde, bevor das Gericht die Entscheidung getroffen hat, hat sie am 27.07.2017 eine Benachrichtigung bekommen, dass sie eine EPD-Prüfung am 12.09.2017 bestehen muss, als neue Voraussetzung für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung.
Aufgrund der oben beschriebenen Situationen, die wir erklärt haben, müssen wir folgende Fragen stellen:
- Warum und aus welchem Grund sind Diplome, die von akkreditierten und annerkannten Institutionen geprüft sind, auf einmal ungültig? Es soll darüber nachgedacht werden, dass alle teuren Prüfungseintrittsgebühren bereits aus den Taschen der Studierenden selbst bezahlt wurden.
- Wie kann es sein, dass alle Drittstaatsangehörige wegen eines Rechtsstreits und einer solchen Entscheidung zu Kollateralschäden geworden sind?
Wir haben schon um Hilfe und Beratung angesucht, aber weder die Uni Wien, noch die MA35 und der Verwaltungsgerichtshof konnten uns die Situation erklären, geschweige denn auf unsere Fragen antworten.
Obwohl wir alle auf diese Entscheidung mit gleichen Augen schauen, soll darüber nachgedacht werden, dass wir alle Menschen aus Fleisch und Blut sind, mit Emotionen, Träumen und Zielen und, dass Situationen wie diese die Wege unserer Schicksale formen und den Verlauf eines jungen Lebens stark beeinflussen.
Weil wir in keinem Moment gegen das Gesetz gearbeitet haben, bitten wir Sie innigst um Verständnis für unsere Situation. Wir haben nur das getan, was uns gesagt und was von uns verlangt wurde.
Die geforderten Deutschnachweise für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien haben sich mit Ende Juli 2017 geändert. Bisher wurde das ÖSD B2 Zertifikat für einen Studienerfolgsnachweis im Vorstudienlehrgang (VWU) akzeptiert. Studierende, die als ordentliche Studierende an der Uni Wien zugelassen werden wollten, wurden von der Uni zur Absolvierung der Deutschprüfung an die Partnerorganisationen des VWU, die Orientgesellschaft, “Die Berater” oder das Sprachenzentrum vermittelt, als Vorbereitung für die ÖSD Prüfung. Diese wird nun nicht mehr akzeptiert.
Aufgrund eines VwGH Erkenntnisses vom 27.04.2017 änderte die Universität Wien ihre bisherige Praxis. Außerordentliche Studierende die den Deutschnachweis mit einem ÖSD Zertifikat vorgelegt hatten, werden nun nicht mehr zu einem ordentlichen Studium zugelassen. Seither gilt ausschließlich die Deutschergänzungsprüfung (EPD) als gültiger Deutschnachweis. Die Situation verkompliziert sich dadurch, dass das ÖSD B2 Zertifikat noch immer akzeptiert wird, allerdings nur wenn es vor der Zulassung abgelegt wurde. StudienwerberInnen die im Sommersemester 2017 die ÖSD Prüfung erfolgreich absolviert haben, sind nun verpflichtet erneut im September die EPD abzulegen, da ihr Zertifikat von der Universität Wien nicht mehr angenommen wird. Das VwGH Erkenntnis wurde im April verlautbart, hingegen änderte die Universität Wien ihre Praxis erst mit Ende Juli. Studierende und ihre Organisationen wurden weder zeitgemäß noch inhaltlich informiert. Außerdem wurde diese Neuregelung in der vorlesungsfreien Zeit in den Sommerferien auf der Website veröffentlicht. Viele betroffene Studierende waren bereits außer Landes oder wurden von der Studienzulassung abgewiesen, wobei die Hintergründe nicht klar kommuniziert wurden. Auch werden unterschiedliche Informationen an die Studierenden ausgegeben, viele werden vor vollendete Tatsachen gestellt und ihnen wird keine alternative Lösung angeboten.
Das besagte VwGH Erkenntnis behandelt eine kosovarische Studierende die das ÖSD B2 Zertifikat als Studienerfolgsnachweis im Vorstudienlehrgang vorlegte. Das Gericht entschied, dass das Diplom eines externen Instituts im Fall der Studentin nicht als Studienerfolgsnachweis zu werten sei. Das Universitätsgesetz setzt Kenntnisse der deutschen Sprache für ein ordentliches Studium voraus (siehe §63 Abs 1 Z 3 UG). Personen deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird auch laut §63 Abs 10 UG vorgeschrieben, dass Deutsch auf Reifeprüfungsniveau beherrscht werden muss. Bis vor kurzem sah die Universität Wien diese Kriterien auch mit einem ÖSD B2 Zertifikat als erfüllt an und kommunizierte das auch immer an alle Studierenden
Der Studienerfolgsnachweis, der für den Aufenthaltstitel in Österreich als “Studierende” notwendig ist, war im VWU bisher unklar definiert. Bisher mussten außerordentliche Studierende pro Semester jeweils ein Niveau an Deutschkenntnissen zu absolvieren war. §64 Abs 3 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) legt fest, dass der Studienerfolgsnachweis im Rahmen der „maßgeblichen studienrechtlichen Vorschriften“ zu erbringen sei. Da es im Vorstudienlehrgang keine ECTS als Studienerfolgsnachweis gibt, kann diese Bestimmung nicht auf den VWU umgelegt werden. Somit wurde diese rechtliche Lücke mit gängiger aufenthaltsrechtlicher und studienrechtlicher Improvisation befüllt.
Das Erkenntnis des VwGH besagt allerdings nur, dass zur Verlängerung des Studierendenaufenthalts eine positiv abgelegte Ergänzungsprüfung erforderlich sei. Die Universität Wien erweiterte das Urteil auf ALLE außerordentlichen Studierenden, ohne den individuellen Aufenthaltsstatus zu beachten. Studierende können Asylwerber, Forschende, Daueraufenthaltsberechtigte oder Familienangehörige etc. sein. In der Praxis der Uni Wien sind damit weit mehr Studierende davon betroffen, obwohl der Beschluss des VwGH diese nicht betrifft.Ob das VwGH Urteil überhaupt über den Einzelfall hinaus auf alle mit dem Aufenthaltstitel “Studierende” umgelegt werden kann, oder ob dies nur diesen einen speziellen Fall behandelt, muss auch erst umfassend geprüft werden, da es sich hier um jeweils unterschiedliche Fälle handelt.
Die Universität Wien fordert diese neuen Auflage ein, wobei weder ein Toleranzsemester noch eine Übergangslösung zur Verfügung steht. D.h. eine Studentin, die sich lange Zeit auf die ÖSD B2 Deutschprüfung vorbereitet hat, die Prüfung dann im Juni bestanden hat, muss nun die EPD im September zusätzlich ablegen. Sollte die Studentin die EPD im September nicht bestehen, dann kann sie keinen Studienerfolgsnachweis im Rahmen des Vorstudienlehrgangs vorlegen, um ihren Aufenthalt als “Studierende” zu verlängern. Also ist sie verpflichtet in ihr Heimatland zurückzukehren und ihr Studium abzubrechen. Obwohl sie nach der gewohnten Praxis den Vorstudienlehrgang absolviert hat, ist die Studentin mit einer weiteren Hürde konfrontiert um ihr Studium fortzusetzen.Diese Realität ist kein Einzelfall. Im September sind im Zuge der Neuregelung mehrere Hundert Studierende davon betroffen, wobei selbst die Universität keine eindeutigen Zahlen nennen kann.
Ausländische Studierende sind mit zahlreichen Hürden und bürokratischen Auflagen konfrontiert, um eine Zulassung an der Universität Wien erwirken zu können. Die Hintergründe der vermehrten Hürden können mit einer fremdenrechtlichen Agenda in Verbindung stehen. Ab Sommersemester 2018 erwartet drittstaatsangehörige Studierende, die nicht aus “least developed countries” stammen, eine Verdopplung der Studiengebühren. So müssen z.B. Studierende aus Syrien oder dem Irak knappe 750 Euro pro Semester bezahlen. Ausländischen Studierenden werden vielzählige Grenzen gesetzt und es wird vielfach erschwert ein ordentliches Studium zu beginnen und abzuschließen. Die Universität Wien scheint bei ausländischen Studierenden in Bezug auf Hochschulbildung mit zweierlei Maß zu messen.
Forderungen:
- VwGH Urteil muss geprüft werden: Hier ging es um einen Einzelfall, der nicht auf alle außerordentlichen Studierende umzulegen ist. Auch die Umlegung des Urteils auf alle mit dem Aufenthaltstitel “Studierende” ist kritisch.
- Es braucht umfangreiche Information, Beratung und Sicherheit muss hergestellt werden.
- Eine Übergangslösung für all jene, denen bisher eine andere Prüfungsanforderung kommuniziert wurden, ist notwendig. Die ÖSD Prüfung soll zur Zulassung für all jene weiter akzeptiert werden, denen bisher kommuniziert wurde, dass dies ausreicht. Dazu braucht es eine Lösung mit der MA35.
1. Juli 2015 bis 30. Juni 2017
Antrag vom VSSTÖ, GRAS, KSV-LILI für die ordentliche UV-Sitzung am 12. Jänner 2017:
Die ÖH Uni Wien tritt Antisemitismus und Rassismus, wo immer sie sich zu erkennen geben, entschieden entgegen: Gerade in Zeiten einer immer stärker werdenden rechtsextremen FPÖ, dem Anstieg rassistischer Gewalt oder anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, ist es unabdingbar ein starkes Zeichen gegen Hetze und Intoleranz zu setzen.
„Boycott, Divestment and Sanctions“ - kurz "BDS-Austria" - ist eine internationale Kampagne, die nach eigenen Angaben im Juli 2005 von über 170 palästinensischen Organisationen ins Leben gerufen wurde. Sie wird seit 2007 vom „Palestinian BDS National Committee“ koordiniert und versucht, wie der Name impliziert, international Boykott, Sanktionen und Desinvestitionen auf politischer, ökonomischer, kultureller und akademischer Ebene gegenüber dem jüdischen Staat zu erwirken. Unter den gelisteten Komitee-Mitgliedern der BDS-Webpräsenz werden an erster Stelle die “National and Islamic Forces in Palestine” genannt. Zu diesen zählt unter anderem auch das “Islamic Resistance Movement”, also die radikalislamistische Terrororganisation "Hamas", der “Islamische Dschihad in Palästina” und die “Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP)”. (1)
Während sich in der Gegenwart zahlreiche israelisch-palästinensische Organisationen für eine wirtschaftliche Zusammenarbeit aussprechen, somit die friedliche Koexistenz fördern und auf lange Sicht eine Zweistaatenlösung vorbereiten, setzt die BDS-Bewegung in ihren drei Hauptforderungen auf hetzerische Forderungen, die einer friedlichen Lösung des Nahost-Konflikts im Wege stehen.
Die Forderung, nicht bei „Zionisten“ zu kaufen, ist nichts Neues, sie ist sogar älter als der Staat Israel selbst: Bereits in den 1920er Jahren beschlossen das „Muslim-Christian Committee“, die christliche Führung Jerusalems und der „Fifth Palestine Arab Congress“ antijüdische Boykotte; in den 1930ern das Arab Workers Committee, die palästinensisch-arabische Führung unter Jamal al-Husseini, die Arab Labour Federation und selbstverständlich auch der Großmufti von Jerusalem Haj Amin al-Husseini, der als glühender Antisemit eng mit den Nationalsozialisten kooperierte. 1937 verlautbarte die „Palestine Royal Commission“: „There is little or no Arab shopping now at Jewish shops“. (2)
Die Organisation “BDS-Austria” (Boycott, Divestment, Sanctions), mag zunächst als unabhängige NGO erscheinen. Jedoch klassifizieren sowohl das Simon-Wiesenthal-Center als auch die Anti-Defamation-League die BDS-Bewegung als antisemitisch und werfen ihr Dämonisierung, Delegitimierung und doppelte Standards gegenüber dem israelischen Staat vor. Dies geschehe nicht zuletzt durch die Brandmarkung Israels als Apartheid-Regime, wodurch zwangsläufig die tatsächliche Apartheid in Südafrika verharmlost wird.
Tatsächlich ist BDS-Austria keine unabhängige NGO, die wichtige Menschenrechtsarbeit betreibt, sondern ist Teil eines Netzwerkes linker und islamistischer Gruppierungen, welche seit Jahren systematisch anti-israelische Hetze verbreiten.
Enger Partner, wenn nicht deckungsgleich mit BDS, ist der Verein Dar al-Janub, 'Verein für antirassistische und friedenspolitische Initiative'; BDS selbst hat keinen Verein und kein Impressum auf der Website. Der Sprecher von Dar al-Janub ist Oliver Hashemizadeh, der auch an vorderster Front für BDS Austria auftritt. Dar al-Janub wurde im Oktober 2003 gegründet und ist aus der Gruppe 'Sedunia' hervorgegangen, die noch bis etwa 2006 aktiv war. Aus deren Umfeld wurde 2003 eine Gedenkveranstaltung mit dem Shoahüberlebenden Karl Pfeifer zu den Novemberpogromen 1938 angegriffen.
So passt es auch ins Bild, dass Hashemizadeh im Februar 2015 die antisemitische Terrororganisation Hamas auf einer BDS- Veranstaltungen, zur „Widerstandsbewegung“ erklärt hat.
Im Vorjahr veranstaltete der österreichische Ableger der BDS mit der “Israeli Apartheid Week” eine Reihe von zweifelhaften Veranstaltungen, in deren Rahmen die systematische Diffamierung Israels betrieben wird. Bereits in der Vergangenheit organisierten Akteure des BDS-Netzwerkes öffentliche Inszenierungen angeblicher Massaker an palästinensischen Kindern und Zivilist_innen.
Mittels der theatralischen Hinrichtung von Darstellern im frühen Kindesalter durch junge Männer mit Davidstern-Armbinden, wurde etwa die antisemitische Parole “Kindermörder Israel” visualisiert. Die kontinuierliche Unterstellung des beabsichtigen Kindermordes durch die israelische Armee provoziert affektive Reaktionen und enttabuisiert klassische antijüdische Stereotype.
BDS an Hochschulen
Bei BDS handelt es sich um eine stark studentisch geprägte Bewegung. Es häufen sich vor allem an US-amerikanischen Universitäten Vorfälle antisemitischer Gewalt, die in direktem Zusammenhang mit BDS und der Israeli Apartheid Week stehen: Lehrveranstaltungen von jüdischen Professor_innen werden regelmäßig gestört, als Jüdinnen* und Juden* ausgemachte Studierende werden am Campus belästigt, die Feindschaft gegenüber der Existenz Israels wird durch das Verbrennen von Israelfahnen ausgedrückt.
Auch in Europa steht antisemitische Gewalt an der Tagesordnung. Die Zahl der Juden* und Jüdinnen*, die sich in Frankreich nicht mehr sicher fühlen und nach Israel auswandern, hat sich seit 2012 jährlich verdoppelt und stand 2014 bei 7000 Personen im Jahr. Antisemitische Ausschreitungen gegen den Fußballverein Maccabi Haifa in Salzburg, Angriffe auf jüdische Geschäfte in Paris oder antisemitische Parolen vor Synagogen in Deutschland sind nur wenige Beispiele dafür, dass Antisemitismus nach wie vor Alltag ist.
Als Universitätsvertretung ist es unsere Aufgabe, sich klar und eindeutig gegen jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auszusprechen. Der vom BDS-Zusammenschluss (Boycott - Divestment - Sanctions) geforderte Boycott Israels und kooperierender Institutionen, ist als antisemitisch zu klassifizieren. Während BDS-Austria israelische Wissenschaftler_innen in ihrer Gesamtheit aus dem akademischen Diskurs ausschließen will, setzt sich die ÖH Uni Wien für alle Studierenden - unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder anderen Merkmalen - ein.
Die Universitätsvertretung möge daher beschließen:
- Die Universitätsvertretung spricht sich gegen jeden Antisemitismus aus, ganz gleich ob er im Mantel legitimer Menschenrechtsarbeit daher kommt oder durch deutschnationale Burschenschaften propagiert wird.
- Die Universitätsvertretung setzt sich bei der Universität Wien dafür ein, dass BDS-Austria keine Veranstaltungsräume für ihre antisemitische Hetze zur Verfügung gestellt bekommt. Für Antisemitismus darf auf der Uni Wien kein Platz sein!
- Die Hochschüler_innenschaft spricht sich gegen jegliche Art antisemitischer und rassistischer Schikanen aus, sei aus auf der Universität, auf der Straße, oder im Parlament.
(1) bdsmovement.net (2015): Introducing the BDS Movement. URL:http://www.bdsmovement.net/bdsintro
(2) Feiler, Gil (1998/2011): From Boycott to Economic Cooperation. The Political Economy of the Arab Boycott of Israel. Routledge, New York.
Studierendenvertretung ruft am internationalen Tag gegen Homo-und Transphobie zur Solidarität auf und macht auf Beratungsangebot aufmerksam
Zum 17. Mai, dem internationalen Tag gegen Homo- und Trans*phobie macht auch die Studierendenvertretung an der Universität Wien auf die Diskriminierung von LGBTIQ-Personen aufmerksam. "Auch Studierende sind von der Feindlichkeit gegenüber Homosexuellen und Trans*personen betroffen", erklärt Camila Garfias (VSStÖ) vom Vorsitzteam der ÖH Uni Wien. 2015 wurde die Studie „Queer in Wien – Lebenssituation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und Intersexuellen (LGBTIs)“ präsentiert. Diese besagt, dass 79 Prozent der Befragten im öffentlichen Raum beschimpft wurden. Ein Viertel davon war sexualisierten Übergriffen oder sexualisierter Gewalt ausgesetzt, 20 Prozent wurden körperlich attackiert.
Angesichts der Krise in der Asylpolitik sind es schutzsuchende Frauen* und LGBTIQ-Flüchtlinge, die auf und nach ihrer Flucht mit ständiger Diskriminierung zu kämpfen haben. So wird an den wenigsten Orten dafür gesorgt, dass diesen Menschen in den Flüchtlingsunterkünften ein besonderer Schutz zukommt. Auf Missstände wie diesen wollen weltweit Aktivist_innen und NGOs heute aufmerksam machen.
"Daher rufen auch wir als ÖH Uni Wien auf, sich an der Demonstration heute am 17. Mai zu beteiligen", betont Karin Stanger (GRAS) vom Vorsitzteam. Mehr Infos dazu unter: https://www.facebook.com/events/218993335149634/
"Für Menschen, insbesondere Studierende, die von Diskriminierung betroffen sind, bietet die ÖH Uni Wien Beratung, Unterstützung sowie eine Plattform zur Selbstorganisation an", hält Elisabeth Weissensteiner (KSV-Lili) fest. Seit Oktober 2005 gibt es an der Universitätsvertretung Wien ein autonom besetztes und finanziell unabhängiges Referat für HomoBiTrans*-Angelegenheiten, dessen Existenz und Aufgabenbereich auch in der Satzung verankert ist.
Wenn es Fragen gibt oder bei homophoben oder trans*phoben Vorfällen Unterstützung gesucht wird, können sich Studierende und Betroffene an das Referat per E-Mail wenden oder während den Beratungszeiten vorbeischauen:
Referat für HomoBiTrans*-Angelegenheiten
AAKH, Spitalgasse 2, Hof 1, A-1090 Wien
E-Mail: homobitrans@oeh.univie.ac.at
Beratung: Do.: 11:00-15:00
Als ÖH Uni Wien schließen wir uns dieses Jahr dem von diversen Hochschulvertretungen organisierten Monat der freien Bildung an. Das Verständnis von freier Bildung, auf das sich die Hochschulvertretungen einigen konnten: "Der Monat der freien Bildung soll die Wichtigkeit von freier Bildung und einem offenen Bildungszugang" zeigen. Dieses Bekenntnis zu freier Bildung halten wir für wichtig und richtig, es entbehrt jedoch einer inhaltlichen und politischen Positionierung. Uns ist es ein Anliegen, aufzuzeigen, wieso wir freie Bildung fordern und wie unser Konzept von freier Bildung aussieht.
Das Recht auf Bildung - Gegen Zugangsbeschränkungen
Das Recht eines jeden Menschen auf Bildung ist ein Grundanliegen der ÖH Uni Wien. Ein Recht auf Bildung, wie wir es vertreten, will die Beschränkung eines Menschen auf das Milieu, in das er geboren wurde, durchbrechen. Aufnahmetests, Knock-Out-Prüfungen, Self-Assesments, Voraussetzungsketten, STEOP - die Universität lässt sich allerhand einfallen um Studierende aktiv am Studieren zu hindern. Ein Monat der freien Bildung muss aufzeigen, wie Bildung in Österreich zunehmend beschränkt wird, sei es durch Zugangsbeschränkungen, finanzielle Kürzungen oder Hürden im Studium selbst. Bereits im März hat die ÖH Uni Wien die Diskriminierung ausländischer Studierender durch die Neu-Ausrichtung des Vorstudienlehrgangs der Wiener Universitäten (VWU) scharf kritisiert. Die Kursgebühren werden mit kommendem Wintersemester von 461 Euro auf 1.150 Euro pro Semester angehoben, was zusätzlich zu den Studiengebühren für Studierende aus Drittstaaten eine weitere Hürde darstellt. Wir bestehen darauf, dass sich die Universität ganz klar zu ihrer Internationalität bekennt und dem auch Taten folgen lässt. Studiengebühren müssen abgeschafft werden - für alle Studierende. Die Universität Wien will in Zukunft auch 50€ für die Teilnahme an Aufnahmetests einkassieren. So wird in Form von Symptombekämpfung eine studierendenfeindliche Hochschulpolitik betrieben. Die ÖH Uni Wien wies in den letzten Jahren mehrfach darauf hin, dass Zugangsbeschränkungen in jeder Form sozial selektiv und abschreckend sind. Frauen, Migrant_innen und Arbeiter_innenkinder finden so weniger leicht Zugang zur Universtität.
Bildung im Kapitalismus - Für eine kritische Lehre
Das Bildungssystem ist dem Wirtschaftssystem seit jeher untergeordnet oder geradezu angepasst. Das Bildungssystem im Neoliberalismus kennt keinen Platz mehr für individuelles Denken. Die Ausrichtung des Angebots von Lehrveranstaltungen an den Bedürfnissen von einzelnen Konzernen und konkreten Wirtschaftszweigen gehört zunehmend zum Alltag im Universitätsbetrieb. Der Vorrang wird also zunehmend der sogenannten Ausbildung, zum/zur besser gestellten Facharbeiter_in, gegeben, anstatt Menschen das Werkzeug in die Hand zu geben, die Gesellschaft, in der sie leben, zu erkennen, sich in ihr zurecht zu finden und sie am Ende gar zu kritisieren. Als ÖH Uni Wien wissen wir, dass wir das Rad der Zeit nicht einfach zurückdrehen können und wollen das auch gar nicht; was wir jedoch mit aller Kraft versuchen, ist es, die letzten Nischen kritischer Lehre an der Universität so gut es geht zu verteidigen, sie auszubauen und zu unterstützen.
Die Uni als Teil der Gesellschaft - Gegen jegliche Diskriminierung
Freie Bildung bedeutet für uns: Menschen ein Studium frei von jeglicher Diskriminierung zu ermöglichen. Das Gegenteil ist häufig der Fall. Ende Jänner 2016 warnte die Fakultätsvertretung Jus, dass auf Toiletten im Juridicum der Uni Wien ein Unbekannter Studentinnen* belästigt. 2015 wurde bekannt, dass ein Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien jahrelang sexuelle Übergriffe auf Studentinnen und Kolleginnen getätigt hatte. Die Disziplinarkommission des BMWFW belegte ihn dafür nur mit einer Geldstrafe. Die Causa um den WU-Professor, der Studierende belästigt, ist leider kein Einzelfall an Österreichischen Hochschulen. Die Antidiskriminierungsstudie der ÖH zeigte, dass im Bachelor 19,9% der Befragten Diskriminierungserfahrungen gemacht haben, im Doktorat sogar 42,7% der Befragten. Auch sind die Hochschulen in Österreich alles andere als ein Raum frei von Rassismus. Im Referat für antirassistische Arbeit der ÖH Uni Wien kommen immer wieder Beschwerden über alltagsrassistische Vorfälle an der Universität Wien an. Die Beschwerden sind vielfältig und keinesfalls Einzelfälle. Laut Berichten von Studierenden kommt es sehr häufig zu rassistischen Kommentaren von Mitstudierenden, Professor_innen und Mitarbeiter_innen. Abgesehen von „alltäglichem“, sind ausländische Studierende strukturellem Rassismus ausgesetzt. Die Hochschule muss sich dessen bewusst werden, dass ihre Tore die gesellschaftlichen Verhältnisse nicht ausschließen und auch in ihren Räumlichkeiten alle Formen von Diskriminierung - von denen wir hier nur wenige erwähnt haben und für die es leider noch viele andere Beispiele gibt - reproduziert werden.
Genau hier muss die Diskussion ansetzen, wenn wir über freie Bildung sprechen. Im Monat der freien Bildung müssen strukturelle und individuelle Diskriminierung thematisiert werden. Die wachsende Angleichung der Wissenschaft an Interessen der Privatwirtschaft und einzelner Konzerne muss aufgezeigt werden. Mit dem Ansprechen dieser Probleme muss auch eine Diskussion möglich sein, durch die Wege gefunden werden, wie wir dem Ideal der freien Bildung ein Stück näher kommen können.
Ende Jänner 2016 warnte die Fakultätsvertretung Jus, dass auf Toiletten im Juridicum der Uni Wien ein Unbekannter Studentinnen* belästigt. Zwei Fälle wurden bereits zur Anzeige gebracht, weitere Vorfälle von Belästigung und sexualisierter Gewalt wurden auf Facebook gepostet und auch wahlwerbende Gruppen haben bereits darauf aufmerksam gemacht, dass sexualisierte Übegriffe auf Studentinnen keine Einzelfälle sind. Die Universität reagierte darauf, indem sie Zettel mit den Nummern von Polizei und Sicherheitsdienst an den WC-Türen anbrachten. Schutz vor sexualisierter Gewalt sieht anders aus. Prävention sieht anders aus. Studentinnen* sind nach wie vor verschiedenen Formen von Gewalt an Universitäten ausgesetzt. Die ÖH Uni Wien hat dazu einen Forderungskatalog ausgearbeitet, den ihr ganz unten findet. Zuvor jedoch ein Überblick zur Situation von Frauen* an Hochschulen:
Als wäre ein Professor mehr wert als ich
Die Zeitung der ÖH Bundesvertretung veröffentlichte 2013 einen Artikel unter dem Titel „ Als wäre ein Professor mehr wert als ich“, der sexuelle Belästigung an der Uni thematisierte. „Im Jahr 2012 veröffentlichte die Ruhr-Universität Bochum eine Studie, die 22.000 Studentinnen von 34 höheren Bildungseinrichtungen in Deutschland, Italien, Polen, Spanien und Großbritannien zu den Themen sexualisierte Gewalt, Belästigung und Stalking befragte. In dem EU-Projekt gaben 61 Prozent der Befragten an, während ihres Studiums mindestens einmal Opfer von sexueller Belästigung geworden zu sein. Rund ein Drittel der Frauen schilderte, dass ihnen nachgepfiffen wurde oder anzügliche Bemerkungen gemacht wurden. Knappe 15 Prozent gaben an, dass ihnen jemand auf unangenehme Weise zu nahe gekommen sei.“
ARTIKEL DER ÖH BUNDESVERTRETUNG
2015 wurde bekannt, dass ein Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien jahrelang sexuelle Übergriffe auf Studentinnen und Kolleginnen getätigt hatte. Die Disziplinarkommission des BMWFW belegte ihn dafür nur mit einer Geldstrafe. Im Interview spricht eine Betroffene über die Systematik der Übergriffe: "Es gab kaum eine Interaktion zwischen ihm und einer Frau, die nicht von diskriminierenden, sexistischen oder belästigenden Vorfällen begleitet war. Es handelt sich um ein systematisches Vorgehen und nicht um einzelne Liebeleien." Der Professor hatte dabei seine Machtposition ausgenutzt. "Er hat sich gezielt Frauen gesucht, die im Vergleich zu ihm eine schwächere Position hatten. Durch die Pragmatisierung ist seine Position meist gesicherter und das nutzt er bewusst aus." Am Institut sei diese Praxis seit Jahren bekannt gewesen. Nach dem milden Urteil fühlen sich die Betroffenen von der WU alleingelassen. "Das mit einer Geldstrafe begleichen zu können, wird der Schwere der Taten einfach nicht gerecht. Dieses Urteil hat uns lediglich die Machtlosigkeit vor Augen geführt, auch weil die Milde eine Art Legitimation darstellt." Kritisiert wird auch die Geheimhaltungsvereinbarung: "Es ist problematisch, dass niemand gewarnt werden und aufgeklärt werden kann, dass er bereits verurteilt wurde."
VOLLES INTERVIEW MIT EINER BETROFFENEN
Die Causa um den WU-Professor, der Studierende belästigt, ist leider kein Einzelfall an Österreichischen Hochschulen. Die Antidiskriminierungsstudie der ÖH zeigte, dass im Bachelor 19,9% der Befragten Diskriminierungserfahrungen gemacht haben, im Doktorat sogar 42,7% der Befragten. Einige der Fälle wären sogar strafrechtlich relevant gewesen, dennoch zeigten 72% die Diskriminierung nicht an.
Was tun?
Betroffene können sich persönlich, telefonisch oder via E-Mail an das Frauen*Referat der ÖH Uni Wien wenden. Das Referat unterstützt und berät euch und ist parteiisch mit euch. Die Beratung findet jeden Montag von 13-16 Uhr statt. Betroffene werden ausdrücklich ermutigt, Belästigungen jedweder Art zur Anzeige zu bringen.
Als Anlaufstelle dazu dient der Frauennotruf der Stadt Wien ((01)- 71 719), der Betroffene auch ins Krankenhaus, zur Polizei und vor Gericht begleitet. Zusätzlich gibt es noch den Weißen Ring, der psychologische Beratung für Betroffene von Kriminalität anbietet: 0800 112 112
Was kann ich tun, wenn ich von Diskriminierung (aufgrund des Geschlechts) betroffen bin. Hier eine Übersicht über die rechtliche Situation an der Uni:
Die Arbeitskreise für Gleichbehandlung gibt es meist bereits seit den frühen 90er Jahren, sie sind gesetzlich festgeschrieben und seit der UG-Novelle auch mit mehr Kompetenzen ausgestattet. Außerdem sind ihre Kontakte vergleichsweise einfach zu finden, da die Homepage der Universitäten meist mit einer Unterseite “Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen” ausgestattet ist. Aufgaben sind vor allem: Diskriminierung durch Universitätsorgane entgegenzuwirken, Gleichbehandlungsfragen bzgl Religion, Geschlecht, Weltanschauung, sexueller Orientierung, Alter etc. Außerdem kann bei Vorfällen von Diskriminierung oder Sexueller Belästigung auch Beschwerde beim AKG eingreicht werden und dieser kann dann ein Schiedgericht einberufen.Die rechtliche Grundlage für die Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen bietet der Paragraph 42 im Universitätsgesetz.
Unsere Forderungen an die Universität sind somit klar:
- Räumlichkeiten für FLIT*(Frauen, Lesben, Inter- und Trans-)-Personen, die Schutz bieten, einen Rückzugsort darstellen und auch Beratung und Unterstützung anbieten
- Information für das Sicherheitspersonal über die bestehende Rechtslage bezüglich Sexualdelikte und Sensibilisierung für den Umgang mit Betroffenen von sexualisierten Übergriffen
- Information für Studierende über die Vorfälle
- Ein klares Vorgehen gegen die Täter seitens der Universität und der Justiz
- Langfristige Sensibilisierung von Lehrenden
Jedes Jahr dieselbe Scheiße
Auch dieses Jahr findet in der Hofburg wieder der Akademikerball der FPÖ (ehemals der Ball des Wiener Kooperationsrings, des Dachverbands deutschnationaler Burschenschaften) statt. Auch dieses Jahr wird er von antifaschistische Protesten begleitet werden.
In den vergangenen Jahren konnten dank der massiven Proteste einige Erfolge verzeichnet werden: Beispielsweise musste sich 2013 die FPÖ als offizielle Veranstalterin vor die Burschenschaften stellen. Damit zeigte sie erneut, dass sie jederzeit dazu bereit ist, ihren rechtskonservativen Ruf aufzugeben, um offen Rechtsextreme zu unterstützen. Der Ball selbst wird immer weniger besucht: Als die Proteste begannen, hatte der Ball noch mehr als doppelt so viele Besucher_innen - auch das ist als Erfolg der Proteste zu werten.
Dass die FPÖ heute diese Position hat, ist das Ergebnis komplexer Vorgänge: Zum einen führte der Mythos, Österreich sei das "erste Opfer des Nationalsozialismus" gewesen dazu. Doch genauso muss die Grundlage der Fremdenfeindlichkeit der FPÖ angegriffen werden: Das auf kapitalistischer Verwertbarkeit und Ausbeutung beruhende Konkurrenzsystem. Gleichzeitig mit den neoliberalen Kürzungen im Sozialbereich lässt sich ein Erstarken jener Ideologien beobachten, die auf der Konstruktion des "wir" und "die anderen" beruhen und dabei ersteren den Vorzug in sozialen Belangen geben. Beispielsweise hat die FPÖ kein Problem damit, ein Bettelverbot in Salzburg einzuführen und gleichzeitig eine Bedrohung "unserer" Obdachlosen durch ausländische Konkurrenz zu ihrem Thema zu machen.
Der Wunsch, dem Ball der Rechtsextremen in der Hofburg etwas entgegen zu setzen, hat im vergangenen Jahr zur Begründung des Balls der Wissenschaften geführt. Bereits im Vorjahr wurde aber offensichtlich, dass es sich dabei um eine Veranstaltung ohne tiefgehende Gesellschaftkritik und ohne politisches Statement handelt. Ganz abgesehen davon, dass ein Ball diesem Anspruch gar nicht genügen kann, wäre doch vonseiten der Stadt Wien, der beteiligten Partner_innen sowie vonseiten der Ballorganisation eine politische Stellungnahme wünschenswert gewesen. Der Ball der Wissenschaften in seiner gegenwärtigen Form - als caritative Veranstaltung für Geflüchtete, als elitäre Austausch- und Vernetzungsmöglichkeit - ist keineswegs die Art von Protest, die wir aus universitärem Bereich erwarten und einfordern.
Eine derartige Veranstaltung ist in ihrer Gesamtkonzeption nicht imstande, dem institutionalisierten Rechtsextremismus etwas entgegenzusetzen. Deshalb rufen wir auch dieses Jahr alle dazu auf, sich an Protesten gegen den Akademikerball zu beteiligen.
Uns ist bewusst, dass der Akademikerball nur ein Anlass von vielen ist, zu dem es gilt, dem organisierten und institutionalisierten Rechtsextremismus in Österreich auf der Straße entgegenzutreten. Ob der Wiener Korporationsring, ob Pegida, die Identitären oder die FPÖ - kein Raum dem Rechtsextremismus, beteiligt euch an den Protesten! Alerta!
Für eine bessere und sofortige Kommunikation mit uns Studierenden
Gemeinsame Stellungnahme der ÖH Uni Wien, der Fakultätsvertretung Jus, der Aktionsgemeinschaft Jus (AG Jus), des Verbandes Sozialistischer Student_innen (VSStÖ), der Grünen und Alternativen Student_innen (GRAS), der Jungen Liberalen Studierenden (Junos) und des Kommunistischen Student_innenverbandes – Linke Liste (KSV Lili)
Im Zuge der Entdeckung gesundheitsgefährdender Bakterien im Leitungswasser am Juridicum sind auch viele andere Probleme aufgekommen, die insbesondere die Kommunikation mit uns Studierenden durch die Universität Wien betreffen. Die über 12.000 Personen, die am Juridicum studieren, wurden zuerst gar nicht und dann nicht ausreichend informiert. Nach Feststellung erhöhter Eisenwerte ergingen weder an die offiziellen Studierendenvertreter_innen in der Fakultätsvertretung oder in der ÖH Uni Wien, noch direkt an die Studierenden Informationen darüber, dass Probleme bestehen und dass dem Wasser am Juridicum seit dem Sommer Rostschutzmittel beigemischt wird.
Als schließlich bei einer Wasserprobe durch die MA39 Ende Oktober auch noch ein gesundheitsgefährdendes Bakterium entdeckt wurde, informierte das Dekanat endlich die Fakultätsvertretung Jus über Probleme mit dem Wasser. Zu diesem Zeitpunkt erfuhren wir über Dritte vom dauerhaften Einsatz des Rostschutzmittels und den bereits seit Sommer bestehenden Problemen. Wäre uns diese Information nicht anonym zugeschickt worden, so wüssten die Studierenden wahrscheinlich bis heute nichts davon. Denn die Studierenden selbst erhielten von der Universität zu keinem Zeitpunkt eine direkte Information über den Einbau der Rostschutzmittel-Dosieranlage, den gefundenen gesundheitsgefährdenden Bakterienstamm oder mögliche gesundheitliche Folgen. Später ließ das Dekanat über die Medien ausrichten, dass es die Fakultätsvertretung angeblich im Sommer kontaktiert hätte und außerdem Warnschilder den Studierenden als Information reichen müssten. Gegenüber Studierendenvertreter_innen versicherte das Dekanat allerdings, dass die Rostprobleme auch ihnen selbst erst seit Oktober bekannt seien. Es ist also fraglich inwiefern hier die angebliche Informierung der Studierenden und ihrer Vertreter_innen überhaupt stattfinden hätte können.
Auf Grund einer – laut ORF – privat durchgeführten Wasserprobe ist Anfang Dezember wieder der Verdacht auf eine bakterielle Verseuchung des Warmwassers im Gebäude aufgetaucht. Daher erging diesbezüglich am 10.12.2015 eine E-Mail an die Mitarbeiter_innen des Juridicums. Auch diesmal wurden die Studierenden nicht direkt über die vermutete Legionellen-Belastung in Kenntnis gesetzt. Fraktionen wurden teilweise informell von Institutsmitarbeiter_innen benachrichtigt und die erwähnte E-Mail diesmal sofort an die Fakultätsvertretung gesendet, wodurch die Studierenden informiert werden konnten.
Für uns Studierende wird damit deutlich, welche Wertschätzung uns entgegengebracht wird. Nämlich keine. Nicht nur, dass die Studienbedingungen immer schlechter werden und die von der Regierung seit langem versprochenen 2% des BIP für Hochschulen noch immer nicht Realität sind, werden wir – die 90% im Hochschulbereich ausmachen – nicht einmal über konkrete Gesundheitsgefährdungen informiert. Diese Nicht- bzw. Schlechtinformation gegenüber uns Studierenden muss endlich aufhören! Schon eine E-Mail-Aussendung über den Massenmailverteiler direkt an alle Studierenden würde dem Informationsdefizit entgegenwirken.
Zudem scheint es zusätzlich auch beim Lüftungssystem im Juridicum Probleme zu geben. Zumindest die Lüftungsausgänge scheinen verschimmelt zu sein, daher verlangen wir auch eine ehestmögliche Überprüfung des Lüftungssystems. Die Ergebnisse dessen müssen, ebenso wie die Entwicklungen bezüglich des Trinkwassers, unverzüglich den Studierenden mitgeteilt werden. Sollte dies nicht erfolgen, behalten wir uns weitere Schritte vor. Denn die Gesundheit der Studierenden muss oberste Priorität haben. Die Universität hat in Angelegenheiten, die Studierende betreffen, die Pflicht uns alle sofort und umfangreich zu informieren.
Derzeit befindet sich ein Gesetz zur grundlegenden Reform des Verfassungsschutzes im Gesetzgebungsprozess - Das polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG). Es normiert den Umbau dieser Behörde zu einem polizeilichen Geheimdienst mit weit reichenden Ermittlungskompetenzen. Trotz massiven grundrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bedenken, geäußert in zahlreichen Stellungnahmen von Menschenrechtsorganisationen über Jurist_innen bis hin zur Volksanwaltschaft, soll das Gesetz nun in kaum entschärfter Fassung Mitte Oktober im Nationalrat beschlossen werden. Wir lehnen diesen Gesetzesentwurf entschieden und vollinhaltlich ab und fordern in der Konsequenz, dass die Diskussion über Aufgaben und Kompetenzen der Verfassungsschutzes zurück an den Staat geht. Alle Abgeordneten fordern wir auf, gegen dieses verfassungswidrige Gesetz zu stimmen, das ein gefährliches Repressionsinstrument frei von jeglicher unabhängigen Kontrolle schaffen würde.
Unsere Kritikpunkte haben wir nachfolgend zusammengefasst:
Datenschutz? Grundrechtsschutz? Fehlanzeige.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Überwachung Personen auch ohne einem konkreten Tatverdacht pre-crime möglich ist. Die Datenspeicherung von bis zu fünf Jahren führt zum Anwachsen umfangreicher Gefährder-Datenbanken, mit denen sehr schnell Netzwerke aufgebaut werden können. Um darin auf Jahre erfasst zu sein, reicht es bereits vollkommen aus, beispielsweise mit einer Person auf einen Kaffee zu gehen oder zu telefonieren, die verdächtigt wird, eine als potentiell gefährlich eingeschätzte Demonstration mitzuorganisieren. Auch Berufsgeheimnisse können ohne „dringenden Verdacht“ unterminiert werden. So können zum Beispiel anwaltliche Notizen, journalistische Recherchen und selbst die Niederschriften einer Psychotherapie beschlagnahmt werden. Ein besonderer Schutz von sensiblen bzw. höchstpersönlichen Daten oder Informationen wie Gewerkschaftszugehörigkeit, sexueller Orientierung oder gesundheitlichen Informationen ist nicht vorgesehen, sie alle können „zum Zweck der Bewertung von wahrscheinlichen Gefährdungen" herangezogen werden und auch an andere Geheimdiense ausgefolgt werden. Durch die Hintertür würde mit diesem Gesetz Datenspeicherungen beschlossen werden, die noch weiter in die Privatsphäre eingreifen, als dies bei der bereits vom Verfassungsgerichtshof gekippten Vorratsdatenspeicherung der Fall war.
Die Bewertung der "Wahrscheinlichkeit eines verfassungsgefährdenden Angriffes" reicht für beliebig weit reichende Überwachungsmaßnahmen. Die Genehmigung von solchen bezieht sich dabei nicht auf eine konkrete Ermittlungsmaßnahme, sondern stellt eine pauschale Ermächtigung in einem Fall dar. Es wird nie geprüft, ob im vorliegenden Fall z.B. eine Telefonüberwachung, eine Observation oder eine Hausdurchsuchung notwendig und verhältnismäßig ist, sondern nur ob derartige Maßnahmen generell erlaubt sind. Wie diese Begründung festzuhalten und im Nachhinein nachvollziehbar zu machen ist, ist nicht geregelt. Die Kombination dieser beiden Mängel hebelt den Sinn einer solchen Überprüfung - nämlich den Schutz von Grundrechten vor Eingriffen - beinahe vollständig aus.
Fehlende Evaluation und sachliche Grundlage
Der Gesetzesentwurf stützt sich allein auf Behauptungen der Abwehr einer – für Österreich nie auch nur im Ansatz evaluierten oder belegten – Gefahr des islamistischen Terrorismus. Wenn man sich die umfassten Straftatbestände ansieht, ist der Zusammenhang dazu zudem fraglich: Zwar wurde die „Störung einer Versammlung“ nach massivem Protest wieder aus dem Katalog gestrichen, Landfriedensbruch ist aber sehrwohl enthalten. Dass dieser wie auch der §278 (kriminelle Vereinigung) zur Zerschlagung linker Strukturen verwendet wird, haben mehrere Prozesse und Ermittlungen der letzten Jahre unter Beweis gestellt. So der Tierschützer_innen-Prozess oder die Ermittlungen gegen die Antifaschist_innen von NOWKR als „terroristische Vereinigung“, um nur zwei der Bekanntesten zu nennen. Politischer Protest ist legitimes Mittel der Meinungsäußerung und darf nicht mit geheimdienstlichen Methoden verfolgt werden. Diesen Grundsatz sehen wir durch das Gesetz gefährdet. Zudem ist es unerlässlich, erst die aktuelle Gefährungslage zu prüfen, bevor man Gesetze erlässt - insbesondere wenn sie solch weitreichende Befugnisse für Behörden vorsehen. Dies wurde beim PStSG unserer Ansicht nach nicht einmal im Ansatz eingehalten.
Vertrauenspersonen und verdeckte Ermittlungen
Weiters lehnen wir den Einsatz von Vertrauenspersonen („V-Leute“), welcher nicht einmal einer besonderen Genehmigung im Vorfeld bedarf, grundsätzlich ab. V-Leute sind Privatpersonen aus einer als potentiell verfassungsfeindlich eingeschätzten Szene, die als Informant_innen angeworben werden, kurz gesagt bezahlte Spitzel. Die Problematik davon hat sich beim Terror des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) in Deutschland bereits in aller Deutlichkeit gezeigt: V-Leute haben währed sie vom Staat Geld erhielten, Aufbauarbeit in dieser Terrorgruppe betrieben, im Nachhinein wurden vom Verfassungsschutz massenhaft Akten vernichtet, was die massiven Ermittlungsmängel jedoch nicht vertuschen konnte. Das Fazit waren zehn rassistische Morde durch den NSU unter den Augen des Verfassunsgsschutzes. Thüringen hat darauf mit der Abschaffung der V-Leute reagiert. Nun soll dieses bereits gescheiterte Modell in Österreich eingeführt werden, wogegen wir uns in aller Entschiedenheit aussprechen.
Fehlende unabhängige Kontrolle und Beschwerdemöglichkeit
Des weiteren fehlt zudem jegliche unabhängige richterliche Kontrollinstanz. Stattdessen soll ein interner „Rechtsschutzbeauftragter“ des Innenministeriums allein für die Kontrolle all dieser Maßnahmen zuständig sein. Und selbst dieses Kontrollrecht wird noch relativiert: So dürfen ihm Teile der Akten mit dem Argument des Zeugenschutzes vorenthalten werden. Auch die Volksanwaltschaft hat hier keinerlei Befugnisse, den Schutz und die Einhaltung von Grundrechten zu überprüfen. Zu allem Überfluss mangelt es auch noch an praktikablen Beschwerdemöglichkeiten gegen Grundrechtsverletzungen durch solche Überwachungsmaßnahmen.
Aus genannten Gründen sehen wir den Gesetzesentwurf als Gefahr an, es öffnet Tür und Tor für Repression gegen politisch unliebsame Gruppen und Personen. Mit einem Gesetz, das zum Schutze der Verfassung dienen soll, die Verfassung zu brechen, setzt schon ein besonderes Maß an Zynismus voraus. Wir beschränken uns aufgrund der Vielzahl und Schwere der bedenklichen Punkte nicht auf eine Teilkritik, sondern fordern, dass dieser Gesetzesentwurf komplett verworfen und diese sensible Thematik auf Basis fundierter Analysen der Gefahrenlage, unter Einhaltung der Grund- und Menschenrechte sowie der Achtung und des Schutzes von Meinungsäußerungs- und Demonstrationsrecht neu geführt wird.
1. Juli 2013 bis 30. Juni 2015
Unter dem Motto "Gegen den Großen Austausch" rufen die "Identitären" am 6. Juni erneut zu einer Demonstration gegen "Masseneinwanderung" und für die "Volksgemeinschaft" auf. Lange haben sich die "Identitären" in Österreich um einen liberalen und zurückhaltenden Anstrich bemüht - nun fallen Sie mit ihrer Kampagne ins offen Wahnhafte: Politiker_innen und Journalist_innen sollen in einer großen Verschwörung die Abschaffung der Österreicher und Österreicherinnen beschlossen haben und seit Jahrzehnten soll dieser Austausch im Geheimen geplant und umgesetzt worden sein.
Nur ein Beispiel: Der Zuzug von Gastarbeiter_innen, die nach Österreich angeworben wurden, werden in ihrer Darstellungen unter Verdrehung aller Tatsachen zum geheimen Plan der vor den Augen der Öffentlichkeit verschleiert worden wäre.
Minderheit - Bedrohungszenario - Gefährlichkeit
Die "Identitären" gehen also mit kruden Verschwörungstheorien und fremdenfeindlicher Hetze wieder auf die Straße. Ihre Rhetorik und ihr Gedankengut spiegelt nationalsozialistische Ideologie wieder, ihre Wahnvorstellung sind die der extremen Rechten.
Als Studierendenvertretung, die sich klar gegen einen rassistischen Allgemeinzustand positioniert, ruft die ÖH Uni Wien alle Studierenden dazu auf, sich der rechtsextremen Hetze entgegenzustellen - im Alltag, an der Universität und auf Demonstrationen.
Der letzte Aufmarsch der Identitären liegt gerade einmal ein Jahr zurück - aufgearbeitet ist er aber noch lange nicht: Drohungen gegen Antifaschist_innen, ein völlig unangemessener und eskalativer Polizeieinsatz, der sich gezielt gegen die Sitzblockaden und Antifaschist_innen richtete, und im Anschluss daran keinerlei Konsequenzen wie etwa die längst geforderte Kennzeichnungspflicht für Polizist_innen zeigen klar, wie es um den antifaschistischen Grundkonsens steht: Er ist schlicht inexistent. (siehe Stellungnahme: Rechtsextreme "Identitäre" - Neue Rechte)
Ein konsequenter Protest gegen rechtsextreme, rassistische und faschistische Bewegungen ist dringend notwendig!
Die "Identitäre Bewegung" ist eine Gruppe von rechtsextremen Rassist*innen, die sich einen "modernen" Anstrich geben. Sie distanzieren sich vordergründig von Rassismus und Antisemitismus - propagieren dies alles dennoch offen. Vor nicht allzulanger Zeit befanden sich etwa Mitglieder der "Identitären" in der Gefolgschaft des verurteilten Neonazis Gottfried Küssel.
Artikel auf DiePresse: https://www.diepresse.com/4723575/identitaere-planen-zweite-demonstration-in-wien
Diskriminierung tritt in vielen Formen auf, sei es durch Einzelpersonen und deren Aussagen oder Handlungen oder auf struktureller Ebene. Die Formen von Rassismen sind sehr unterschiedlich. Institutioneller Rassismus (strukturelle Diskriminierung) bedeutet die Ungleichbehandlung durch öffentliche Stellen und große Organisationen aufgrund der Herkunft, „Ethnizität“ oder des Aussehens. Auch die Hochschulen in Österreich sind alles andere als ein Raum frei von Rassismus. Wie und wo sich das an der Universität Wien äußert, erklären wir im folgenden Text.
„Falsche“ Staatsbürger_innenschaft
Noch immer ist die wichtigste und zugleich eigentlich unnötigste Frage bei der Anmeldung zu einer Bildungseinrichtung die Frage nach der Staatsangehörigkeit. Durch die „falsche“ Staatsbürger_innenschaft (also weder österreichisch noch von einem
anderen EU/EWR- Land) wird Studierenden die Anmeldung erschwert: Abgesehen von der allgemeinen Hochschulreife, die jede_r Student_in erbringen muss, wird von diesen Personen auch eine besondere Hochschulreife gefordert. Diese ist der Studienplatznachweis, bei dem die Betroffenen auf das Wohlwollen einer Universität in ihrem Herkunftsland angewiesen
sind. Diese Universität kann ihnen dann eine Bescheinigung ausstellen, dass sie an dieser Universität studieren könnten. Erschwert bzw. verunmöglicht wird der Besuch der Universität dadurch für Menschen, die aus ihrem Land fliehen mussten und deswegen keinen Studienplatznachweis erbringen können. Eine zusätzliche Schwierigkeit dabei ist der Vorstudienlehrgang. Universitäten können Studierenden mit nicht-österreichischer Staatsbürger_innenschaft gewisse Ergänzungsprüfungen auferlegen, mit deren Abschluss sie erst studieren dürfen. In den meisten Fällen werden die Deutschkenntnisse überprüft. Aber unter einem enormen Druck in maximal vier Semestern eine neue Sprache auf einem sehr hohen Niveau zu lernen, stellt für sehr viele Menschen eine große Belastung dar. Dabei gibt es genug englischsprachige Angebote an der Universität, um sich zumindest im Studium damit zurecht finden zu können.
Rassismus durch finanzielle Belastung
Doch auch wenn man es schafft, sich für das Studium anzumelden und den Deutschkurs zu bezahlen, sind die Hürden noch lange nicht bewältigt. Abgesehen von den Barrieren, die für alle Studierende gelten - zum Beispiel die Studien- Eingangs- und Orientierungsphase (StEOP) - gibt es spezifische strukturelle und finanzielle Erschwernisse für Studierende, die keine österreichische Staatsbürger_innenschaft haben. Eine dieser finanziellen Hürden sind die Studiengebühren. Scheinbar willkürlich dürfen die österreichischen Universitäten herkunftslandabhängig festlegen, welche Menschen wie viel an Studiengebühren zu zahlen haben. Einige Personengruppen müssen gar keine Studiengebühren zahlen, manche schon. Eine dritte Gruppe muss sogar doppelte Studiengebühren zahlen, die dann über 700€ im Semester ausmachen. Falls die betroffenen Personen nicht das Glück haben, von ihren Familien finanziell unterstützt zu werden, stellt es sich als große Herausforderung dar, überhaupt das Geld für die Studiengebühren und den Deutschkurs zusammen zu bekommen. Das ist zwar eine Hürde für alle Studierenden die Studiengebühren zahlen müssen, doch im Gegensatz zu ihnen bekommen Studierende ohne österreichische Staatsbürger_innenschaft keine Familienbeihilfe, nahezu keine Stipendien und sind im Arbeitsrecht mehr als benachteiligt. Denn als wäre es nicht schwer genug neben dem Studium zu arbeiten, sind die Betroffenen der Gunst ihrer Arbeitgeber_innen ausgeliefert. Diese müssen nämlich ein Formular für die Angestellten ohne österreichische Staatsbürger_innenschaft ausfüllen.
Von Hürden und Barrieren
Sogar die StEOP ist für viele der Grund einer Abschiebung. Um das Visum verlängert zu bekommen, müssen die Betroffenen 16 ECTS nachweisen bzw. die StEOP schaffen. Da diese Knock-Out-Prüfungen meistens nicht leicht zu bewältigen sind, kann es durchaus passieren, dass man keinen Nachweis erbringen kann. Erschwerend kommt hinzu, dass die 16 ECTS auch nicht anders erreicht werden können, da man in der StEOP keine sonstigen Prüfungen machen darf.
Auch die gewöhnlichen Freiheiten, die jede_r „österreichische“ Studierende in seinem oder ihrem Studium hat, werden den Betroffenen durch rassistische Strukturen genommen. Die Beurlaubung vom Studium wegen einer Schwangerschaft oder wegen schwer nachweisbaren Erkrankungen, wie zum Beispiel einer Depression, ist nicht möglich, da man sonst seinen Aufenthaltstitel als Studierende_r verliert und Gefahr läuft, abgeschoben zu werden.
Als Nichtösterreicher_in sollte man sich auch auf keinen Fall bei der Studienwahl irren. Wo andere probieren dürfen, müssen sich diese Student_innen beim ersten Mal richtig entscheiden oder trotz fehlerhafter Wahl einen Studienerfolg nachweisen können, sonst verlieren sie ihren Aufenthaltstitel.
Smash Racism
Im Referat für antirassistische Arbeit der ÖH Uni Wien kommen immer wieder Beschwerden über alltagsrassistische Vorfälle an der Universität Wien an. Die Beschwerden sind vielfältig und keinesfalls Einzelfälle. Laut Berichten von Studierenden kommt es sehr häufig zu rassistischen Kommentaren von Mitstudierenden, Professor_innen und Mitarbeiter_innen. Abgesehen von „alltäglichem“, sind ausländische Studierende strukturellem Rassismus ausgesetzt. Das Referat für antirassistische Arbeit der ÖH Uni Wien leistet Sensibilisierungsarbeit und äußert öffentlich Kritik gegenüber diskriminierenden Strukturen und Handlungen. Gerne beraten wir dich auch und helfen dir in deinem Alltag an der Uni Wien weiter.
Die Hochschule muss sich dessen bewusst werden, dass ihre Tore die gesellschaftlichen Verhältnisse nicht ausschließen und auch in ihren Räumlichkeiten Rassismus reproduziert wird. Eine Gesellschaft und somit eine Universität frei von rassistischen Strukturen muss unser aller Anliegen sein, deswegen setzt sich die ÖH Uni Wien aktiv für antirassistische Arbeit ein.
Vollständige Rede vom 12. März 2015 beim Festauftakt zu den 650 Jahre Jubiläumsveranstaltungen
"Die Geschichte der Universität Wien ist wenn, eine taumelnde Fortschrittsgeschichte - sie ist mit Sicherheit noch keine Erfolgsgeschichte." - Cami
Liebe Anwesende, liebe alle vor den Livestreams.
Die Universität Wien feiert Geburtstag, und das schon zum 650. Mal. Ein Jubiläumsjahr in dessen Rahmen nicht nur an Vergangenes erinnert und die Rolle der Universität im historischen Kontext thematisiert werden soll, sondern auch über aktuelle Zustände gesprochen werden muss.
1365 gründet sich die Uni Wien als das Produkt eines ehrgeizigen Herzogs. In den ersten Jahren bis 1400 studierten etwa 3600 Studierende an der Universität. 650 Jahre später beschäftigt dieselbe Institution etwa 6700 wissenschaftliche Mitarbeiter_innen, mehr als 92.000 Studierende zählen die Statistiken.Hinter diesen Zahlen steht die Geschichte einer restriktiven Universität, zu der lange allein männliche Angehörigen der herrschenden Klasse Zugang fanden. Eine geschlossene Institution der Eliten, die ihre Pforten erst 1897 der ersten Frau öffnete.
Eine Institution in der schon vor der Zeit des Austrofaschismus und Nationalsozialismus deutschnationale Burschenschafter organisiert waren, die dann an vorderster Front standen, als Menschen auf Grund sogenannter rassischer Gründe oder auf Grund ihrer politischen Einstellung aus der Universität vertrieben wurden. Erst nach dem zweiten Weltkrieg wurde ein Prozess der tatsächlichen Öffnung der Universität vorangetrieben – Frauen erhielten 1945 endlich Zugang zu allen Fakultäten.
Es sollten allerdings erst die Schulreformen der 1970er Jahre unter Hertha Firnberg sein, die breiteren Teilen der Gesellschaft ermöglichten die Schule mit Matura abzuschließen, so fanden nun auch Angehörige der Arbeiter_innenklasse ihren Weg in die Universität.
Diese Öffnung der Universität war das Ergebnis eines jahrelangen Kampfes. Die Schwarz – Blaue Regierung machte dies binnen Monaten rückgängig: als ÖVP und FPÖ im Jahr 2001 Studiengebühren einführten, wurden 19,7% oder 45 000 Studentinnen und Studenten dazu gezwungen ihr Studium zu beenden. Die Zahl der Studienbeginner_innen sank um 14%.
„Open since 1365“ hing prominent am Hauptgebäude, doch die Öffnung der Universität ist keine Fortschrittsgeschichte.
2002 löste das Universitätsgesetz das Universitäts-Organisationsgesetz 1978 ab. Mit ihm kam das Bachelor – Master System, das die Diplomstudien – im Sinne einer Internationalisierung – ablöste. Vergleichbarer sollten die Abschlüsse Europas werden.
Heute - 2015 - zeigt sich das tatsächliche Ziel der Reformen von Bologna klarer denn je. Universitätsabschlüsse sollen am laufenden Band produziert werden. So schnell wie möglich. So billig wie möglich. Diese Effizienzsteigerung, die auch das Ministerium immer wieder fordert, kam. Sie kam vor allem auf Kosten der Studierenden.Eine Verschulung der Lehrpläne, Vorraussetzungsketten, Zugangsbeschränkungen und Studiengebühren waren die Folge, deren Auswirkungen wir Studierende tagtäglich zu spüren bekommen.
Mit dem UG 02 fand die von Hertha Firnberg eingeführte Drittelparitätische Besetzung der Universitätsgremien – also die Demokratisierung der inneruniversitären Prozesse - ein jähes Ende. Die gesetzliche Minimalanforderung wird von der Uni Wien als Maximalforderung ausgelegt - studentische Mitbestimmung scheint schlicht nicht gewünscht. Die Geschichte der Universität Wien erweist sich auch in Hinblick auf studentische Mitbestimmung ganz und gar nicht als Erfolgsgeschichte.
Frauen, Migrant_innen, Menschen mit Behinderung, Homo-, Trans oder Intersexuelle Personen - für sie stellt die Universität auch heute, 650 Jahre nach der Gründung alles andere als eine Institution, die Chancengerechtigkeit bietet, dar.
Die Gläserne Decke ist Realität: obwohl bereits 65% der Studierenden im Bachelor Frauen sind, gibt es doch nur 25,2% Professorinnen. Es gibt zwar ein Bekenntnis zu Frauenförderung, aber in der Philosophie wurde die feministische Professur nicht nachbesetzt, und auch die Nachbesetzung der Professur von Eva Kreisky, der Pionierin der feministischen Politikwissenschaft, ist ungewiss. Die Genderprofessur, die letzte Woche ausgelaufen ist, wurde nur als Verhandlungsgegenstand mit dem Bundesministerium in den Entwicklungsplan aufgenommen. Die Mittel für Frauenförderung stehen nach wie vor auf wackeligen Füßen.
Wenngleich sich die Universität Wien als DIE internationale Hochschule stilisieren möchte, so gelten doch für sogenannte Drittstaatsangehörige verschärfte Zugangsregelungen. Zusätzlich müssen sie doppelte Studiengebühren zahlen.
Wo bleibt sie, die Erfolgsgeschichte einer Universität frei von Diskriminierung?
Wenn wir also sagen, dass es keinen Grund zu feiern gibt, dann meinen wir eben jene aktuellen Zustände, die uns daran hindern. Die Universität hätte dieses Jubiläum dazu nutzen können, ihren elitären, ausschließenden Charakter zu reflektieren und Maßnahmen zu setzen, die diesem Umstand entgegen wirken. Sie könnte stärker dafür eintreten, die Mittel zu bekommen, die sie benötigt um dies zu tun. Das ist zu Lasten einer Imagekampagne nicht passiert.
Ich als Studentin, wir als ÖH Uni Wien sind gern an der Uni, wir wollen studieren - aber wir wissen, dass dies für viele ein Privileg ist. Und wir wissen, dass unter den genannten Umständen Studieren nur ECTS-Punkte-Jagd, Leistungsdruck und Aufsaugen vorgefertiger Inhalte ist.
Die Geschichte der Universität Wien ist wenn, eine taumelnde Fortschrittsgeschichte - sie ist mit Sicherheit noch keine Erfolgsgeschichte.
Sie ist eine Geschichte von Kämpfen, Kämpfen für die Öffnung, den Zugang und die Vorherrschaft in der Universität. Diese Kämpfe haben ihre Opfer gefordert, sie sind zeitintensiv und unter dem herrschenden Leistungsdruck für uns Studierende oftmals schwer zu bestreiten. Doch am Ende dieser 650 jährigen Geschichte sollten wir es sein, die vorgeben, was die Universität Wien in Zukunft sein wird.
Ich und die Hochschüler_innenschaft an der Universität Wien mit mir, fordern eine Universität, die wirklich all jenen offen steht, die sie besuchen wollen. Das politische Bekenntnis zur Ausfinanzierung der Universitäten, statt vorgeschobener Zweckrationalität. Die Universität als Ort, wo Studierenden und ihren Interessen und Begabungen Platz gegeben wird und diese gefördert werden.
Wir fordern eine Universität, die Begegnungen auf Augenhöhe ermöglicht und Raum und Zeit bietet für Diskussionen. Eine Universität, in der Forschung unabhängig von Drittmitteln ist. Eine Universität, die aktiv gegen die Diskriminierung auf Grund von Geschlecht, Hautfarbe, sexueller Orientierung, rechtlichem Aufenthaltsstatus, finanziellem Hintergrund oder Bildungsstand der Eltern auftritt. Und dies auch öffentlich kundtut.
Heute, 650 Jahre nach der Gründung der Universität haben wir noch keinen Grund zu feiern. Für uns steht fest, wir werden den Kampf für eine offene Hochschule, die allen dieselben Möglichkeiten bietet weiter führen. Damit auch wir beim nächsten Jubiläum einen Grund zu feiern haben.
- Camila Garfias, Vorsitzteam der ÖH Uni Wien am 12.März 2015 beim Festauftakt zu den 650 Jahre Jubiläumsveranstaltungen #Fail650
Was gibt’s denn hier zu feiern? – Es gibt keinen Grund zu feiern.
650 Jahre Uni Wien – Es ist so weit, am 12.3.2015 beginnen offiziell die Feierlichkeiten anlässlich des Jubiläumsjahres. Was gibt’s denn da zu feiern? Das fragen wir die Uni.
Neu seit 1365?
Die Universität Wien entwickelt zu ihrem 650sten Jubiläum eine eindrucksvolle Aktivität. Allein um all die Veranstaltungen zu bewerben, die geplant sind, ist eine 139-seitige Hochglanzbroschüre produziert worden. Eine LED-Wand vor dem Eingang des Hauptgebäudes beglückt Student_innen, Mitarbeiter_innen und unbeteiligte Passant_innen regelmäßig mit neuen Slogans. Merchandise in rauen Mengen wird produziert und die Betreuer_innen der sozialen Medien kommen aus der Feierstimmung gar nicht mehr raus. Ein näherer Blick auf die gesamte öffentliche Hyperaktivität legt allerdings nahe, dass es um verschiedene Adressat_innnengruppen geht. Gut sichtbare, niederschwellige Slogans und Veranstaltungen für ein sehr breites Publikum sowie inhaltlich ambitionierte Veranstaltungen für eine sehr schmale akademische Elite. Das wäre im Sinne von zielgruppenorientierter Öffentlichkeitsarbeit auch nachvollziehbar, schließlich wollen verschiedene Menschen auch verschieden angesprochen werden. Dass es die Universität Wien allerdings seit mittlerweile zwei Jahren schafft, die Leute für dumm zu verkaufen, ist ein starkes Stück. Slogans wie „Neu seit 1365.“ oder „the sky is not the limit. Since 1365.“ konnte man immerhin noch als schlecht gelungene Wortwitze verstehen, seit „open since 1365“ regiert allerdings der blanke Hohn. Wen oder was die Universität Wien den größten Zeitraum ihrer Existenz denn so „geprägt“ hat, will man eigentlich gar nicht wissen. Und was für Fragen denn so „gestellt“ wurden, schon gar nicht. Dasselbe gilt für die Merchandise-Sujets „Besserwisser seit 1365“ und „Besserwisserin 1365“. Abgesehen davon, dass es der Zugang für „Besserwisserinnen“ erst seit 1945 an allen Fakultäten möglich ist, ist das dahinterstehende Menschenbild das Allerletzte. Nur um es klar zu sagen. Die Universität Wien ist stolz darauf, seit 650 Jahren Leute zu produzieren, die alles besser wissen. Stolz auf 650 Jahre großteils männliche, großteils weiße, arrogante Elite. Na bravo. Immerhin wurde dieses Sujet dann irgendwann, wenigstens laut Twitter, abgesetzt. Insgesamt ändert dieses stillschweigende Eingeständnis aber nichts daran, dass in der eigenen Außendarstellung einer Marketingfirma freie Hand gelassen wurde, die es geschafft hat, und mit ihr die Universität Wien, sämtliche Inhalte über Bord zu werfen und Botschaften zu transportieren, die irgendwo zwischen debil und verlogen anzusiedeln sind. Auf der positiven Seite ist festzuhalten, dass es eine große Menge von inhaltlich ambitionierten Veranstaltungen und Publikationen gibt und geben wird. Jene werden mit hoher Wahrscheinlichkeit ein sehr viel korrekteres Bild von Vergangenheit und Gegenwart bieten. Was aber macht die Universität Wien? Das Programmheft mit Überblick über alle Veranstaltungen wurde nur an Angestellte verschickt. Wer sich sonst schlau machen will, ist auf Homepage und soziale Medien angewiesen. Auf der diese Informationen natürlich untergehen. Aber gut, sei der Universität Wien ihr elitäres Weltbild gegönnt. Sei ihr die Selbstbeweihräucherung und zweifelhafte öffentliche Image-Arbeit gegönnt. Eigentlich war nichts anderes zu erwarten.
Dass die Universität allerdings nicht in der Lage ist, einen solchen Anlass nicht dafür zu nutzen, um öffentlichkeitswirksam auf ihre prekäre Situation hinzuweisen, war nicht zu erwarten. Alle sind happy, dass die Universität Wien noch älter wird. Dass muss doch reichen. Oder etwa nicht? Im Folgenden werden einige Punkte, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, behandelt, denen sich die Universitätsleitung im Laufe des Jahres (und ohnehin immer) stellen wird müssen, soll das Jubiläumsjahr nicht als Kette von Events ohne tatsächliche Auswirkungen vorbeigehen.
Besserwisserinnen seit 1365?
Egal wie eins es dreht und wendet, eine positive Aussage lässt sich im „Besserwisserinnen“-Sujet nicht erkennen. Auf die Anmerkung im November 2013, dass Frauen der Zugang zur Uni erst 1897 beziehungsweise zu allen Fakultäten erst nach 1945 gewährt wurde, kam als Reaktion eine Antwort, die als „Hinter jedem starken Mann steht eine starke Frau, auch wenn diese nicht studiert haben“, interpretiert werden kann. Fortschrittlich und feministisch ist anders. Knapp ein Jahr später, im Oktober 2014, wurde auf nochmalige Nachfrage mitgeteilt, dass das Sujet nicht weitergeführt werden wird. Dies hinderte die Uni Wien nicht, die Besserwisserin- und Besserwisserplakate im März 2015 auf der Messe für Beruf, Studium und Weiterbildung wieder aufzuhängen und sie über Facebook in ihrem Shop anzupreisen. In der 650 Jahre Jubiläumsbroschüre der Uni Wien ist „Gendergerechtigkeit“ ein eigener großer Themenblock, viele Veranstaltungen zu diesem Thema sind geplant. Die Uni Wien möchte sich als Institution darstellen, die Frauen in der Wissenschaft würdigt. Doch tut sie dies abseits der Jubiläumsfeierlichkeiten? Wie sieht es mit der Finanzierung von Genderlehrveranstaltungen und der Frauenförderung an der Uni Wien aus? Die Uni Wien feiert großteils Frauen, die die gläserne Decke überwunden haben und stellt somit keinen realen Blick auf die Verhältnisse dar. In den wenigsten Curricula an der Uni Wien sind verpflichtende Genderlehrveranstaltungen verankert. Doch selbst wenn dies der Fall ist, kann das Lehrveranstaltungsangebot für die Student_innen bestenfalls als knapp ausreichend bezeichnet werden. Eine vielfältige Auswahl ist in so gut wie keinem Institut möglich. Das Masterstudium Genderstudies existiert seit knapp 10 Jahren, hat aber keine eigene Professur, kein Doktoratsprogramm und keine Postdoc Stellen für Nachwuchswissenschaftler_innen. Apropos Professuren an der Uni Wien, die einen feministischen Schwerpunkt haben – die feministische Professur auf der Philosophie? Nicht nachbesetzt. Die feministische Professur auf der Politikwissenschaft? Nicht nachbesetzt. Positiv sind die Berta Karlik Professuren zu erwähnen – die Verleihung fand im Rahmen der 650 Jahre Feierlichkeiten statt. Nichtsdesdotrotz – diese Professuren sind auf maximal fünf Jahre befristet und können unbefristete Professuren wie die vorhin Erwähnten nie ersetzen. Also alles für das Image? Und als sei das nicht genug, plant die Uni Wien, die Vergabe der FEMATIK Lehraufträge, die als Sonderkontingent für Genderlehrveranstaltungen vom Genderausschuss der kulturwissenschaftlichen Fakultäten an Nachwuchsforscher_innen vergeben werden, in der jetzigen Form abzuschaffen. Besserwisserin seit 1365 an der Uni Wien? Ein ganz klares Nein. Die Selbstdarstellung der Uni Wien als offene, progressive Bildungseinrichtung, die innovativ Zeichen gegen Ungleichheit zwischen den Geschlechtern setzt, hält der Realität des Universitätsalltags nicht stand.
Wir stellen die Fragen seit 1365?
Die Frage der Vergangenheitspolitik der Universität ist beileibe keine neue. Teilweise großartiger wissenschaftlicher Forschung und Aufarbeitung steht eine bemitleidenswerte Umsetzung gegenüber. Angefangen bei den Dauerbrennern Rektorentafel – vermutlich eines der repräsentativsten Denkmäler für bekennende Nationalsozialisten, das es noch gibt – und dem „neu kontextualisierten“ Siegfriedskopf über das Nobelpreisträger-Denkmal hin zu den leidigen Büsten im Arkadenhof. Allen gemeinsam ist, dass sie weitgehend unkommentiert im Universitätsgebäude herumstehen. Natürlich mit Ausnahme der Nobelpreisträger. Die werden in kurzen Texten vorgestellt. Wie die Universität mit ihnen umgegangen ist, also ob sie gezwungen waren, Österreich zu verlassen oder ob sie Nationalsozialisten waren, steht dort allerdings nicht. Die Büsten sind eine andere Frage – in Wirklichkeit gehören all die großen Wissenschaftler, die halt blöderweise in überwältigender Mehrheit Männer sind und vielleicht von Zeit zu Zeit auch gar nicht so tolle Aussagen gemacht haben, ins Museum. Wenn eins sich ehrlich ist, gehört da eigentlich fast das gesamte Hauptgebäude hin. Die Alternative wäre eine konsequente Neu-Kontextualisierung und Kommentierung. Andererseits muss aber auch angemerkt werden, dass eine solche auch völlig egal sein kann. Dass die Polizei Mitglieder schlagender Verbindungen mal eben zum ach so musealisierten Siegfriedskopf durchschleust, war vermutlich nur Teil eines Zwischenkriegszeit-Reeanctmants, von dem niemand etwas mitbekommen hat. Aber vom Verbindungs(un)wesen an der Universität Wien später mehr. Im Rahmen des Jubiläums wäre es wohl endlich angemessen, sich des Hauptgebäudes anzunehmen und weitere Maßnahmen zu setzen, die der Geschichte der Universität Wien in ihrer Gesamtheit eher gerecht werden. Vielleicht als Denkanstoß: Kaiser Franz Josef war jetzt nicht unbedingt ein Role-Model für eine progressive moderne Universität und wenn es schon möglich ist, exzellente Wissenschaftlerinnen in der Jubiläumsbroschüre zu würdigen, warum dann nicht auch permanent im Hauptgebäude.
Prägend seit 1365?
„Ich betrachte das Nachleben des Nationalsozialismus in der Demokratie als potentiell bedrohlicher denn das Nachleben faschistischer Tendenzen gegen die Demokratie.“ schrieb einst Theodor Adorno in „Was bedeutet Aufarbeitung der Vergangenheit“. Nun ja, dass Aufarbeitung nicht die Stärke der Universität ist und offenbar auch im Jubiläumsjahr nicht wird, ist nichts Neues. Die Mitgliedsbünde des Wiener Korporationsrings – zur Erklärung, das sind u.a. die Wiener Burschenschafter, die sogar ihren bundesdeutschen Kameraden zu rechts sind – versammeln sich seit Jahrzehnten jeden Mittwoch auf der Rampe der Uni. Das ursprüngliche Ziel dieses sogenannten „Bummels“, das bereits angesprochene Gefallenendenkmal Siegfriedskopf, wurde 2006 in den Arkadenhof verlegt, zerlegt und mit einem Glaskasten versehen – sprich musealisiert. Der „Burschibummel“ diente und dient für die Deutschnationalen in erster Linie dazu, für alle Student_innen sichtbar zu sein und vor allem, um neue Mitglieder werben zu können. Im vergangenen Wintersemester wurde das mittwöchliche come-together jede Woche gestört und meist verhindert, dass die Burschenschafter auf die Rampe konnten. Dies konnte durch das autonome Engagement vieler Antifaschist_innen erreicht werden. Während in den ersten Wochen ein kleines Grüppchen Deutschnationaler vor der Uni stand und dann wieder abzog, wurde es im Laufe des Semesters immer schwieriger, ihnen entgegenzutreten. Die Polizei schien sich sowohl mit der Unileitung als auch mit den Deutschnationalen abgesprochen zu haben. Einige Male wurden sie über einen Hintereingang in die Uni und zum Arkadenhof geleitet, einmal erreichten sie sogar den Siegfriedskopf. Zusammenfassend ist zu sagen, dass es die Uni Wien ein Semester lang geduldet hat, jeden Mittwoch eine massive Polizeipräsenz in der Uni zu haben. Sie hat es geduldet, dass große Polizeiaufgebote im Bereich der Unirampe, der Aula und des Arkadenhofs den deutschnationalen Burschenschaftern den Weg freigeschubst haben. Jeden Monat forderte die ÖH Uni Wien das Rektorat auf, sich klar zu positionieren – dies ist bis heute nicht erfolgt. Eine klare Äußerung der Uni Wien zu der menschenverachtenden Ideologie der deutschnationalen Burschenschaften und ihrem Auftreten auf der Uni Wien fehlt auch weiter im Jubiläumsjahr. Die deutschnationalen Burschenschaften stehen für ein antisemitisches, rassistisches und sexistisches Elitedenken. Die Uni Wien täte – besonders mit Hinblick auf ihre eigene Geschichte – gut daran, sich davon zu distanzieren. Gerade Rassismus, Sexismus und Elitedenken sind Probleme, denen sich die Uni stellen muss und die sie aktiv bekämpfen muss. Immerhin wurden die Schmissfressen diesmal nicht offiziell zum Mitmarschieren eingeladen. Zum 600jährigen Jubiläum war das noch der Fall. Und so wie das Rektorat sich diesbezüglich verhält, hatten wir schon fast befürchtet, dass das wieder geschieht.
Open since 1365?
Am Tag, nachdem der Senat der Uni Wien beschlossen hat, alle Lehramtsstudien nur mehr mit einem mehrstufigen Aufnahmeverfahren zugänglich zu machen, prangte riesengroß auf dem Hauptgebäude das neue Sujet „open since 1365“. Ha, ha. Damit erreichten die Werbungen für die 650 Jahre Uni Wien Feier ihren vorläufigen traurigen Höhepunkt. Aber jenseits von Treppenwitzen der Universitätsgeschichte, wie offen ist die Uni denn wirklich? Die Uni Wien sieht sich selbst als internationale Bildungseinrichtung und legt in der Öffentlichkeit großen Wert darauf, dies zu betonen. Doch weit her ist es mit der besagten Internationalität nicht, wenn es um den Zugang zur Universität geht. Drittstaatsangehörige müssen, weil sie zufällig die „falsche“ Staatsbürger_innenschaft haben, bereits extreme Hürden überwinden, um sich zu einem Studium zuzulassen. Darüber hinaus müssen sie doppelte Studiengebühren zahlen, als ob es in Verbindung mit der Niederlassungsbehörde, dem Fremden- und Asylrecht und dem geforderten Nachweis von Deutschkenntnissen auf B2 nicht schon schwierig genug wäre für die betreffenden Personen. Zugegeben, ein Großteil dieser Probleme hängt mit der nationalen Gesetzgebung zusammen – die Uni Wien ist aber auch wenig willig, die Situation zumindest in ihrem Aufgabenbereich zu verbessern. Es gibt keine (!) offizielle Beratungsstelle der Uni Wien für ausländische Student_innen, diese Beratung übernimmt zur Gänze die ÖH Uni Wien. Das International Office ist ausschließlich für die Erasmus Programme verantwortlich. Der Name täuscht auch gar nicht – die Uni versteht Internationalität bloß so wie die restliche österreichische Gesellschaft: bloß die Nicht-Ösis, die wir wollen.
Gesellschaftspolitisch wichtige Masterprogramme wie unter anderem der Master Deutsch als Zweitsprache/ Deutsch als Fremdsprache sind chronisch unterfinanziert und das Rektorat ist seit Jahren nicht willig, dies zu ändern. Die Lösung – wie immer – lautet: Zugangsbeschränkungen. Weniger Student_innen. Mehr Elite. Mehr von denen, die „es sich leisten können“. Offen ist die Uni auch nicht für benachteiligte Personen – nachdem die „Behindertenbeauftragte“ der Uni Wien aufgehört hatte, an der Uni Wien zu arbeiten, wurde die Stelle mit einer Person besetzt, die sich mit dem Thema überhaupt nicht auskannte. Barrierefreiheit an der Uni Wien ist eine riesige Baustelle. Nicht immer ist die Uni Wien gewillt, Probleme, die in diesem Kontext auftauchen, zu lösen. Kinder aus nicht-akademischen und nicht wohlhabenden Millieus würden wohl auch nicht zustimmen, dass die Uni „offen“ ist. Immer noch haben Kinder von Arbeiter_innen es schwerer an die Uni zu kommen und dort auch zu bestehen. Maßnahmen der Uni Wien dagegen? Keine. Maßnahmen, um diesen Umstand beizubehalten? Duzende. Wenn sich die Uni Wien „Open since 1365“ auf ihre Gemäuer hängt, dann meint sie: „Offen für alle, die wir reinlassen und nicht für alle, die wollen.“
Gehirnschmalz seit 1365?
Gehirnschmalz seit 1365? Der Zugang zur Uni wird beschränkt und beschränkter. Lösungsstrategien der Universität sind seit jeher und auch heuer Zugangsbeschränkungen und Aufnahmeverfahren. Die Uni wird dieses Jahr durch ihr Jubiläum mehr Aufmerksamkeit als sonst bekommen. Die Uni stellt sich als unerlässliche und wichtige Bildungs- und Forschungsinstitution mit gesellschaftlicher Breitenwirkung dar und dies wird ihr in diesem Jahr auch zugesprochen. Eine perfekte Gelegenheit für die Uni, diese Machtposition auch auszunutzen und in Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium die Wichtigkeit der Ausfinanzierung zu betonen und einzufordern. Eine perfekte Gelegenheit, die sie leider verpasst hat. Nicht mal in dem einen Jahr, in dem ganz Österreich, ganz Europa, ach die ganze Welt auf die Uni Wien schaut, kann (oder will?) sie diese Situation nicht nutzen um die Bedingungen für alle Universitätsangehörigen zu verbessern und ihre einmalig starke Position in der Öffentlichkeit in Verhandlungen mit dem Ministerium auszuspielen. Stattdessen arbeitet die Uni Wien konsequent daran, dass sie sich immer weiter von der idealen Bildungseinrichtung entfernt, die sie vorgibt zu sein. Ein Beispiel: Bei der Einführung der neuen Lehramtscurricula wurde alles falsch gemacht, was falschzumachen war. Die Lehrer_innenbildung Neu wäre eine einmalige Gelegenheit gewesen, dem gesamten Lehramtsbereich die Wichtigkeit einzuräumen, den er in unserer Gesellschaft benötigt und den er verdient. Stattdessen musste unter immensem Zeitdruck und starren Vorgaben ein Curriculum erstellt werden, welches ein schon schlechtes Curriculum ablöste um eben jenes an Schlechtigkeit noch zu überbieten. Aber nein, wen interessieren denn gut ausgebildete Lehrer_innen, wenn man eine Ruderregatta organisieren kann. Die Universität Wien hat schließlich einen Ruf als Rudergroßmacht zu verlieren, nicht als größte Ausbilderin von Lehrer_innen in Österreich.
Die Universität könnte dieses Jubiläum dazu nutzen, ihren elitären, ausschließenden Charakter zu reflektieren und Maßnahmen zu setzen, die diesem Umstand entgegen wirken. Sie könnte stärker dafür eintreten, die Mittel zu bekommen, die sie benötigt um dies zu tun. Das ist nicht passiert. Gehirnschmalz seit 1365? Nein, auch das ist nicht richtig.
Ein paar Fragen bleiben dann also doch offen, liebe Universitätsleitung. Denn so gibt es keinen Grund zu feiern.
Zu ihrem 650-jährigen Bestehen veranstaltet die Uni Wien 2015 ein mehrwöchiges Jubiläumsprogramm, das sich vor allem an die breite Öffentlichkeit richtet. Doch schon im Vorfeld wurden und werden neue Imagekampagnen zur Einstimmung auf die Feierlichkeiten durchgeführt. Was die Uni Wien dabei gerne vergisst, ist ihre fragwürdige Vergangenheit. Nicht nur der Zugang für Frauen zu Bildung, die Rolle der Uni Wien im Austrofaschismus und im Nationalsozialismus, die Präsenz reaktionärer und nationalistischer Kräfte im Studienalltag prägen die Geschichte der Uni Wien nach wie vor, sondern zunehmend auch die Art und Weise, wie damit beim Jubiläum umgegangen wird.
DAS JUBILÄUM ALS IMAGEPOLITUR
Abseits von Selbstreflexion und Selbstkritik feiert die Uni Wien schon jetzt ihr anstehendes Jubiläum. Sei es auf großen Transparenten vor dem Hauptgebäude oder durch die Beweihräucherung der „Alma mater“ in ausgewählten Artikeln auf dem uni-eigenen Weblog. Das „Standing“ der Uni Wien im öffentlichen Diskurs ist heute schlechter denn je. Harte Zugangsbeschränkungen, Knock-out-Prüfungen und eine veraltete Bürokratie sind nur drei von vielen studienrechtlichen Hürden, für die sich die Uni Wien vor einer breiten Öffentlichkeit verantworten muss. Das 650-jährige Jubiläum bietet Raum, eine Uni Wien abseits all dieser Bereiche zu zeigen. Die Internationalität und der „freie“ Zugang zu Bildung sollen dabei im Vordergrund stehen. Leistung und Tradition bilden die passenden Schlagworte dafür.
Auch wenn sich die Uni Wien öffentlich um eine kritische Auseinandersetzung mit ihrer eigenen Geschichte bemüht, sieht man nur wenige, marginale Punkte dazu im Jubiläumsprogramm. Zentraler dafür sind Social Media Events, Open-Air Kinos im Arkadenhof oder eine Leistungsschau auf dem Campus.
GEDENKEN NACH 650 JAHREN
Gerade Arkadenhof und Campus bilden zwei äußerst repräsentative Orte an der Uni Wien. Sie sind Räume für Gedenken aller Art, wenn es um die Geschichte der Universität geht. Doch für das Jubiläumsjahr soll kaum kritisch auf diese Gedächtnisorte eingegangen werden. Die belastenden historischen Fakten hinter einigen Denkmälern sind nach wie vor in noch keinen breiten öffentlichen Diskurs eingedrungen. So bleiben beispielsweise bis heute die Namen von NS-Tätern auf den Rektorentafeln oder dem Denkmal der Nobelpreisträger unkommentiert. Für das Jubiläum 2015 ist in der Gedenkkultur der Uni Wien noch keine Änderung geplant, Frauen werden auch nach den Feierlichkeiten im Arkadenhof nicht repräsentiert sein und die Unirampe wird noch immer als Sammelpunkt für den Couleurbummel der Korporierten fungieren.
Mehr Infos zur Geschichte der Universität Wien findest du in unserem Studienleitfaden WiSe 2014 (PDF, 9MB)
Im Jänner 2015 wurde der vom Rektorat vorgeschlagene Entwicklungsplan durch den Unirat bestätigt. In die Erarbeitung des Entwicklungsplans waren Studierende nicht beteiligt. Neben der Tatsache, dass Studierende im ersten Entwurf quasi nur als Konsument_innen einer durch die Universität angebotenen Dienstleistung dargestellt wurden, ist der gesamte Plan von einer Doktrin der wirtschaftlichen Verwertbarkeit geprägt. Als ÖH Uni Wien haben wir in Gesprächen mit dem Rektorat die Universitätsleitung auf diese und andere Aspekte aufmerksam gemacht. Von unseren Vorschlägen hat er immerhin den der studentischen Freiräume aufgenommen, und auch die Studierenden als aktiven Bestandteil der Universität aufgenommen, anstatt uns als Konsument_innen zu betrachten.
Die gesamte Stellungnahme der ÖH Uni Wien findest du hier.
ÖH Uni Wien: Kommentar zum Couleurverbot
Gastkommentar der ÖH Uni Wien, veröffentlicht am 04.11. auf http://www.unimag.at/uninews/2400-OH-Uni-Wien-Kommentar-zum-Couleurverbot.html
Eine Welle der Entrüstung erhebt sich in (bildungs-)politischen Gefilden, seit ein Antrag der Universitätsvertretungssitzung der ÖH Uni Wien vom 24.10. die Öffentlichkeit erreichte: Ein Couleurverbot! Kleidervorschriften an der Uni Wien! Ein unsäglich undemokratisches Vorgehen!
Nun, mit Verlaub, wir sind irritiert. Wo war der Aufschrei, als die Burschenschaft Teutonia zum Deserteurs Denkmal verlautbaren ließ, dass es eine Schande sei, dass damit jene geehrt würden, die "zur blutbefleckten Roten Armee" übergelaufen seinen, statt jener die für das Vaterland gestorben seien. Wo war die Welle der Entrüstung, als dieselbe Burschenschaft 2009 in einem Flugblatt gegen den "Schandfrieden" von 1918 krakeelte und das Revidieren von Gebietsabtretungen forderte? Wer hat sich echauffiert, als die Burschenschaft Olympia in den 90er Jahren ein Erstsemestrigenfest veranstaltete, das wenig inklusiv war, denn "studierst Du Publizistik, Politologie oder Theologie oder gar nicht, hast Du den Wehrdienst verweigert oder eine Freundin, die weder schön noch still ist, kurz: bist Du auf irgend eine Weise abnormal oder unfröhlich, dann bleib lieber zu Hause, Du würdest sowieso von uns nicht eingelassen werden." Eben diese Burschenschaften sind es, die jeden Mittwoch auf der Rampe des Hauptgebäudes der Uni Wien aufmarschieren, um sich zu präsentieren.
Mit Verlaub also, ein Couleurverbot als Gefahr für die Demokratie, während die Burschenschafter nur "eine andere Meinung" haben?
Deutschnationale vs. Katholische Verbindungen
Ein Couleurverbot beträfe ebenso katholische Verbindungen – richtig. Katholische Verbindungen sind keinesfalls gleichzusetzen mit deutschnationalen Burschenschaften – richtig. Hat auch niemand behauptet. Schön, dass wir im Anschluss an den Gastkommentar von Philipp zumindest darin übereinstimmen, welche Gefahr von Deutschnationalen ausgeht. Schade allerdings, dass die Kritik an christlichen Studentenverbänden derart relativiert wird. Es ist klar sexistisch, dass Frauen in einer Vielzahl katholischer Verbindungen nicht aufgenommen werden – und es ist eine berechtigte Frage, wieso diese Geschlechtertrennung weiterhin gehegt und gepflegt wird. Dass es diesbezüglich "Ausreißer" gibt, kann andere Verbindungen nicht vor Kritik bewahren – gerade in Anbetracht der Tatsache, dass Gemeinsamkeiten und verbindende Elemente sonst so gern hervorgekehrt werden. Dem soll an dieser Stelle nur der sehr kluge Kommentar der Politikwissenschaftlerin Dr.in Alexandra Kurth zur Abgrenzung des Österreichischen Cartellverbandes (ÖCV) zu den deutschnationalen hinzugefügt werden: "Die Ausschlüsse des ÖCV werden in der Öffentlichkeit weniger stark in Frage gestellt als die der deutschnationalen Burschenschaften, was wenig über den ÖCV und viel über das Verständnis von Geschlechtergerechtigkeit sagt"1.
Couleurverbot und Toleranz
Über ein paar weitere Details sollten wir uns außerdem verständigen: "Couleur" ist nicht eine Kleidung, nicht eine Hose oder Pullover, die morgens aus dem Kleiderschrank gezogen werden. "Couleur" ist ein politisches Symbol, das von Burschenschaften getragen wird um Präsenz zu zeigen: für die Verbindungen und ihre Ideologie. Ein "Couleurverbot" gab es bis 1954 sowohl an der Uni Wien (aufgehoben wurde dieses durch das Urgieren eines Mitglieds einer katholischen Studentenverbindung) als auch beispielsweise in den 50er Jahren an der Freien Universität Berlin (FU). Noch heute positioniert sich das Präsidium der FU hier eindeutig und stellt klar, dass die FU "seit ihrer Gründung stets Distanz zu solchen Traditionen halte" und Dekane aufgefordert seien "darauf zu achten, dass Vertreter studentischer Verbindungen nicht in Farben auf dem Campus auftreten"2. Dies mit der Begründung, dass die Ideologie und Positionen nicht mit den Grundsätzen der FU Berlin vereinbar wären.
Eine Demokratie muss verschiedenen Meinungen aushalten. Und es ist – pathetisch formuliert – auch im demokratischen Rahmen, dass diese selbst in Frage gestellt wird. Und genau dies tun deutschnationale Burschenschafter! Homophobie, Rassismus, Sexismus, Antisemitismus sind keine "Meinungen" im freien Austausch, sondern unterminierend den demokratischen Grundsatz der Gleichheit. Wenn die Demokratie dergestalt in Frage gestellt wird, sollten alle ihre Verteidiger und Verteidigerinnen – und hier seien diejenigen zuerst aufgerufen, die momentan im Namen der Demokratie für die Burschenschaften in die Bresche springen – alarmiert sein!
Kein Hörsaal dem Faschismus
Auch wenn die derzeitige Berichterstattung auf etwas anderes schließen lassen würde, umfasste der auf der Universitätsvertretungssitzung beschlossene Antrag übrigens mehrere Beschlusspunkte. Allem voran ist es uns ein Anliegen, dass die Universitätsleitung ein klares Statement abgibt und sich von dem Gedankengut deutschnationaler Burschenschaften distanziert und in diesem Zuge den mittwöchlichen "Farben-Bummel" auf der Rampe der Universität inhaltlich ablehnt.
Wieso wir als ÖH Uni Wien nicht wollen, dass die deutschnationalen Burschenschafter jeden Mittwoch auf der Unirampe stehen ist eigentlich ganz einfach: rechtsextremem Gedankengut darf kein Raum gegeben werden sich selbst zu profilieren und zu verbreiten. Eine freie Universität, wie sie dieser Tage lauthals eingefordert wird, wollen wir auch. Eine freie Universität kann aber ausschließende Ideologien, wie sie die Burschenschaften eindeutig an den Tag legen, keinen Platz liefern. Eine freie Universität ist eine eindeutig antifaschistische, eine, die ein solidarisches Miteinander einfordert und Ausgrenzung keinen Platz liefert.
Danke für die Einladung, aber…
…lieber Phillip, in Räumlichkeiten in denen Doppelkopfadler, Dollfuß-Portraits und/oder Ähnliches hängen, wollen wir unsere Zeit nicht verbringen. Wir trinken unser Bier ohne männerbündlerische Rituale! Außerdem haben wir uns lange und intensiv mit Burschenschaften auseinander gesetzt und auch eine Broschüre zu "Völkischen Verbindungen" herausgegeben, die wir allen ans Herz legen wollen.
Als ÖH Uni Wien werden wir Studierende nicht nur mit Beratung und Gremienarbeit zur Seite stehen, wir werden auch weiterhin dort anzufinden sein, wo Rechtsextreme ihre Ideen verbreiten wollen und uns ihnen in den Weg stellen – für eine Universität und Gesellschaft frei von Nationalismus, Sexismus, Homophobie, Rassismus und Antisemitismus.
Das Vorsitzteam der ÖH Uni Wien Camila del Pilar Garfias, Cathy Schneider und Stephanie Marx.
1 Der Kommentar entstammt einem Interview, welches sich in der Broschüre "Konservativismus. Elitarismus. Männerbündelei." der Österreichischen Hochschüler_innenschaft finden lässt.
2 Link.
Gemeinsam mit der ÖH Bundesvertretung hat Wissenschafts- und Forschungsminister Reinhold Mitterlehner einen Entwurf für ein neues Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG 2014) präsentiert.
Die Direktwahl der Bundesvertretung inklusive Briefwahl soll wieder eingeführt werden, ebenso die passive Wahlmöglichkeit für sogenannte Drittstaatsangehörige. Außerderdem gib es Neuregelungen der Unterscheidung von Ordentlichen und Außerordentlichen Studierende und eine Aufwertung der rechtlichen Stellung der ÖH an den Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen.
Die ÖH Uni Wien hat dazu eine ausführliche Stellungname (pdf) verfasst.
Kurzzusammenfassung der wichtigsten Änderungen
DIREKTWAHL DER BUNDESVERTRETUNG
Seit 2005 wird die Bundesvertretung der ÖH nicht mehr direkt gewählt, sondern setzt sich aus von den einzelnen Hochschulvertretungen entsendeten Personen zusammen. Auf ausdrücklichen Wunsch und nach langen Verhandlungen der ÖH wird diese Änderung nun rückgängig gemacht. Ab 2015 können wieder alle Studierenden in ganz Österreich ihre bundesweite Vertretung direkt wählen, wobei jede Stimme das gleiche Gewicht hat. Dies soll die demokratische Legitimation der Bundesvertretung stärken, Demokratie im höchsten Studierendenvertretungsgremium wiederherstellen und durch die Reduktion der aktuell 100 Mandate auf nur mehr 55 die Arbeit erleichtern.
AUFWERTUNG DER VERTRETUNGSSTRUKTUREN AN FACHHOCHSCHULEN UND PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULEN
Aktuell sind die Studierendenvertretungen an Fachhochschulen (FHs) und Pädagogischen Hochschulen (PHs) deutlich schlechter gestellt als jene an Universitäten. Während die Universitätsvertretungen von der Bundesvertretung unabhängig und eigenständig handlungsfähig sind, müssen die FH- und PH-Vertretungen ihre Rechtsgeschäfte bisher über die Bundesvertretung abwickeln. Dieses Abhängigkeitsverhältnis bremst die lokalen Vertretungen in ihrer Arbeit und bringt für die Bundesvertretung einen erheblichen organisatorischen Mehraufwand mit sich.
Ab 2015 werden an allen Hochschulen mit mehr als 1000 Studierenden HochschülerInnenschaften als Körperschaften öffentlichen Rechts analog zu den bestehenden HochschülerInnenschaften an den Universitäten eingerichtet. Vertretungen an kleineren Hochschulen werden ebenfalls in ihren Rechten gestärkt und in ihrer Struktur angepasst. Die Wahlen aller Vertretungen erfolgen zukünftig per Listenwahlrecht alle zwei Jahre zeitgleich im Zuge der allgemeinen ÖH-Wahlen.
EINBEZIEHUNG DER PRIVATUNIVERSITÄTEN
Zukünftig sollen auch Studierenden an Privatuniversitäten von der ÖH vertreten werden. Dies bedeutet, dass Studierende an Privatuniversitäten künftig auch zur Wahl der ÖH Bundesvertretung aktiv und passiv wahlberechtigt sind. Außerdem werden an den lokalen Privatuniversitäten Hochschulvertretungen und Studienvertretungen analog zu den schon bestehenden Vertretungsstrukturen an den Universitäten eingerichtet.
PASSIVES WAHLRECHT FÜR DRITTSTAATSANGEHÖRIGE
Bisher waren Studierende in Österreich, die nicht StaatsbürgerInnen eines EWR-Mitgliedslandes sind, zur ÖH-Wahl nicht passiv wahlberechtigt, konnten also eine Stimme abgeben, sich aber nicht selbst zur Wahl aufstellen lassen und sich somit nicht aktiv an der ÖH beteiligen.
Zukünftig ist die Wahlberechtigung von der Herkunft unabhängig. Alle ordentlichen ÖH-Mitglieder sind aktiv und passiv wahlberechtigt.
ORDENTLICHE UND AUSSERORDENTLICHE ÖH-MITGLIEDER
Mit der Novelle wird die Definition der ordentlichen und außerordentlichen ÖH-Mitglieder eingeführt. Ordentliche ÖH-Mitglieder sind alle ordentlichen Studierenden sowie außerordentliche Studierende, die Studiengänge mit einem Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten absolvieren. Außerordentliche ÖH-Mitglieder haben keinen ÖH-Beitrag zu entrichten.
Die aktive und passive Wahlberechtigung erstreckt sich zukünftig über alle ordentlichen ÖH-Mitglieder. Es können also alle ÖH-Mitglieder, die den ÖH-Beitrag zu zahlen haben, auch wählen sowie selbst zur Wahl antreten.
BRIEFWAHL
Mit der Novelle wird die Möglichkeit geschaffen, die Bundesvertretung und die Hochschulvertretung per Wahlkarte zu wählen. Die Organisation der Briefwahl obliegt der Bundeswahlkommission.
Mit der Einführung der Briefwahl, soll der Zugang zur ÖH-Wahl für berufstätige Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten erleichtert werden. Dies soll zu einer Steigerung der Wahlbeteiligung führen.
Der Senat der Universität Wien beschloss am 26. Juni 2014 neue Lehramtsstudienpläne. Ab Herbst 2014 kann ein Lehramtsstudium nur noch als Bachelor/Master absolviert werden.
Wir kritisieren:
- Weniger fachwissenschaftliche Ausbildung und Bildung
- Zeitdruck von Seiten der Uni Wien verunmöglichte umfangreiche Diskussion und Reflexion über bestehende und zukünftige Studienpläne
- Mehrstufige Aufnahmeverfahren, die neue Studiervende strukturell am Studium hindern
- Gefahr von aktiven Zugangsbeschränkungen in der Zukunft
- Offene Fragen bezüglich der Übergangsbestimmungen für Diplomstudierende
Presseaussendung der ÖH Uni Wien:
Leeramt: Massive Verschlechterungen für zukünftige Lehramtsstudierende (online)
Die "Identitäre Bewegung" ist eine Gruppe von rechtsextremen Rassist*innen, die sich einen "modernen" Anstrich geben. Sie distanzieren sich scheinbar von Rassismus und Antisemitismus - propagieren dies alles dennoch in anderem Gewand. Vor nicht allzulanger Zeit befanden sich etwa Mitglieder der "Identitären" in der Gefolgschaft des verurteilten Neonazis Gottfried Küssel.
Am 17. Mai 2014 traten sie erstmals bewusst in der Öffentlichkeit, in den Straßen Wiens auf - zusammen mit Gesinnungskameraden aus Frankreich, Deutschland, Italien und Ungarn. Die Antwort von Antifaschist*innen blieb nicht aus: Diese versuchten den Marsch zu blockieren und das rechtsextreme Werben der "Identitären" gegen vermeintliche "Massenzuwanderung" und für ihre "Volksgemeinschaft" zu stören. Diese Antwort wurde von der Polizei wiederum mit massivem Einschreiten gegen friedliche Sitzblockaden und Antifaschist*innen beantwortet. Fazit: 37 Verhaftungen mit teils stundenlanger Anhaltung, weit jenseits von 150 Identitätsfeststellungen (Stellungnahme der ÖH Uni Wien hierzu).
Am 22. Mai gab es daraufhin eine Kundgebung gegen Polizeigewalt im Zuge des 17. Mai an der gut 1000 Menschen teilnahmen.
Auch die Politik blieb diesmal nicht stumm (Der Gründe Abgeordnete Albert Steinhauser fordert Kennzeichnungspflicht von Polizist*innen, der Wiener Bürgermeister Häupl versteht nicht warum die "Identitären" nicht verboten werden,...). Dagegen stellen sich ÖVP und FPÖ und in Internet und Medien tobt ein Schlagabtausch (so wurden etwa auf den meisten Online-Medien die Kommentarfunktion der Artikel deaktiviert, weil von Beleidigungen bis Morddrohungen gegen Antifaschist*innen alles gepostet wurde).
Aufgrund des massiven antifaschistischen Drucks blieben den "Identitären" öffentliche Cafés für eine am 22. Mai angesetzte Pressekonferenz versagt - bezeichnenderweise wichen sie auf die Räumlichkeiten einer Burschenschaft aus.
Aus gegebenem Anlass hier einige zusammengetragene Informationen rund um die jüngsten Ereignisse:
Informationen des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes (DÖW) mit dem Hinweis die rechtsextreme Bedrohung ernst zu nehmen:
Rechtsextreme demonstrieren in Wien (Identitäre Bewegung Österreich) Mai 2014
Pressemappe der Offensive gegen Rechts mit Schilderungen des Polizeieinsatzes:
Pressemappe OGR Mai 2014
Augenzeugenberichte auf FM4
Polizeigewalt bei Demo unter schwerer Kritik (19. Mai 2014)
Wissenschaftlicher Leiter des Wiener Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie, über die österreichische Polizeikultur:
Interview mit Reinhard Kreissl in der Wiener Zeitung 21. Mai 2014
Josef S. bleibt nach wie vor in Untersuchungshaft - und das obwohl der erste Prozesstag am 6. Juni objektiv die Verdachtslage entschärft hat: Bisher steht lediglich fest, dass er vermutlich einen Mistkübel der am Boden lag wieder aufgestellt hat. Vorgeworfen wird ihm aber alles was an diesem Abend passiert ist.
Die ÖH Uni Wien stellt sich hinter Josef - bis zum nächsten Verhandlungstermin wird der antifaschistische Demonstrant 6 Monate im Gefängnis verbleiben!
Der Arbeitskreis Grundrechte beobachtet seit dem 24. Jänner das Verhalten der Justiz in diesem Fall und prangert Grundrechtsverletzungen an: Das Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" sei außer Kraft gesetzt. Aufruf zur Unterzeichnung des Offenen Briefes an den Justizminister. AK Grundrechte auf Facebook
Die Solidaritätsgruppe 2401 kümmert sich neben Josef auch um die anderen Betroffenen, die mit Verfahren, Anzeigen und Haft konfrontiert sind. Aufruf zur Spende für die Betroffenen - Verfahren kosten viel Geld! Twitter: @soli2401
Dieser Kommentar im Standard beleuchtet die Hintergründe des Verfahrens gegen Josef.
Maria Sterkl bloggte für den Standard live aus dem ersten Verhandlungstag - hier wird deutlich wie unhaltbar die Vorwürfe sind. Auch unter dem Twitter-Hashtag #freejosef finden sich Prozessbeobachtungen.
Auch Amnesty International zeigt sich "sprachlos" angesichts dieses Prozesses.
"Hier wird eine komplette Demonstration angeklagt", äußert sich Josefs Anwältin.
"Hier wurde vom Gericht die Argumentation des Staatsanwaltes übernommen, der bereits zu Beginn die Geschehnisse am 24. Jänner mit einem Bürgerkrieg verglich. Dieser Vergleich ist untragbar und spottet allen, die Krieg miterlebt
haben", zeigt sich Michael Genner, Obmann von Asyl in Not, in einer Presseaussendung empört.
Zur Kenntnisnahme: Hier läuft einiges falsch!
Die unverhältnismäßige staatliche Reaktion auf die Proteste gegen den „Akademikerball“ hat mit der Polizeigewalt des Abends des 24. 1. kein Ende gefunden. Seitdem sitzt der Demonstrationsteilnehmer Josef in Untersuchungshaft. Eine übertrieben lange Zeit für einen Demonstranten und allem Anschein nach der Versuch der Kriminalisierung von und der Abschreckung vor antifaschistischem Protest: So wird zudem in den Medien berichtet, dass die Polizei gegen bis zu 500 unbekannte Menschen Ermittlungen eingeleitet hat – eine absurd hohe Zahl, angesichts der Ereignisse.
Bisher wurde als Begründung für Josefs Haft „Tatbegehungsgefahr“ angegeben - das bedeutet, dass Josef im Gefängnis bleiben muss, weil ihm unterstellt wird, dass er in Freiheit sofort eine Straftat begehen würde. Am Freitag, den 14. März ist ein weiterer Grund hinzugekommen: Die zu erwartende Höhe des Strafmaßes. Der Richter geht hier bereits vor der Verhandlung davon aus, dass gegen Josef eine unbedingte Haftstrafe verhängt wird.
Die vielzitierte Unschuldsvermutung im Rechtsstaat wird bei Josef außer Kraftgesetzt. Dazu kommen massive Anschuldigungen auch auf Basis von Gesetzen, die einen gefährlich breiten Spielraum für die Polizei und Staatsanwaltschaft ermöglichen. Nicht zu Unrecht werden kritische Stimmen zu diesem Vorgehen der Behörden laut und auch die Schilderungen über brutale Gewalt von Polizist_innen gegen die Demonstrationsteilnehmer*innen häufen sich.
Gerade der Strafbestand „Landfriedensbruch“ nach §274 Strafgesetzbuch war bis vor kurzem totes Recht. Der Vorteil dieses Vorwurfes liegt für die Staatsanwaltschaft darin, dass keine konkrete Straftat nachgewiesen werden muss, sondern es reicht die Feststellung, die angeklagte Person habe „wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge“ teilgenommen haben, die darauf „abzielt, dass unter ihrem Einfluß ein Mord, ein Totschlag, eine Körperverletzung oder eine schwere Sachbeschädigung“ begangen wird. Wie dieses „wissentlich“ per Beweisführung nachgewiesen werden will, ist bei diesem schwammigen Paragraphen äußerst bedenklich, ebenso, dass Mord und Sachbeschädigung auf die selbe Stufe gehoben und de facto gleichgesetzt wird. Das Strafausmaß beträgt dabei bis zu drei Jahren.
Ähnlich zu dem Prozess gegen die Tierschützer*innen im Jahr 2011 auf Basis des inzwischen entschärften § 278 „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ können auf dürftiger bis nicht vorhandener Beweislage massive Ermittlungen gerechtfertigt und nicht wieder gutzumachender Schaden für die Beschuldigten entstehen – auch wenn, wie im Tierschützer*innenprozess, die Angeklagten vom Vorwurf freigesprochen werden.
Wir verwehren uns gegen diese krassen Maßnahmen gegen antifaschistische Protestierende. Dem Versuch, Antifaschist*innen unter Generalverdacht zu stellen und übertriebene Ermittlungen anzustellen sowie einzelne unter fadenscheinigen Gründen zu inhaftieren, muss entschlossen entgegengetreten werden.
Weg mit dem Landfriedensbruch-Paragraphen.
Freiheit für Josef!
Weitere Infos bei der Solidaritätsgruppe 24.01.
In der Hörer_innenvollversammlung vom 18.03.2014 wurden unten genannte Punkte als Forderungen an das Rektorat formuliert. Die ÖH Uni Wien hat gemeinsam mit vielen interessierten Student_innen ausgiebig über das geplante Aufnahmeverfah- ren für die neuen Lehramtsstudien sowie über die curricularen Änderungen durch die Einführung des Bachelor/Master-Systems im Lehramt geredet. Die Hörer_innen- vollversammlung, welche anschließend an eine Podiumsdiskussion - an welcher Vertreter_innen der ÖH Uni Wien, der Bundesvertretung der ÖH und Lehrende der Universität Wien beteiligt waren - stattfand, beschloss Forderungen, die an den Se- nat und das Rektorat der Universität Wien gerichtet sind.
In den letzten Monaten hat das Rektorat der Universität Wien die Lehramtsstudi- en beschränkt sowie alle Kurien und Gremien - von den Student_innen bis zu den Professor_innen - belogen. Das Rektorat muss sich endlich seiner Verantwor- tung gegenüber der gesamten Universität Wien bewusst werden, der curricularen Entwicklung die nötige Zeit zugestehen und das mehrstufige Aufnahmeverfahren aufgeben. Der Senat der Universität Wien ist dringend dazu aufgefordert, folgende Forderungen mitzutragen:
- Eignungstests wieder abschaffen
- Das Rektorat muss öffentlich Stellung beziehen/in öffentlichen Dialog treten
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Stellungnahme zu § 63 Abs. 12 UG 2002 iVm §143 Abs. 35 UG 2002, zu Eignungstests und Lehrer_innenbildung.Neu
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Stellungnahme zu erwarteten Kosten der EignungstestsUniversität Wien muss sich zur Forderung 2% BIP öffentlich nachdrücklich bekennen
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- Freie Wahlfächer im Bachelor Lehramt müssen frei wählbar sein (nicht nur „fachnah“)
- Master muss zum PHD berechtigen
- Uneingeschränkter Zugang für PH-Absolvent_innen zur Universität und vice versa
- Breitere Kooperation zwischen Universität(en) und PH(s) und Koordination der Curricula
- Sowohl berufsbegleitender als auch regulärer Master muss möglich sein!
- Uneingeschränkter Zugang zum fachspezifischen Master
- Keine Auslauffrist für Lehramt-Diplomstudien
- Ausnahmeregelung: man muss Diplom auch noch in der jetzigen Nachfrist inskribieren können
- Besonders beim Wechsel eines/zusätzlichen Unterrichtsfächern
- Fristen (für online Registrierung, Online Self-Assessment Test etc.) müssen verlängert werden!
- Ausreichend Zeit zur Entwicklung der BA Curricula – diese können nicht unabhängig von der Entwicklung der MA geschehen
- Verzögerungsfreier Studienbeginn im Sommersemester muss möglich sein
- Datensicherheit/Gewährleistung des Datenschutzes bei OSA
Was bisher geschah...
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erklärte in seinem Erkenntnis vom 30.Juni 2011 [1] den § 91 Abs. 1 bis 3 und 8 des Universitätsgesetztes 2002 (UG 02) wegen unklaren Bestimmungen hinsichtlich der Beitragspflicht für verfassungswidrig und hob diese auf. Eine Anpassung seitens der Regierung wäre bis 29.Februar 2012 notwendig gewesen um eine bundesweite Regelung von Studiengebühren zu bestimmen.
Bundesminister Töchterle gab stattdessen jedoch ein Rechtsgutachten von Heinz Mayer [2] in Auftrag, worin behauptet wird, dass Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie selbst Studiengebühren vorschreiben dürften. Diesem Mayer Gutachten stehen jedoch einige widersprechende Gutachten gegenüber, wie jenes vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes [3], das von Theo Öhlinger [4] oder von Werner Hauser [5]. Somit scheint die rechtliche Grundlage für die Einhebung durch die Universitäten nicht gesichert zu sein.
Die Universität Wien hat nun in der Senatsitzung am 26.April 2012 auf Antrag des Rektorats die Einhebung von Studiengebühren beschlossen. Die 4 studentischen Mitglieder und eine weitere Stimme erklärten sich dagegen, die restlichen 12 jedoch dafür. Dadurch wurde die dafür notwendige Satzungsänderung beschlossen, welche die "alten" Bestimmung aus dem UG 02zur Regelung der Studiengebühren vorsieht. Auch die Höhe des Studienbeitrages soll mit 363,36 EUR gleich bleiben. Am 2.Mai wurde dies in den Mitteilungsblättern der Universität Wien [6] veröffentlicht.
Um gesetzliche Gewissheit zu bekommen, hat die ÖH UniWien nun beim VfGHeinen Individualantrag eingebracht, welcher die Rechtmäßigkeit der Satzungsänderung klären soll. Es ist allerdings nicht klar, ob dieser angenommen wird.
Die ÖH UniWien hat außerdem versucht im Laufe der letzten Monate eine weitere Satzungsänderung zu erwirken, die festlegt, dass bei einem entsprechenden Urteil des VfGH alle eingezahlten Studiengebühren rückerstattet werden müssen. Dieser Forderung wurde von Seiten der Uni leider nicht entsprochen. Allerdings wurden von Rektorat und Senat Absichtserklärungen gegeben, die eingehobenen Studiengebühren im Falle eines entsprechenden VfGH-Erkenntnisses rückzuerstatten (Rektoratsbeschluss vom 5.6.2012 und Senatsbeschluss vom 14.6.2012).
[1] Erkenntnis des VfGH vom 30.06.2011
[2] Rechtsgutachten Mayer: 5.Okt 2011
[3] Gutachen des Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes
bzw. online zum Lesen
[5] Gutachten Hauser
[6] Mitteilungsblatt: Satzungsänderung zu Studiengebühren (2.Mai 2012)
Pressemeldung der ÖH Uni Wien