
Buchhaltung/Gebahrensrichtlinien
Einrichten einer Website/Weiterleitung
technikpool & ressourcen der ÖH Uni Wien Nutzen
Bestellungen Bundesbeschaffung (BBG)
Buchhaltung/Gebahrensrichtlinien
Ihr werdet nicht herum kommen, die Gebahrensrichtlinien der Universitätsvertretung selbst sorgfältig durchzulesen. Hier kann keine wirklich gelungene Zusammenfassung gegeben werden, weil die Abwicklung von wirtschaftlichen Angelegenheit wirklich so komplex ist.
Zumindest sei nochmal auf die FAQ´s des Wirtschaftsreferats verwiesen.
Massenmails
Zugang zur ÖH-Mailadresse
Da der Zentrale Informatikdienst der Universtität Wien (ZID) keine Servicemailadressen mehr an STV/FV/ZVen vergibt, wurden im Juli 2019 für alle Organe der ÖH Uni Wien eine Mailadresse im folgendem Format angelegt: stv.organ(at)oeh.univie.ac.at , fv.organ(at)oeh.univie.ac.at oder zv.organ(at)oeh.univie.ac.at. Der Zugang wird auf Antrag an die jeweiligen Zeichnungsberechtigten (Vorsitz u. 1./2. stv. Vorsitz) zugesandt und zurückgesetzt. Beim Wechsel der Exekutivperiode (alle 2 Jahre nach den ÖH-Wahlen) wird der Zugang an die neugewählten Zeichnungsberechtigten geschickt.
Die ÖH Uni Wien Mailadressen sind nur im Rahmen der Tätigkeiten des Organs zu verwenden. Bei jeglicher missbräuchlicher Verwendung behalten wir uns eine Sperrung des Accounts (bis zur nächsten Exekutivperiode) vor.
Einrichten einer Website/Weiterleitung
Der ZID hat uns die Möglichkeit eingerichtet, dass wir für alle Studien-, Fakultäts- und Zentrumsvertretungen (ab Sommersemester 2022) eine Wordpress-Installation innerhalb der Subdomain der ÖH Uni Wien (nach dem Muster ebene-name.oeh.univie.ac.at) erstellen können.
Zur Einrichtung wendet euch dazu bitte per Mail an edv@oeh.univie.ac.at von eurer offiziellen StV-/FV-/ZV-Mailadresse (...@oeh.univie.ac.at).
Falls ihr keine eigene Wordpress-Installation verwalten wollt, können für Organe der ÖH Uni Wien stattdessen auch Unterseiten auf der Homepage der ÖH Uni Wien eingerichtet werden. Die Unterseiten werden in folgendem Format angelegt: oeh.univie.ac.at/stv/organ, oeh.univie.ac.at/fv/organ oder oeh.univie.ac.at/zv/organ. Schickt dazu bitte eine Mail an partizipation@oeh.univie.ac.at von eurer offiziellen StV-/FV-/ZV-Mailadresse (...@oeh.univie.ac.at).
Sobald die WordPress-Seite bzw. eine Unterseite für euch fertig eingerichtet wurde, erhaltet ihr eine Bestätigungsmail mit den Zugangsdaten und ihr könnt eure Seite mit Informationen füllen.
Wichtig: Die kostenlos zur Verfügung gestellten Wordpress-Installationen sind wie die ÖH Uni Wien Unterseiten nur im Rahmen der Tätigkeiten des Organs zu verwenden. Bei jeglicher missbräuchlicher Verwendung behalten wir uns eine Sperrung der Seite vor. Beim Betreiben einer Website sind auch die Richtlinien zum Publizieren von Webseiten des Zentralen Informatikdienstes sowie rechtliche Vorschriften (wie z.B. §25 Mediengesetz, Datenschutz, etc) einzuhalten.
Weiterleitung von unserer Homepage zu eurer Homepage
Wenn ihr eine eigene Homepage verwaltet, können wir euch die entsprechende URL als Weiterleitung zu eurer Homepage einrichten. Beispiel: Ihr habt bereits die Homepage igphilo-pp.univie.ac.at/stv/ und wollt, dass oeh.univie.ac.at/stv/philosophie dorthin verlinkt. Solltet ihr so eine Weiterleitung benötigen, schreibt von eurer StV/FV/ZV-Mailadresse (...@oeh.univie.ac.at) an partizipation@oeh.univie.ac.at.
ÖH-Tätigkeit anrechnen
Studienvertretungsarbeit bei der ÖH ist ehrenamtliche Arbeit. Gremienarbeit, Beratungen, Erstellung und Aktualisierung von Infomaterial, die Administration der Institution, das Organisieren und Durchführen von Projekten und natürlich dieses bisschen Weltretten nehmen allerdings sehr viel Zeit und Energie in Anspruch. Damit diese Zeit und Energie nicht nur idealistisch, sondern auch in der rauen Welt der Sachzwänge und finanziellen Nöte nicht für umsonst ist, könnt ihr eure Tätigkeit für die ÖH auf verschiedenen Ebenen geltend machen.
Allgemeine Informationen
In jedem Fall gilt, dass nur Studienvertretungszeiten, die bereits "absolviert wurden" geltend gemacht werden können. Außerdem müssen alle Formulare von euch ausgefüllt und von einer der Vorsitzenden der Universitätsvertretung (UV) unterschrieben werden. Dafür könnt ihr eure Anträge einfach im Sekretariat der UV abgeben & nach ein paar Tagen wieder abholen. Aufgrund der Unischließung bitte alle Anträge an: sekretariat@oeh.univie.ac.at schicken! Wir schicken dir den unterschriebenen eingescannten antrag wieder zurück.
Verlängerung der Bezugsdauer der Studienbeihilfe
Für bestimmte Tätigkeiten könnt ihr eine Verlängerung der Bezugsdauer der Studienbeihilfe bis maximal vier Semester beantragen. Einzureichen ist das selbstredend im Vorfeld der Bearbeitung eurer Anträge auf Studienbeihilfe. Für ÖH-Tätigkeit in einem bestimmten Semester bekommt ihr maximal ein Zusatzsemester zugesprochen.
Zum Formular: ÖH für Studienbeihilfe
Mehr Infos findet ihr hier (Link).
Rechtsgrundlage: Hochschüler_innenschaftsgesetz (HSG) 2014, §31 Abs. 2 und Studienförderungsgesetz 1992
Anrechnung von ÖH-Tätigkeit für euer Studium
Ihr könnt euch ÖH-Tätigkeit mit diesem Formular auch für euer Studium anrechnen lassen (wenn euer Studienplan dies erlaubt) – und zwar im Bereich der „Freien Wahlfächer“ oder „Alternativen Erweiterungen“.
Zum Formular: ÖH für ECTS
Rechtsgrundlage: Hochschüler_innenschaftsgesetz (HSG) 2014, §31 Abs. 3)
Übrigens: Wenn auch ohne rechtliche Verbindlichkeit, kann ÖH-Tätigkeit ebenso im Rahmen des regulären Curriculums, beispielsweise als Praktikum oder ähnliches, angerechnet werden. Sprecht doch einfach mit eurer Studienprogrammleitung, ob und welche Möglichkeiten es gibt.
Verringerung der Anwesenheitspflicht
"Soweit für eine Lehrveranstaltung an einer Bildungseinrichtung eine Anwesenheitsverpflichtung vorgesehen ist, kann diese von Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertretern, zusätzlich zu den bestehenden Regelungen betreffend die Ausnahmen der Anwesenheitsverpflichtung, um höchstens 30 vH unterschritten werden."
Rechtsgrundlage: Hochschüler_innenschaftsgesetz (HSG) 2014, §31 Abs. 6)
Das Antragsformular auf Aussetzung der Anwesenheitspflicht gem. § 31 Abs. 6 HSG 2014 ist computergestützt auszufüllen und unterschrieben im Sekretariat der UV abzugeben bzw. abzuholen. Aufgrund der Unischließung bitte alle Anträge an: buchhaltung-posteingang@oeh.univie.ac.at schicken! Wir schicken dir den unterschriebenen eingescannten antrag wieder zurück.
Zum Formular: Aussetzung der Anwesenheitspflicht
Studiengebührenbefreiung
Wenn ihr bereits Studiengebührenpflichtig seid, besteht seit dem Sommersemester 2015 die Möglichkeit einer Studiengebührenbefreiung für ÖH-Tätigkeit bis maximal vier Semester. Auch wenn dies sicherlich als Zeichen der Anerkennung von Studienvertretungsarbeit verstanden werden kann, hat die Uni Wien hier doch ein paar Stolperfallen eingebaut und ihr müsst folgendes beachten:
- die Studiengebührenbefreiung für ÖH-Tätigkeit darf nur geltend gemacht werden, wenn kein anderer Erlass- oder Rückerstattungsgrund vorliegt und ihr nicht dieselbe ÖH-Tätigkeiten im selben Zeitraum für eine Verlängerung der Bezugszeit der Studienbeihilfe herangezogen habt
- pro Semester kann nur genau eine ÖH-Tätigkeit angerechnet werden (also z.B. nur „Mandatar_in der Studienvertretung“, nicht allerdings die Nominierung für zwei verschiedene Studienkonferenzen oder die Zeiten eines Mandats + Nominierung für eine Studienkonferenz)
- Beachtet auch die Fristen für den Antrag auf Erlass der Studiengebühren der Uni Wien: Das ist im Sommersemester der 30. April, im Wintersemester der 30. November.
- Rückerstattung von bereits bezahlten Studiengebühren auch möglich, für das Wintersemester bis zum folgenden 31. März; für das Sommersemester bis zum folgenden 31. Oktober (näheres dazu hier). Ihr könnt in diesem Fall den Antrag auf Rückerstattung gleichzeitig mit dem Antrag auf Erlass einbringen.
Zum Formular: ÖH für Studiengebühren
Alle Infos findet ihr hier (Link).
Rechtsgrundlage: Satzung der Universität Wien, Studienrechtlicher Teil, § 25
Raumreservierung
Alle Studienvertreter_innen (Menschen der Studien-, Fakultäts- und Universitätsvertretungen) können an der Uni Wien zentral verwaltete Hörsäle und Seminarräume für Veranstaltungen kostenfrei (innerhalb der Dienstzeiten der Portiere) reservieren. Hier findet ihr eine kurze Anleitung dazu und erfahrt, wer eure Ansprechpartner_innen sind und welche Auflagen es gibt. Für die Raumreservierung innerhalb der Institute muss sich an das jeweilige Institut gewendet werden.
Alle Studierenden, die keine Studienvertreter_innen sind, können Räume über ihre zuständige Studienvertretung oder auf Anfrage über die ÖH Uni Wien anfragen lassen.
Hier findet ihr alle zentral verwalteten Hörsäle und Seminarräume an den Standorten der Uni Wien und ihr könnt euch über deren technische Ausstattung informieren.
HOW TO: Anträge für zentral verwaltete Lehrveranstaltungsräume:
- Sende mind. 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine E-Mail an die verantwortliche Person des Hörsaalmanagements der Uni Wien, kristina.andraschko[at]univie.ac.at (ins CC: victor.dumitru[at]univie.ac.at)
- Unbedingt erforderliche Angaben in der E-Mail sind:
- Antragsteller_in (E-Mail, Telefonnummer und Adresse)
- Verantwortliche Person mit Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer und Adresse)
- Titel der Veranstaltung sowie eine Kurzbeschreibung (ein paar kurze Sätze reichen aus)
- Datum der Veranstaltung
- Uhrzeit (wobei die Veranstaltung in den LV-Zeitfenstern, zB 18:30-20:00, 20:15-21:45 etc., stattfinden muss)
- max. erwartete Teilnehmer_innenzahl
- Nach Verfügbarkeit der Räume wird ein ausgefüllter Antrag per E-Mail an dich retourniert.
- Diesen Antrag musst du ausfüllen und unterschreiben und gibst ihn anschließend im Sekretariat der ÖH Uni Wien im ab, damit dieser vom Vorsitz-Team der ÖH Uni Wien unterschrieben und gestempelt wird.
- Das Sekretariat der ÖH Uni Wien schickt den unterschriebenen Antrag per E-Mail an das Hörsaalmanagement weiter.
Es ist außerdem möglich, Hörsäle und Seminarräume in der vorlesungsfreien Zeit zu reservieren. Hierzu müsst ihr die oben beschriebenen Informationen an das Veranstaltungsmanagment der Uni Wien per Mail senden: event[at]univie.ac.at
Für einzelne Veranstaltungen ist es auch möglich, die Räume an der ÖH Uni Wien selbst zu reservieren. Nachfolgend findet ihr die Auflagen und ein Online-Formular zur Anfrage:
Zugang zu Räumen und Gebäuden
Eigentlich sollte es ja klar sein, aber in diesem Belang haben Studienvertreter_innen immer wieder Probleme: Um eine vertrauliche Beratung aber auch die Archivierung von Unterlagen gewährleisten zu können, müssen alle ÖH-Räume verschließbar sein und die Studienvertreter_innen müssen selbstredend eigene (!) Schlüssel zu den Räumen besitzen.
Die Schlüssel für Räume am Institut (da fallen die meisten ÖH-Räume drunter) bekommt ihr normalerweise direkt am Institut. Solltet ihr hier Probleme haben, meldet euch einfach bei der Universitätsvertretung unter partizipation[at]oeh.univie.ac.at .
Nachdem die Studienvertreter_innen aber oft auch außerhalb der Öffnungszeiten der Universität Zutritt zu ihren Räumen benötigen, können die Mandatar_innen außerdem Schlüssel für die Außentüren der Gebäude beantragen, in denen eure ÖH-Räume liegen. Die Schlüssel werden namentlich ausgegeben – beachtet bitte, dass damit bestimmte persönliche Haftungen verbunden sind. Die Schlüssel werden zentral über das Raum- und Ressourcenmanagement ausgegeben und um sie zu erhalten müsst ihr nur folgendes Formular ausfüllen und auf die Universitätsvertretungen bringen – wo selbiges dann vom Vorsitzteam unterschrieben werden muss.
Internetverbindung
Internetverbindung mit LAN-Kabel
In den meisten Fällen sind Boden- oder Wandbuchsen für LAN-Kabel in Räumlichkeiten der Studienvertretungen vorhanden und der PC eurer STV kann mittels LAN-Kabel ins Internet gehen. Wenn ihr z.B. ein altes Gerät austauscht, könnt ihr die IP-Adresse des alten PCs am neuen PC weiterverwenden, vor allem wenn ihr den PC an der gleichen LAN-Buchse ansteckt. Solltet ihr eine weitere IP-Adresse benötigen, schreibt bitte der EDV der ÖH Uni Wien, um eine freie IP-Adresse zugewiesen zu bekommen, damit wir eine doppelte Vergabe verhindern können. Dafür schickt bitte das ausgefüllte IP-Template an edv@oeh.univie.ac.at. Damit die Internetverbindung funktioniert, muss auch einmalig die Boden- oder Wandbuchse für das richtige Netzwerk freigeschalten werden.
inetnum: IP-Adresse des Rechners (z. B. 131.139.58.211), sofern bereits vorhanden inum: A195 address: Aufstellungsort des Druckers oder PCs (z. B. Universitätsstraße 7, 1010 Wien) dns-entry: Hostname des Druckers oder PCs inkl. Domain (z. B. pc1.bz.univie.ac.at) descr: Beschreibung des Geräts inkl. Betriebssystem (z. B. Windows 10, Sekretariatsrechner) admin-c: (füllen wir aus) tech-c: (füllen wir aus) mac: MAC-Adresse des Druckers oder PCs (z. B. 0D:11:D1:A5:BB:A3) port: Nummer der Anschlussdose des Rechners (z. B. 120/03), Boden- oder Wandbuchse
So findet ihr IP-Adresse bzw. MAC-Adresse heraus:
https://www.heise.de/tipps-tricks/MAC-Adresse-herausfinden-mit-Windows-10-so-klappt-s-3971924.html
So konfiguriert ihr die IP-Einstellungen am neuen Rechner:
https://www.heise.de/tipps-tricks/IP-Adresse-unter-Windows-10-aendern-so-geht-s-4267953.html
Die genauen Einstellungen erfährst du von uns beim Anmelden einer neuen IP-Adresse.
Server betreiben
Aufgrund der Institutsfirewall vom ZID ist das Betreiben eines Servers im Uni-Netz nur mehr nach Kontaktaufnahme mit der ÖH EDV möglich, weil wir die Firewallfreischaltungen für euch beantragen müssen.
Wichtig: Wenn ihr eure IP-Adressen nicht über die ÖH, sondern über euer Institut bekommen habt, müsstet ihr bei uns auch eine Änderung der IP-Adresse (inkl. Freischaltung einer Buchse) beantragen. Ansonsten sind nicht wir, sondern die EDV-Beauftragten eures jeweiligen Instituts für eine Freischaltung zuständig.
Bestellungen Bundesbeschaffung (BBG)
Es ist an allen Ebenen der ÖH Uni Wien möglich über die BBG Angebote für den IT Bereich zu nutzen, aber darüber hinaus auch kleinere Anschaffungen zu tätigen. Dies bedeutet in der Regel Zugang zu günstigen Angeboten von Desktop-PCs, Notebooks, Monitoren, Druckern, usw. Darüber hinaus verfügen Geräte in der Regel über bessere Garantie- und Supportoptionen im Schadensfall. Bei der Bestellung von Hardware werden diese Angebote daher empfohlen.
Für die Bestellung von Hardware bei der BBG gibt es ein eigenes Formular des WiRef, welches im Sekretariat der UV abzugeben ist. Das Formular ist hier zu finden: http://www.oeh.univie.ac.at/vertretung/referate/wirtschaftsreferatbuchha.... Nach Genehmigung der Bestellung wird diese seitens des WiRefs durchgeführt.
Um die Angebote betrachten zu können, ist ein allgemeiner Account eingerichtet (User*in: oeh-uni-wien_BBG). Das Passwort wird in regelmäßigen Abständen an alle Ebenen der ÖH Uni Wien per E-Mail ausgesandt oder ist im WiRef zu erfragen. Damit habt ihr dann Einsicht in den e-Shop der BBG: https://portal.bbg.gv.at/
Bestellungen Software (ZID)
Ihr könnt gegen eine Quartalsmiete Software-Lizenzen über den Zentralen Informatikdienst der Universität Wien mieten. Dafür gibt es ein eigenes Formular (siehe: http://www.oeh.univie.ac.at/content/bestellung-von-software-beim-zid), das computergestützt auszufüllen und im Sekretariat der UV abzugeben ist. Wenn ihr Software mietet, erhaltet ihr einmal pro Semester ein E-Mail vom Wirtschaftsreferat mit der aktuellen Software-Übersicht. Dabei seid ihr angehalten den Softwarestand zu kontrollieren und richtigzustellen, d.h. nicht installierte Software abzubestellen und installierte Software zu bestellen. Die zeichnungsberechtigten Personen sind verantwortlich und haften für die Software-Lizenzen. Sollte ein PC nicht mehr funktionieren und die Software somit nicht mehr benötigt werden oder sollte aus anderen Gründen die Software nicht mehr benötigt werden, so ist eine sofortige Abmeldung der jeweiligen Software (vollständiger Software-Produkt Name) am jeweiligen PC (Inventarnummer) an wiref[at]oeh.univie.ac.at zu melden, damit ihr die Software-Miete nicht unnötig weiterbezahlt.
Untenstehend findet ihr die aktuelle Liste mit den aktuellen Softwareprodukten des ZIDs.
Bitte beachtet, dass die Preise pro Quartal angegeben sind.
Softwareliste ZID (passwortgeschützt)
Stand Oktober 2019
Das Passwort ist im Wirtschaftsreferat zu erfragen.