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Welche Möglichkeiten der Versicherung habe ich, wenn mein Einkommen als Dienstnehmer*in über der Geringfügigkeitsgrenze liegt?

Hier kommt in den meisten Fällen die Pflichtversicherung nach dem ASVG in Frage. Anmeldung und Beitragszahlung erfolgen in der Regel durch den/die Arbeitgeber*in.

Liegt das monatliche Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze, stammt jedoch zumindest ein Teil davon aus geringfügiger Beschäftigung, kommt es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Nachforderung durch die ÖGK im Folgejahr.

Sozialreferat