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Kann ich mir meine Prüfungsunterlagen nach der Prüfung ansehen?

Du hast das Recht dir deine Prüfungsunterlagen nach der abgelegten Prüfung ansehen, wenn du dies innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangst. § 79 Abs. 5 des Universitätsgesetzes 2002 berechtigt dich auch Kopien oder Fotos deiner Prüfung anzufertigen, solange es sich hierbei nicht um Multiple-Choice-Fragen handelt.