Was muss ich bei einem Studienwechsel beachten?
Für einen Anspruch auf Familien- und Studienbeihilfe wie auch auf die begünstigte Krankenversicherung für Studierende darf die Studienrichtung nicht öfter als zweimal gewechselt werden. Außerdem sollte das vorangegangene Studium nicht länger als zwei Semester betrieben worden sein. Somit muss ein rechtzeitiger Studienwechsel spätestens nach dem zweiten Semester des unmittelbar vorangegangenen Studiums erfolgen.
Das Sommersemester 2020 wird bei einem Studienwechsel nicht mitgezählt. Das gilt sowohl für für die Familien- wie auch für die Studienbeihilfe.