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Wie wird die Höhe der Studienbeihilfe errechnet?

Die Höchststudienbeihilfe für Studierende unter 24, die am Wohnort der Eltern oder in dessen Nähe studieren, beträgt 404 € pro Monat bzw. 4.848 € pro Jahr.

Für auswärtige Studierende, Vollwaisen, Studierende über 24, Studierende mit Kind(ern) und verheiratete Studierende beträgt der Grundbetrag 705 € pro Monat bzw. 8.460 € pro Jahr. Für Studierende über 24 Jahre wird dieser Betrag monatlich um 290 €, für Studierende über 27 Jahre zusätzlich um monatlich 36 € erhöht. Studierende mit Kind erhalten weitere 144 € pro Monat und Kind. Für Studierende mit Behinderung sind je nach Art der Behinderung weitere Zuschläge möglich.

Das Selbsterhalter_innenstipendium beträgt für Studierende unter 27 maximal 1.034 € pro Monat (12.408 € pro Jahr) und für Studierende über 27 monatlich 1.072 € (12.864 € pro Jahr). Zusätzlich können noch die Erhöhungsbeträge für Studierende mit Kind und für behinderte Studierende beansprucht werden.

Von der jährlichen Höchststudienbeihilfe werden schließlich abgezogen:

  • die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern (richtet sich nach deren Einkommen, gilt nicht bei Selbsterhalter_innen)
  • die zumutbare Unterhaltsleistung der Ehepartnerin/des Ehepartners oder der/des eingetragenen Partnerin/Partners
  • andere Ausbildungsförderungen auf die ein Rechtsanspruch besteht (z.B. Bafög)

Der so ermittelte Jahresbetrag wird um 4% erhöht und dann durch zwölf dividiert. Beträgt die monatliche Studienbeihilfe zumindest € 5,--, so gelangt sie zur Auszahlung. Studienbeihilfen unter diesem Betrag werden nicht angewiesen.

Dein eigenes Einkommen wird - sofern es die Einkommensgrenze übersteigt - erst nach Ende des Jahres rückwirkend berücksichtigt.

Ein genaues Berechnungsprogramm findest du hier:
Zum Online-Stipendienrechner der AK