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Abgabefristen für Seminararbeiten / prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen

Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen gilt gemäß § 10 Abs 4 des studienrechtlichen Teils der Satzung der Uni Wien folgende Rechtslage:

"Die Leiterin oder der Leiter der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung ist berechtigt, das Nachreichen eines schriftlichen Beitrages bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. April, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum folgenden 30. September zu gestatten. Bei Blocklehrveranstaltungen, die ausschließlich in der lehrveranstaltungsfreien Zeit stattfinden, beträgt diese Frist maximal drei Monate, beginnend mit der letzten Lehrveranstaltungseinheit."

Die Leiter*innen einer prüfungsimmanenten LV sind somit berechtigt (aber nicht verpflichtet), eine (Pro-)Seminarsarbeit auch nach dem Ende der LV noch zu akzeptieren.

Diese Regelungen gelten nicht nur für (Pro-)Seminararbeiten, sondern auch für alle anderen schriftlichen Arbeiten, die als Teilleistung in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen verlangt werden.

Referat für Bildung und Politik