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Förderung für Auslandsstudien

Während der Dauer eines Auslandsstudiums von höchstens vier Semestern hast du weiterhin Anspruch auf Studienbeihilfe. Zusätzlich kannst du für ein mindestens einmonatiges Studium im Ausland eine monatliche Beihilfe, deren Höhe sich am Lebensstandard deines Ziellandes orientiert, beziehen. Für Studierende unter 24 gelten für auswärtige und nicht-auswärtige unterschiedliche Beträge. Die genaue Höhe dieser monatlichen Auslandsbeihilfe kannst du der Infoseite der Studienbeihilfenbehörde entnehmen.

Nach dem Ende eines Auslandsstudiums musst du spätestens in der Antragsfrist des folgenden Semesters einen Studienerfolgsnachweis für die Ausland verbrachte Zeit erbringen. Dafür benötigst du einen Anerkennungsbescheid über mindestens 3 ECTS-Punkte pro im Ausland verbrachten Monat. Alternativ dazu ist auch eine Bestätigung über den Fortschritt der Bachelor- oder wissenschaftlichen Arbeit möglich.

Sozialreferat