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Versicherungs­kostenbeitrag

Bezieher*innen einer Studienbeihilfe, die eine begünstigte Selbstversicherung für Studierende abgeschlossen haben, haben ab dem auf die Vollendung ihres 27. Lebensjahres folgenden Monat Anspruch auf einen Versicherungskostenbeitrag von 19 € pro Monat bzw. 228 € Euro pro Jahr. Die Auszahlung erfolgt zwar automatisch aber erst im Nachhinein.

Sozialreferat