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Welche Versicherungs­möglichkeiten habe ich bei geringfügiger Beschäftigung?

  • Mitversicherung bei den Eltern: Ist bis zum 27. Geburtstag möglich und kostenlos.
  • Mitversicherung bei dem/der Ehe-/eingetragenen/Lebenspartner_in: Für den monatlichen Beitrag gelten 3,4% der Beitragsgrundlage (bei Selbständigen 3,4% des Gewinns, ansonsten des Bruttolohns des/der Versicherten) der Partner_in. Beitragsfreiheit wird bei Kindererziehung oder der Pflege einer erheblich behinderten Person gewährt.
  • Ermäßigte Selbstversicherung für Studierende: Der Abschluss ist bei der ÖGK (vormals Gebietskrankenkasse) möglich. Der monatliche Beitrag beträgt 69,13 € (2024).
  • Freiwillige Sozialversicherung bei Geringfügiger Beschäftigung: Enthält neben der Krankenversicherung zusätzlich die Pensionsversicherung und ist ebenfalls bei der ÖGK (vormals Gebietskrankenkasse) abzuschließen. Sie kostet derzeit 73,29 € pro Monat (2024).
  • Selbstversicherung: Ist ebenfalls bei der ÖGK (vormals Gebietskrankenkasse) abzuschließen und kostet monatlich 495,58 € (2024). Dieser Beitrag kann auf Antrag auf bis zu 123,90 € pro Monat (2024) herabgesetzt werden.

Sozialreferat