Zur neuen Regelung zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen
Mit großer Besorgnis und entschiedener Ablehnung nimmt die ÖH Uni Wien die neue universitätsinterne Regelung zur Kenntnis, wonach ab dem 07.05.2025 Drittstaatsangehörige nicht mehr als Volontärinnen (ausgenommen Erasmus+), Praktikant*innen oder freie Dienstnehmer*innen an der Universität Wien beschäftigt werden dürfen und regulär nur noch ab 10 Wochenstunden angestellt werden können. Diese Entscheidung bedeutet einen faktischen Ausschluss einer Vielzahl internationaler Studierender und Nachwuchswissenschaftler*innen von zentralen Beschäftigungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten an der Universität Wien.
Mit großer Besorgnis und entschiedener Ablehnung nimmt die ÖH Uni Wien die neue universitätsinterne Regelung zur Kenntnis, wonach ab dem 07.05.2025 Drittstaatsangehörige nicht mehr als Volontärinnen (ausgenommen Erasmus+), Praktikant*innen oder freie Dienstnehmer*innen an der Universität Wien beschäftigt werden dürfen und regulär nur noch ab 10 Wochenstunden angestellt werden können. Diese Entscheidung bedeutet einen faktischen Ausschluss einer Vielzahl internationaler Studierender und Nachwuchswissenschaftler*innen von zentralen Beschäftigungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten an der Universität Wien. Zahlreiche Studierende, insbesondere aus Drittstaaten, sind zur Finanzierung ihres Studiums, das durch erhöhte Studiengebühren, Visakosten und andere strukturelle Hürden ohnehin erschwert wird, auf solche Beschäftigungen angewiesen. Die neue Regelung verschärft deren prekäre Lage und schließt sie systematisch vom Zugang zu wichtigen Qualifizierungsmöglichkeiten aus. Als ÖH Universität Wien schließen wir uns der Einschätzung zahlreicher Studienvertretungen an, die diese Maßnahme als rassistisch und diskriminierend empfinden. Die Regelung zielt nicht auf individuelle Qualifikationen, Fähigkeiten oder Aufenthaltsstatus ab, sondern basiert ausschließlich auf Herkunft. Damit widerspricht sie fundamental dem Gleichstellungsauftrag der Universität und den Grundsätzen fairer Bildungschancen. Besonders kritikwürdig ist zudem die mangelhafte und intransparente Kommunikation dieser Maßnahme. Studierende und Betroffene wurden ohne Dialog oder Vorwarnung vor vollendete Tatsachen gestellt, lediglich mit zwei sachlich trockenen E-Mails. Der Verweis auf eine nicht näher erläuterte „rechtliche Risikobewertung" wirkt dabei wie ein vorgeschobenes Argument, um politische oder administrative Entscheidungen zu verschleiern.
Die ÖH Uni Wien fordert daher:
1. Die sofortige Rücknahme der neuen Regelung.
2. Eine umfassende Offenlegung der zugrunde liegenden „rechtlichen Risikobewertung", inklusive Auftraggeber*innen, Entscheidungsweg und rechtlicher Einschätzung.
3. Eine verbindliche Zusage, dass keine weiteren strukturellen Ausschlüsse von Studierenden ohne Einbindung der Studierendenvertretungen vorgenommen werden.
Wir erklären uns solidarisch mit allen betroffenen Studierenden, Beschäftigten und Interessensvertretungen. Die Universität darf kein Ort sein, an dem Herkunft über Zugang zu Bildung, Arbeit und Teilhabe entscheidet. Die ÖH wird alle rechtlichen, politischen und öffentlichen Wege nutzen, um gegen diese diskriminierende Regelung vorzugehen und für eine gerechte, inklusive Universität einzutreten.