Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Studienbeihilfe beziehen zu können?
- Du musst für ein ordentliches Studium zugelassen sein bzw. dieses fortsetzen. Eine Ausnahme für außerordentliche Studierende gilt nur mit Bescheid zur Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung.
- Das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, muss vor Vollendung des 33. Lebensjahres begonnen worden sein. Eine Erhöhung dieser Altersgrenze auf maximal 38 Jahre ist unter bestimmten Umständen für Selbsterhalter*innen, für behinderte Studierende und für Studierende mit Kind vorgesehen. Für den Beginn eines Masterstudiums gilt ein Studienbeginn vor dem 38. Geburtstag jedenfalls als rechtzeitig.
- Du darfst noch kein Studium abgeschlossen haben. Ausnahmen bestehen für für ein Masterstudium, das an ein Bachelorstudium angehängt wird und für ein Doktoratsstudium im Anschluss an ein Diplom- oder Masterstudium.
- Eine weitere Voraussetzung ist die soziale Bedürftigkeit. Maßgeblich dafür sind das Einkommen deiner Eltern (Ausnahme: wird beim Selbsterhalter*innenstipendium nicht berücksichtigt), dein eigenes Einkommen und gegebenenfalls das Einkommen deine*r Ehepartner*in oder deine*r eingetragenen Partner*in.
- Wichtig ist auch, dass du einen günstigen Studienerfolg nachweisen kannst. Speziell nach dem ersten Studienjahr droht unter Umständen sogar die Rückzahlung der bis dahin bezogenen Studienbeihilfe. In einer späteren Studienphase wird bei Fehlen des Erfolgs lediglich die weitere Auszahlung der Beihilfe gestoppt.
- Du musst die Anspruchsdauer einhalten, die grundsätzlich die Mindeststudiendauer zuzüglich eines Toleranzsemesters umfasst. Für Diplomstudien die in Studienabschnitte gegliedert sind, ist pro Studienabschnitt ein Toleranzsemester vorgesehen. Mit Hilfe bestimmter Gründen kann eine Verlängerung der Anspruchsdauer beantragt werden. Für Kandidat*innen zur Studienberechtigungsprüfung beträgt die Anspruchsdauer maximal zwei Semester (abhängig von der Anzahl der vorgeschriebenen Einzelprüfungen).
- Hinsichtlich eines Studienwechsels ist zu beachten, dass du dein Studium höchstens zweimal wechseln darfst, und dass jeder Wechsel spätestens nach dem zweiten Semester des bisherigen Studiums erfolgen muss.
- Um für ein nachfolgendes Studium oder einen nachfolgenden Studienabschnitt Anspruch auf Studienbeihilfe zu haben, darf die jeweils vorgesehene Maximalstudiendauer im bisherigen Studium nicht überschritten werden.