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Reisekosten­zuschuss

Bezieher*innen einer Studienbeihilfe, die ein Auslandsstudium absolvieren, kann von der Stipendienstelle ein Zuschuss zu ihren Reisekosten gewährt werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf. Wie hoch der Reisekostenzuschuss ausfällt richtet sich danach, in welchem Land das Auslandsstudium absolviert wird. Die genaue Höhe ist auf der Infoseite der Studienbeihilfenbehörde aufgelistet.

Sozialreferat