Zum Inhalt

Wann ist ein Studienwechsel kein Studienwechsel?

  • Studienwechsel, bei denen die gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung eingerechnet werden können
  • Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden der/des Studierenden zwingend herbeigeführt werden

Wird das Studium zu spät gewechselt, besteht die Möglichkeit, nach einer Sperrfrist erneut Familien- und/oder Studienbeihilfe zu beziehen. Du musst dafür in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester zurücklegen, wie du in dem zuvor betriebenen Studium bereits absolviert hast. Können aus deinem Vorstudium/deinen Vorstudien Prüfungen angerechnet werden, verkürzt sich dadurch die Sperrfrist.

Das Sommersemester 2020 wird bei einem Studienwechsel nicht mitgezählt. Das gilt sowohl für für die Familien- wie auch für die Studienbeihilfe.

Sozialreferat