Wieviel darf ich neben dem Bezug von Studienbeihilfe verdienen?
Neben dem Bezug von Studienbeihilfe darfst du pro Jahr bis zu 15.000 € (ab 1.1.2024: 16.455 €) verdienen, wenn du für sämtliche 12 Monate des jeweiligen Jahres die Beihilfe beziehst.
Bekommst du die Studienbeihilfe nur für einige Monate des Jahres, gilt für diesen Zeitraum eine aliquote Einkommensgrenze von 1.250 € (2024: 1.371,25 €) pro Monat. Beziehst du z.B. innerhalb eines Jahres nur von September bis Dezember eine Studienbeihilfe, beträgt die Einkommensgrenze von 1.9. bis 31.12. somit 5.000 € (2024: 5.485 €). Dein vor diesem Zeitraum erzieltes Einkommen wird nicht berücksichtigt.
Überschreitest du die für dich geltende Einkommensgrenze, so wird die Studienbeihilfe nachträglich um jenen Betrag gekürzt, um den dein Einkommen den Grenzwert übersteigt.