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Wie beeinflusst der Bezug von Studienbeihilfe die Vorschreibung der Studiengebühr?

Bezieher*innen einer Studienbeihilfe die an einer Universität studieren bekommen grundsätzlich keinen Studienzuschuss zugesprochen. Allerdings kann ein Erlass der Studiengebühr an der jeweiligen Universität erreicht werden, wenn im aktuellen oder im unmittelbar vorangegangenen Semester Studienbeihilfe bezogen wird oder wurde.

Sozialreferat