Über den Topf
Projektförderungen - Private Initiative | Vereine
Studienrichtungsvertretungen, Fakultätsvertretungen und Zentrumsvertretungen an der ÖH Uni Wien können Studierende sowie von Studierenden getragene Vereine bei ihren Projekten und Initiativen finanziell unterstützen. Nach Zusage der Projektförderung erfolgt die Abrechnung durch das Wirtschaftsreferat der ÖH Uni Wien.
Untenstehend sind die Antragsformulare, sowie ein Fact Sheet zur Abrechnung zu finden.
Richtlinien
Grundsätze
Die durch Studienrichtungsvertretungen, Fakultätsvertretungen und Zentrumsvertretungen geförderten Projekte sollen sich mit für Studierende relevanten Themen befassen bzw. hauptsächlich von Studierenden getragen werden.
Die Projekten sollten im Grundkonsens liegen - damit frei von jeder Form von Diskriminierung sein.
Nicht gefördert werden:
- Alkoholische Getränke
- Benzin-bzw. Tankkosten
Projektanträge
Der Antrag zur Förderung "Projektförderungen durch FVen/ZVen/StVen - Private Initiative" bzw. "Projektförderungen durch FVen/ZVen/StVen - Vereine" ist computergestützt auszufüllen.
Folgende Punkte sind im Antrag zu behandeln
- Informationen zu den Veranstalter_innen
- Bezeichnung des Projektes
- Veranstalter_in/Organisation
- Name der Kontaktperson, Adresse, Telefon, E-Mail
- Projektbeschreibung
- Gegenstand des Projektes, z.B. Studie, Veranstaltung, usw.
- Kurzbeschreibung
- Ablauf
- Geplante Publikation(en)
- Kostenanalyse, Finanzierungsplan
- Ausgaben: Gesamtkostenaufstellung mit allen Detailkosten des Projektes (Personal- und Sachaufwendungen, etc.)
- Einnahmen: Förderungen (beantragte und zugesagte) anderer Institutionen, Werbekooperationen, Erlöse aus dem Projekt (z.B. Verkauf von Publikationen, Eintritte, usw.)
- Beantragte Finanzierung durch die ÖH
- Weitere Informationen
- beigefügte Unterlagen
Ablauf
Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die entsprechende zur Förderung anzusuchende Studienrichtungsvertretung/ Fakultätsvertretung/ Zentrumsvertretung als Scan per E-Mail zu schicken bzw. im Original dort abzugeben. Als Beilage zum Vereins-Förderantrag wird eine Kopie eines ZVR-Auszuges des Vereins benötigt. Gegebenenfalls werdet du/ihr als Antragsteller*innen von den jeweiligen Organen zur Vorstellung des Projektvorhabens eingeladen. Auf Basis der Entscheidungsstrukturen der Studienrichtungsvertretung/ Fakultätsvertretung/ Zentrumsvertretung erhaltet du/ihr eine Zu-/Absage bzw. die Höhe der Teilförderung von dem angefragten Organ. Bei einer Förderungszusage ist das angefragte Organ dafür verantwortlich den von dir/euch eingebrachten Antrag zu zeichnen und zum Sekretariat der ÖH Uni Wien zu bringen.
Ablauf Private Initiative
Sobald der Projektantrag bei uns eingelangt ist, wird dieser ebenfalls von unser Vorsitzenden und Wirtschaftsreferat-Vorsitz gezeichnet, da wir als ÖH Uni Wien das Budget der Studienrichtungsvertretung/ Fakultätsvertretung/ Zentrumsvertretung verwalten. Falls alles passt, setzt sich das Wirtschaftsreferat mir dir/euch in Verbindung (deshalb Telefonnummer und Mail-Adresse) und teilt dir/euch die Details der Abrechnung mit. Du/ihr erhaltet eine Projektnummer und müsst innerhalb drei Monaten nach dem Ablauf eures Projekts bzw. bis zum Ende unseres Wirtschaftsjahrs am 30. Juni die entsprechenden Belege bei uns einreichen.
- Bitte überprüft ob euer Projekt evtl. in einen der anderen (Projekt-)Förderungstöpfe fällt (sonst kann es sein, dass wir euch auf einen der anderen Töpfer verweisen und es geht wertvolle Zeit verloren)
- Projektantrag ausfüllen (Wichtig: Es braucht eine Kontaktperson mit Telefonnummer UND Mail-Adresse und eine aussagekräftige Beschreibung des Projekts, sollte es sich um eine Organisation handeln, bitte dies auch vermerken)
Ablauf Vereine
Sobald der Projektantrag bei uns eingelangt ist, wird dieser von unser Vorsitzenden und Wirtschaftsreferat-Vorsitz gezeichnet, da wir als ÖH Uni Wien das Budget der Studienrichtungsvertretung/ Fakultätsvertretung/ Zentrumsvertretung verwalten. Falls alles passt, erfolgt die Auszahlung der zugesagten Förderungssumme an die Antragssteller*innen. Bei Abschluss des Fördervertrages gilt: Der Verein hat über die Verwendung der Fördermittel der Hochschüler_innenschaft an der Universität Wien (kurz „Fördergeber_in“) Aufzeichnungen zu führen bzw. jegliche Belege im Original aufzubewahren. Der Verein haftet für die zweckmäßige Verwendung der Fördermittel für das geförderte Projekt unter Beachtung etwaiger Auflagen der Fördergeber_in. Die Verwendung der Fördermittel muss mindestens zwei Jahre durchgehend nach Abschluss des Projekts nachweisbar sein. Die Fördergeber_in behält sich innerhalb dieser Nachweisfrist das Recht vor, alle Originalbelege, die mit Hilfe der Fördermittel beglichen wurden, zzgl. eines Abschlussberichts und einer abschließenden Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zum Gesamtprojekt anzufordern und binnen vier Wochen nach Aufforderung vorgelegt zu bekommen. Im Falle der Genehmigung der Förderung erfolgt die Überweisung der genehmigten Summe auf die angeführte Bankverbindung des Vereins; der Fördervertrag inkl. etwaiger Auflagen der Fördergeber_in gilt dadurch als abgeschlossen. Der beidseitig unterzeichnete Fördervertrag verbleibt bei der Fördergeber_in, auf Anfrage wird der im Verein verantwortlichen Ansprechperson eine Kopie übermittelt.
Durchführungs- und Abrechnungsgrundsätze
Die HochschülerInnenschaft an der Universität Wien behält sich vor, über alle Ausgaben des Projektes die Originalbelege anzufordern.
- Du/ihr seid selbst dafür verantwortlich, die Rechnungen rechtzeitig bei der ÖH Uni Wien einzureichen (bitte innerhalb von max. 3 Monaten nach Beschluss die Rechnungen einreichen, außer explizit anders vereinbart)
- Du/ihr seid selbst dafür verantwortlich, welche Rechnungen eingereicht werden für ein bestimmtes Projekt (sobald die beschlossene Summe eines Projekts ausgezahlt wurde, können wir keine zusätzlichen Rechnungen mehr annehmen, sprecht euch also ab, wer welche Rechnungen einreicht!)
- Wir vergeben keine "Blanko Förderungen" das bedeutet, für jeden Förderungsbetrag braucht es eine Rechnung.
Auszahlung
Die Auszahlung der zugesagten Förderung erfolgt nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Vorlage der Originalbelege für die vom Ausschuss genehmigten Geldmittel;
- Angabe von Bankverbindungen, Kontonummer, Bankleitzahl, KontoinhaberIn;
- Verwendung geschlechtssensibler Sprache (Druckwerke)
- evtl. Verwendung des Logos der jew. StV/FV/ZV
Fragen und Kontakt zur Abrechnung
E-Mail an: stv.fv.projektantraege@oeh.univie.ac.at