Wo liegt für mich die Einkommensgrenze bei geringfügiger Beschäftigung?
Im Kalenderjahr 2023 beträgt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze 500,91 €. Sie gilt für unselbständige Tätigkeiten und für freie Dienstverträge.
Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze kommt seit dem Jahr 2017 nicht mehr zur Anwendung.
Für Einkünfte aus Werkverträgen gilt eine Jahresgrenze von 6.010,92 € (2023).