Referat für Bildung und Politik

*** Aktuelle Beratungzeiten ***
* Achtung! Bis auf weiteres findet unsere Beratung ausschließlich via Email und telefonisch statt! *
Aufgrund der Corona-Pandemie sind wir sind per Mail unter bipol(ät)oeh.univie.ac.at für studienrechtliche Beratung erreichbar, wo es (in dringenden Fällen) auch die Möglichkeit gibt, einen individuellen (telefonischen) Termin auszumachen.
Zudem sind wir jeweils
Montag 14:00 - 16:00 und Donnerstag 10:00 - 12:00
telefonisch erreichbar unter der Nummer: +43 (0) 664 60277 19560
*******************************
Zu finden sind wir im Beratungszentrum der ÖH Uni Wien, AAKH/Campus der Uni Wien, Spitalgasse 2, Hof 1, 1.10, 1090 Wien.
Telefonisch sind wir unter der Nummer: +43 (0)1 4277-19540 erreichbar.
***
Über uns
Eine der Hauptaufgaben des Referats für Bildungspolitik ist die studienrechtliche Beratung. Wir stehen Dir in unseren Journaldiensten persönlich oder telefonisch zur Verfügung oder sind per E-Mail zu erreichen. Wenn du beispielsweise denkst, bei einer Prüfung oder Lehrveranstaltung nicht korrekt behandelt worden zu sein oder du zu lange auf eine Beurteilung wartest (dies sind zwei der häufigsten Anliegen, mit denen Studierende zu uns kommen), kannst du dich an uns wenden. Wir informieren dich dann über deine rechtlichen Möglichkeiten. In komplizierteren Fällen kontaktieren wir für dich direkt die jeweiligen Stellen der Universität, um dein Problem zu lösen.
Darüber hinaus sind wir auch ÖH-intern Anlaufstelle für studienrechtliche Angelegenheiten. Wir stehen in Kontakt mit Studien- und Fakultätsvertretungen, um sie einerseits bei einzelnen Anliegen zu unterstützen oder andererseits ihnen durch Workshops das Studienrecht zu erläutern.
Gremienarbeit und Interessensvertretung
Neben unserer Funktion als Vermittlungs- und Beratungsinstanz ist ein weiterer zentraler Arbeitsbereich die Interessenvertretung der Studierenden in diversen Gremien der Universität. Seit der Einführung des Universitätsgesetzes 2002 wird studentische Mitbestimmung allerdings abgebaut, weshalb es uns besonders wichtig ist, in den noch vorhandenen Mitsprachgremien aktiv aufzutreten und die vorhandenen Spielräume bestmöglich zu nutzen. Wert legen wir dabei auf die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Studienvertretungen, um deren Standpunkte auch gegenüber Senat und Rektorat unterstützen zu können. Daneben scheuen wir auch keine 'informellen' Wege (also außerhalb der Gremien), um die Rahmenbedingungen für Studierende erträglicher zu gestalten. So gehören beispielsweise regelmäßige Gespräche mit dem Vizerektorat für Studierende und Lehre sowie mit der Studienpräses der Uni Wien zu unseren fixen Aufgaben.
Die offiziellen Gremien, in denen wir für die Anliegen der Studierenden eintreten – oder in regelmäßigem Kontakt mit den Student_innen dort stehen - sind folgende:
- Senat der Universität Wien
- Curricularkommission der Universität Wien
- Rechtsmittelkommission der Universität Wien
- Arbeitsgruppe zur Satzung der Universität Wien
- Arbeitsgruppe zur Curriculaentwicklung der neuen Lehramtsstudien der Universität Wien
Bildungspolitische Themen
Das Bildungspolitische Referat nimmt außerdem Stellung zu neuen Gesetzesentwürfen im bildungspolitischen Bereich. Auch wenn der dringende Verdacht besteht, von Seiten des Nationalrats diesbezüglich in erster Linie als Altpapierproduzent_innen wahrgenommen zu werden, bemühen wir uns nach wie vor Bildungspolitik ernsthaft zu diskutieren, statt nur stupiden Sachzwangargumenten affirmativ nachzukommen.
Kontakt
Referat für Bildung und Politik der ÖH Uni Wien
AAKH/Campus der Uni Wien, Spitalgasse 2, Hof 1, 1.10
1090 Wien
Tel.: +43 (0)1 4277-19540
bipol(ät)oeh.univie.ac.at
Gremienarbeit
Curricularkommission der Universität Wien
Die Unterkommission des Senats beschließt alle neuen Curricula, die an der Uni Wien eingeführt werden. Dies sind Bachelor-, Master- und PhD Studien sowie Universitätslehrgänge und Erweiterungscurricula. Auch die Bewilligung von Änderungen in schon bestehenden Studienplänen liegt im Aufgabenbereich der Curricularkommission. Die Beschlüsse der Curricularkommission müssen vom Senat genehmigt werden und werden anschließend in den Mitteilungsblättern der Uni Wien veröffentlicht.
Die Zusammensetzung der Kommission ist eine 4:2:2 Aufteilung. Dies bedeutet, dass vier Professor_innen, zwei Personen vom Mittelbau und zwei Student_innen die Kommission bilden.
Senat der Universität Wien
Der Senat ist neben Rektorat und Universitätsrat oberstes Leitungsorgan der Universität. Bei ihm liegen die wesentlichsten Entscheidungskompetenzen für Studien- und Prüfungsangelegenheiten. Er besteht an der Universität Wien aus 18 Mitgliedern (4 Studierende, 4 Vertreter_innen des Mittelbaus, 9 Professor_innen und ein Mitglied des Allgemeinen Universitätspersonals).
Der Senat hat folgende zentrale Aufgaben…
…Erlassung der Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge
…Entscheidungen in zweiter Instanz in Studienangelegenheiten
…Zustimmung zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans innerhalb von zwei Monaten; stimmt der Senat nicht fristgerecht zu, ist der Entwicklungsplan dennoch an den Universitätsrat weiterzuleiten
…Zustimmung zu dem vom Rektorat beschlossenen Entwurf des Organisationsplans innerhalb von zwei Monaten; stimmt der Senat nicht fristgerecht zu, ist der Organisationsplan dennoch an den Universitätsrat weiterzuleiten
…Mitwirkung an Habilitationsverfahren
…Mitwirkung an Berufungsverfahren
…Erlassung und Änderung der Satzung
FAQs
Wie viele Prüfungsantritte habe ich? Was tun bei einer negativen Benotung? Diese und weitere Fragen werden hier in unseren FAQs beantwortet. Achtung: Diese gelten nur bedingt im Sommersemester 2020!
Novelle Universitätsgesetz (UG) 2021
Mitten in der Coronakrise wird die Novelle des Universitätsgesetzes verhandelt. Der traurige Trend im Entwurf der Novelle: kaum Verbesserungen für Studierende, dafür noch mehr Pflichten. Anstatt Studierende, die oft (insbesondere durch prekäre Jobs) besonders von der Krise betroffen sind, finanziell abzusichern, wird ein Paket mit Mindeststudienleistung und Co geschnürt!
Zudem sollen Unis entdemokratisiert werden: der Senat entmachtet, der Unirat noch direkterer partei-politischer Einflussnahme ausgesetzt werden.
In unserer SocialMedia Info-Serie #DurchDieSeitenDerUGNovelle informieren wir über die großen Themen, die sich im Begutachtungsentwurf der UG Novelle finden.
Hier findest du die Folien unserer Info-Veranstaltung zur UG Novelle vom 11.1.2021.
Du willst dich gegen die UG Novelle engagieren? Kontaktiere deine Studienvertretung oder die Plattform Bildung Brennt!
Bleiben wir aufmerksam und kritisch! Es geht um unsere Rechte und unsere Zukunft als Studierende!
Stellungnahmen zu COVID-19 Novellierungen
Die Maßnahmen zur Verminderung der Ausbreitung von COVID-19 haben diverse studienrechtliche Anpassungen begründet. In diesem Kontext haben wir Potenziale und Risiken diskutiert, und Stellung zu geplanten studienrechtlichen Änderungen genommen.
Wir sehen die Notwendigkeit, einige vorübergehende studienrechtliche Anpassungen vorzunehmen. Die Rechtssicherheit für Studierende in dieser neuen Situation ist für uns zentral, ebenso, dass das Paradigma “Studierenden soll kein Nachteil aufgrund der Krise entstehen” gewährleistet wird. Daher pochen wir in unseren Stellungnahmen auf eine studierendenfreundliche Gesetzgebung.
Das Verschieben einiger Fristen (beispielsweise die Nachfrist für das Sommersemester 2020 oder die Verlängerung von auslaufenden Curricula), können wir hier etwa positiv hervorheben. In der aktuellen und für alle herausfordernden Situation sehen wir einen äußerst kulanten Umgang mit Fristen als eine wichtige Möglichkeit, negative Konsequenzen für Studierende zu mindern.
In diesem Sinne fordern wir auch die Einführung von zwei “neutralen Semestern” für alle Studierenden. Nur eine breit gedachte Lösung (Erlass der Studienbeiträge; neutrale Semester für Beihilfen, Mindeststudiendauer und Aufenthaltstitel) kann die negativen Konsequenzen aufgrund der verminderten Studierbarkeit abwenden. Gleichzeitig ist es uns ein großes Anliegen, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass Studierende in der Krise nicht nur studienrechtlich sondern vor allem auch finanziell abgesichert werden müssen.
Wir haben diverse Stellungnahmen zu Entwürfen studienrechtlicher Novellierungen innerhalb der Begutachtungsfrist genommen.
Unsere Stellungnahmen zu:
- Entwurf der COVID-19-Universitäts-und Hochschulverordnung (C-UHV)
- Entwurf der COVID-19-Studienförderungsverordnung (C-StudFV)
- Entwurf der COVID-19-Hochschul-Aufnahmeverordnung (C-HAV)
- Entwurf Regelungen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Uni Wien (gemäß § 10 Abs. 1 und 2 COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung (C-UHV); veröffentlicht im Mitteilungsblatt Studienjahr 2019/2020 - Ausgegeben am 13.05.2020 - 21. Stück)
kannst du via den obigen Links nachlesen.
Tenure Track & Fast Track Verfahren
Tenure Track-Professuren ermöglichen "Wissenschafter_innen mit hohem Potential und entsprechenden Leistungen" eine durchgehende wissenschaftliche Karriere von einer Assistenzprofessur über eine unbefristete Assoziierte Professur spätesntens sechs Jahre nach Anstellung bis zu einer Universitätsprofessur.
Studierende haben bei der Anstellung aber kein Mitspracherecht. Die ÖH Uni Wien setzt sich dafür ein, dass auch Studierende Teil des Panels werden, das darüber entscheidet, wer die Anstellung bekommt.
Bisher haben wir ausverhandelt:
- 2 Studierende werden offiziell nominiert von der Fakultätsvertretung
- Diese 2 Studierende müssen über alle Termine rechtzeitig informiert werden
- Diesen 2 Studierenden wird Zeit eingeräumt, um mit den Bewerber_innen persönlich zu sprechen
- Diese 2 Studierende senden eine Stellungnahme über alle Bewerber_innen an das Vizerektorat
- Schulung der Dekanatsdirektor_innen hinsichtlich der Einbindung von Studierenden und des Informationsflusses
Was noch offen steht:
- Studierende als offizielle Panelmitglieder
- Einsicht in die Bewerbungsunterlagen für die nominierten Studierenden
- Mitspracherecht bei der Gestaltung der Hearings durch die nominierten Studierenden
Die Qualitätsicherung hat hier das Verfahrensdokument online gestellt.
Fast Track-Professuren richten sich an "Wissenschafter_innen mit ERC Starting Grant, ERC Consolidator Grant, FWF START Preis oder einer WWTF VRG Förderung". Das Verfahren soll noch schneller ablaufen als das Tenure Track Verfahren und das Mitspracherecht der Studierenden ist ebenso nicht vorhanden.
Die Qualitätssicherung hat hier das Verfahrensdokument online gestellt.
Du hast Fragen/Ideen/Beschwerden/..?
Schick' uns bitte all deine (positiven und negativen) Erfahrungen mit Tenure Track und Fast Track Verfahren an bipol(ät)oeh.univie.ac.at!
Zusammenfassung Veranstaltung zum Lehrer_innen Dienstrecht
Das Referat für Bildung und Politik hat im Jänner 2018 gemeinsam mit dem Referat für Pädagogische Angelegenheiten der ÖH Bundesvertretung eine Informationsveranstaltung zum neuen Lehrer_innen Dienstrecht organisiert. Eine Zusammenfassung des Vortrags von Friedrich Fröhlich wird online gestellt sobald der Vortragende die Zusammenfassung bestätigt.
Die folgenden Informationen beziehen sich auf den aktuellen Rechtsstand vom 17.01.2018 und können sich jederzeit ändern. Die Zusammenfassung spiegelt den aktuellen Wissensstand und die Meinung der jeweiligen Vortragenden wieder. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit.
Vortrag von Josef Gary Fuchsbauer, Bundeskoordinator der Österreichischen Lehrer/innen Initiative - Unabhängige Gewerkschafter/innen (ÖLI-UG)
Stundenausmaß
Im neuen Dienstrecht gibt es die Pflicht, wenn es notwendig ist, zum Teil bis zu drei zusätzliche Wochenstunden als Überstunden zu übernehmen. Eine vergleichbare Regelung gibt es allerdings auch schon im alten Dienstrecht. Falls es durch eine Pensionierungswelle zu einem Lehrer_innen Mangel kommen wird, könnten diese Überstunden zu einer Notwendigkeit werden.
Im alten Dienstrecht lag die Lehrverpflichtung bei 17,2-22 Stunden, im neuen Dienstrecht ist diese etwas höher.
Das neue Dienstrecht sieht vor, dass man mit einem entsprechenden akademischen Abschluss zum Beispiel in den sogenannten Hauptfächern (aber keine Maturaklassen, weil die Lehrzeit über das ganze Schuljahr berechnet wird) 20 Stunden unterrichtet und noch zwei Aufgaben zum Beispiel Klassenvorstand/Klassenvorständin oder Lehrmittelverwaltung dazu übernimmt.
Gehalt
Man bekommt im neuen Dienstrecht das Grundentgelt, das derzeit ca. zwischen 2638,9€ – 4708,5€ liegt und bekommt dann noch eventuell die entsprechenden Fächerzulagen dazu. Die Fächerzulagen liegen derzeit bei in etwa maximal 670 € (12 mal 33,5x 20).
Daraus ergibt sich, dass man derzeit etwa 3213€ am Anfang und am Ende etwa 5283€ (14mal) im neuen Dienstrecht verdient. Also das heißt, man verdient im neuen Dienstrecht durchaus gut und ist nach 31.5 Jahren Dienstzeit bereits beim maximalen Gehalt.
Die Verweildauer in der ersten Gehaltsstufe liegt bei 4,5 Jahren bei einem Einstieg mit BEd und bei 3,5 Jahre bei einem Einstieg mit MEd Abschluss. Die Verweildauer in der 2. Und 3. Gehaltsstufe liegt bei 5 Jahren, in der 4.-6. Gehaltsstufe bei 6 Jahren.
Meistens wird zumindest im Bereich der Inflation das Gehalt abgegolten, damit es zu keinem realen Lohnverlust kommt. Kürzlich konnte die Gewerkschaft ein Plus von 2.33% erreichen.
Im neuen Dienstrecht wird in den Hauptfächern zwischen Tätigkeit in der Sekundarstufe I/Unterstufe und der Sekundarstufe II/Oberstufe unterschieden.
Im alten Dienstrecht gibt es diese Unterscheidung nicht. Wenn nach altem Dienstrecht 18 Stunden in Hauptfächern unterrichtet wird ist dies bereits eine Vollbeschäftigung.
Unterschiede in der Bezahlung zwischen altem und neuem Dienstrecht ergeben sich durch das Grundgehalt und die unterschiedliche Berechnung der Zusatzaufgaben. Die Zusatzaufgaben sind nach dem neuen Dienstrecht verpflichtend zu übernehmen, können im alten Dienstrecht hingegen wahlweise übernommen werden und werden zusätzlich abgegolten.
In der Beratung von angehenden Lehrer_innen können wir uns ungefähr ausrechnen, ob das Gehalt insgesamt im alten oder neuen Dienstrecht höher ist. Bei einer längeren Lehrtätigkeit kann es hier durchaus zu größeren Unterschieden kommen, sodass Lehrpersonen nach altem Dienstrecht ein paar Hundert Euro im Monat mehr bekommen würden. Dies ist aber immer individuell zu berechnen.
Das neue Dienstrecht kann für Personen, die nicht planen allzu lange im Lehrberuf zu bleiben, durchaus attraktiv sein.
Wenn man Entscheidungen trifft, muss man natürlich lang- und kurzfristige Konsequenzen bedenken. Neben dem Gehalt sollte natürlich das Interesse am Lehrberuf und am Unterrichten im Vordergrund stehen. Wichtig ist ein gutes Verhältnis zu der Schulklasse, zum Lehrkörper und zu den Vorgesetzten.
Detaillierte Gehaltstabellen finden sich auf der Website der ÖLI-UG.
Urlaubs- und Pausenanspruch
Der Urlaubsanspruch für Lehrer und Lehrerinnen ist nur in der unterrichtsfreien Zeit. Der Urlaubsanspruch endet im neuen Dienstrecht am Montag in der letzten Ferienwoche. Also man muss praktisch ab Dienstag schon wieder bereit sein und dann machen, was auch immer anfällt.
Eine Besonderheit des Lehrberufes ist auch, dass es keine gesetzlichen Regelungen über maximale Arbeitszeiten und über Pausen gibt. Zum Beispiel steht im Vertragsbediensteten Gesetz, dass die allgemeinen Regelungen, die es gibt, für Lehrer und Lehrerinnen nicht gelten, es gibt aber keine eigenen.
Dies muss in der Dienststelle zwischen Direktion und Personalvertretung jeweils vereinbart werden.
Fort- und Weiterbildungen
Fortbildungen müssen auch nach altem Dienstrecht gemacht werden, nur ist dies nicht im Detail vorgeschrieben.
Die Ausbildung zum/zur Mentor_in muss nebenberuflich gemacht werden, ohne Reduktion der Arbeitszeit.
Auch für die Tätigkeit als Schulleiter_in muss zumindest ab 2023 eine Schulung im rahmen von 60 ECTS gemacht werden und das schon bevor überhaupt die Sicherheit besteht Schulleiter_in werden zu können.
Wahlrecht
Bei der Frage, ob es auch für BEd/MEd das Wahlrecht zwischen altem und neuem Dienstrecht gibt, gibt es unterschiedliche Meinungen zwischen Dienstgeber_innen-Seite und zwischen der Dienstnehmer_innen Vertretung.
Im Gesetz ist keine Einschränkung definiert, weshalb die Gewerkschaft die Meinung vertritt, dass auch Absolvent_innen des neuen BEd/MEd Studiums hier die Wahlmöglichkeit haben sollten, der Dienstgeber vertritt hier aber eine andere Meinung.
Herr Dr. Fröhlich meint, wer den BEd fertig hat, der kann mit dem BEd nur in das neue Dienstrecht einsteigen. Diese Entscheidung wird von den Gewerkschaften aber in Frage gestellt.
Fuchsbauer betont die Wichtigkeit der Mitgliedschaft von Lehrpersonen in der Gewerkschaft, damit in Zukunft keine Gesetzgebungen beschlossen werden, denen die Personalvertreter_innen nicht zugestimmt haben. Trotzdem gibt es, laut Fuchsbauer, ein in vielen Punkten akzeptables Ergebnis der Dienstrechtsnovellierung, auch wenn es nicht einvernehmlich war.
1. Slavic Student Summit (2019) in Ljubljana, Slowenien
Vom 20. bis 24. November fand in Ljubljana, Slowenien der 1. Slavic Student Summit statt.
Zum Summit kamen über 30 Fakultäts- und Universitätsvertreter_innen aus 12 Universitäten zusammen um sich einerseits im slawischen
Raum zu vernetzen und andererseits um über das diesjährige Thema “Creating our Future” durch Workshops, Exkursionen und Projekte sich uszutauschen. Organisiert wurde der Gipfel vom Študentski svet Univerze v Ljubljani (Student Council of the University of Ljubljana), die strukturell der ÖH Uni Wien an der Uni Ljubljana ähnelt.
Die Uni Ljubljana hat 22 Fakultäten, insgesamt fast 40 000 Studierende und ist genau 100 Jahre alt. Anwesend waren zB Vetreter_innen der Moscow Staatsuniversität, Brno Masaryk Universität, Kiew Polytechnic, Comenius Universität in Bratislava, aus Bosnien jeweils die Universität Sarajevo und Universität Banja Luka, aus Kroatien die Universität Zadar, aus Serbien die Universität Belgrad und die TU Warschau. Interessant ist anzumerken, dass es in Ljubljana ebenfalls einen Sozialtopf gibt und die “Student Work” Platform, die direkt von der Organizacija vermittelt wird. Außerdem werden inhaltliche Schwerpunkte auf psyschiche Gesundheit und Vereinbarkeit von Arbeit und Studium geleget.
Inhalt des ersten Tages war die Begrüßung durch den Rektor und den Vorsitzenden der Student Council und der gesetzlichen Student_innenorganisation in Ljubljana (Študentska organizacija UL) sowie eine Vorstellung aller Studierendenvertretungen und ihren Standorten. Wichtig dabei war die Vorstellung der eigenen Arbeit, Strukturen und wichtige Themen vor Ort. Hier konnten wir als ÖH Uni Wien vor allem unser allgemeinpolitisches Mandat vorstellen und verteidigen, unsere explizit linke politische Ausrichtung und Verwirklichung unserer Werte durch gesellschaftspolitische Referate, unsere klare Haltung gegen Rechtsextremismus auf der Uni und den Kampf für einen freien und offenen Hochschulzugang betonen.
Auf der sozialwissenschaftlichen Fakultät diskutierten wir den Begriff der HE (Higher Education) und inwiefern dieser Begriff veraltet ist, sowie die Rolle von Studierendenvertretungen in Universitäten am Entscheidungsprozess. Zu den Themen “Outdated methods of teaching”, “curriculum”, “infrastructure” und “lack of practice” haben wir jeweils per Gruppenarbeit Lösungsansätze in einer “perfekten” Universität der Zukunft vorgestellt und diskutiert. Der nächste Workshop handlete von “Socio-economic status in Eastern / Southern Europe”. Im Rahmen dessen haben wir zu “Student expenses”, “Scholarships policies and eligiblity”, “Student work”, “Housing”, “Employability”, und “International mobility” die Lage in unseren Standorten anhand von Beispielen argestellt und gute sowie schlechte Erfahrungen ausgetauscht.
Ein paar Foto-Impressionen vom 1. Slavic Student Summit könnt ihr euch auf Facebook ansehen: https://www.facebook.com/oehuniwien/posts/2753079831423369?__tn__=-R
Stellungnahme der Hochschüler_innenschaft an der Universität Wien zum Entwurf des Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplans (GUEP) 2022-2027
Wir haben Ende Oktober 2019 eine Stellungnahme zur Entwurf des Gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplans (GUEP) 2022-2027 geschrieben. Der Gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan ist ein wesentliches Steuerungsinstrument, nach dem sich österreichische Universitäten ausrichten müssen.
Wir begrüßen zum Beispiel den Fokus auf Anrechenbarkeit und das Vorhaben die Studierbarkeit zu erhöhen, da dies Barrieren im Studium entgegenwirkt. Ebenso stimmen wir grundsätzlich mit der Frauenförderung, sowie den Ansätzen zum Gender-Mainstreaming überein. Als großer Kritikpunkt sehen wir die Aufwertung der Forschung auf Kosten der Lehre.
Wir sehen ebenfalls die starke Schwerpunktsetzung und regionale Profilbildung kritisch. Schon in der Vergangenheit gab es bei der Planung neuer Professuren Probleme, der Fächervielfalt gerecht zu werden. Nach diesem Entwurf des GUEPs werden ferner unterschätzte, spezialisierte und für den Markt als nicht wichtig eingestufte Fächer marktkonformeren Themen geopfert. Wissenschaftlichen Organisationseinheiten sollte hier zugetraut werden, die Bedürfnisse ihrer Fachbereiche zu kennen; auch wenn weiterhin mutige Entscheidungen unterstützt werden sollten.
Außerdem kritisieren wir die systematische Ökonomisierung der Bildung, die starke Marktorientierung (zB durch Smart Specialisation) sowie sog. “Exzellenzinitiativen” aufs Schärfste. Nachdem Universitäten - abgesehen von privaten philanthropischen Stiftungen wie dem Howard Hughes Medical Institute - die alleinige Möglichkeit besitzen, risikoreiche und mutige Forschung zu fördern, die unabhängig der Vermarktungsfähigkeit der Ergebnisse ist, sollten sich die Universitäten und das Ministerium dieser Rolle bewusst werden. Erst kürzlich wurde bekannt, dass nur noch vier der 25 größten Pharmakonzerne an Antibiotika forschen; was den Stellenwert von Forschung unabhängig der Marktinteressen unterstreicht.
In unserer Stellungnahme legen wir im Detail dar, was aus unserer Sicht die Stärken und Schwächen des Entwurfs sind.
Stellungnahme der Hochschüler_innenschaft an der Universität Wien zum Entwurf zur Änderung der Universitätsberechtigungsverordnung
Wir haben eine Stellungnahme zur Änderung der Universitätsberechtigungsverordnung geschrieben, die wir an das Bundesministerium für Bildung Wissenschaft und Forschung geschickt haben. Wir setzen uns dafür ein, dass die veraltete und sozial unverträgliche Vorraussetzung von Lateinkenntnissen für viele Studiengänge, sowie die Lateinergänzungsprüfung an der Uni Wien überdacht und angepasst werden.
Positionspapier zur Verbesserung der Zulassung ausländischer Studierender
Um direkte Verbesserungen bei der Zulassung ausländischer Studierender zu erreichen wurde, folgendes Positionspapier erarbeitet. Dies wurde der Uni Wien vorgelegt. Auch wenn wir hiermit unter Umständen Verbesserungen erreichen können, bleibt die grundlegende Kritik am Umgang mit Studierenden aus Drittstaaten natürlich aufrecht.
Stellungnahme: Begutachtungsentwurf Universitätsgesetz 2002 (kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung)
Liebe Kolleg_innen!
Das Bipol und die ÖH Uni Wien hat im September 2017 eine Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf für das Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung) verfasst. Den Begutachtungsentwurf könnt ihr im RIS (hier) einsehen.
In unserer Stellungnahme kritisieren wir die Entwicklung zu einer beschränkten wirtschaftsliberalisierten Universität; weg von Bildung, hin zu stumpfer Ausbildung und frühmöglichster wirtschaftlicher Verwertung der schnellstmöglichst ausgebildeten Studierenden.
Freien Hochschulzugang erachten wir als grundlegende Errungenschaft, deren sukzessiven Abbau wir, etwa durch diese Novelle, nicht hinnehmen können. Auch die soziale Durchmischung an der Uni wird herabgesetzt, indem stets mehr Barrieren wie Aufnahmetests geschaffen werden.
Die vorgelegte Novelle erfordert zudem zahlreiche Verordnungen, womit der_die Bundesminister_in etliche Möglichkeiten bekommt, das UG mittels jener Verordnungen im Nachhinein zu verändern, ohne Entscheidung des Nationalrats. Wir verstehen dies als komplette demokratische Aushöhlung des UG.
Unsere Stellungnahme zu einzelnen Paragraphen findet ihr hier.
Liebe Grüße,
euer Referat für Bildung und Politik der ÖH Uni Wien