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Wo liegt für mich die Einkommensgrenze bei geringfügiger Beschäftigung?

Im Kalenderjahr 2023 beträgt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze 500,91 €. Sie gilt für unselbständige Tätigkeiten und für freie Dienstverträge.

Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze kommt seit dem Jahr 2017 nicht mehr zur Anwendung.

Für Einkünfte aus Werkverträgen gilt eine Jahresgrenze von 6.010,92 € (2023).

Sozialreferat