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Wo liegt für mich die Einkommensgrenze bei geringfügiger Beschäftigung?

Im Kalenderjahr 2025 beträgt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze 551,10 €. Sie gilt für unselbständige Tätigkeiten und für freie Dienstverträge.

Bei Einkünften aus Dienstleistungsschecks liegt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bei 755,01 € (2025).

Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze kommt seit dem Jahr 2017 nicht mehr zur Anwendung.

Für Einkünfte aus Werkverträgen gilt eine Jahresgrenze von 6.613,20 € (2025).

Sozialreferat