Welche Möglichkeiten der Versicherung habe ich, wenn mein Einkommen als Dienstnehmer*in über der Geringfügigkeitsgrenze liegt?
Hier kommt in den meisten Fällen die Pflichtversicherung nach dem ASVG in Frage. Anmeldung und Beitragszahlung erfolgen in der Regel durch den/die Arbeitgeber*in.
Liegt das monatliche Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze, stammt jedoch zumindest ein Teil davon aus geringfügiger Beschäftigung, kommt es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Nachforderung durch die ÖGK im Folgejahr.