Wo liegt für mich die Einkommensgrenze bei geringfügiger Beschäftigung?
Im Kalenderjahr 2025 beträgt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze 551,10 €. Sie gilt für unselbständige Tätigkeiten und für freie Dienstverträge.
Bei Einkünften aus Dienstleistungsschecks liegt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bei 755,01 € (2025).
Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze kommt seit dem Jahr 2017 nicht mehr zur Anwendung.
Für Einkünfte aus Werkverträgen gilt eine Jahresgrenze von 6.613,20 € (2025).