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ÖH Wahlen 2021

18. - 20. Mai

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Einsichtnahme ins WählerInnenverzeichnis

Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen ist die Einsichtnahme ins WählerInnenverzeichnis online mit Handysignatur bzw. in Ausnahmefällen nach telefonischer Terminvereinbarung vom 8. bis 13. April 2021  im Sekretariat möglich.

Ist keine Handy-Signatur vorhanden, kannst du mit deiner u:account E-Mail-Adresse unter Beifügung einer Kopie des Studierendenausweises anfragen, ob du wahlberechtigt bist und im Wählerinnen- und Wählerverzeichnis aufscheinst.

Wahltage und Fristen

Verordnung über die Wahltage der ÖH-Wahlen 2021 (PDF)

  • Frist für die aktive und passive Wahlberechtigung (Einzahlung des ÖH-Beitrags fürs Sommersemester 2021): 30. März 2021
  • Einreichfrist für Wahlvorschläge (inkl. Zustimmungserklärungen und benötigter Unterstützungserklärungen) zur Universitätsvertretung: 30. März bis 13. April 2021
  • Einreichfrist für die Bekanntgabe der Kandidatur zur Studienvertretung: 30. März bis 22. April 2021
  • Frist zur Einsichtnahme ins Wähler_innenverzeichnis und zur Einbringung von schriftlichen Einsprüchen gegen das Wähler_innenverzeichnis: 8. bis 13. April 2021
  • Frist für die Beantragung einer Wahlkarte: 31. März bis 11. Mai 2021
  • ÖH-Wahlen: 18. bis 20. Mai 2021
  • Frist für die Verlautbarung der Ergebnisse: 20. bis 27. Mai 2021

Wahllokale

Die Wahlkommission verlautbart die Einrichtung der Unterkommissionen der Wahlkommission, die Wahllokale und die Wahlzeiten für die ÖH Wahlen 2021 wie folgt:

Wahlzeiten

1. Wahltag: 18. Mai 10:00 bis 19:00 Uhr

2. Wahltag: 19. Mai 09:00 bis 20:00 Uhr

3. Wahltag: 20. Mai 09:00 bis 15:00 Uhr

COVID-19 Infos

Sicherheits- und Hygieneregeln für Mitglieder der Wahlkommission und der Unterkommissionen

  • Nachweis eines zeitnahen negativen COVID-19-Testergebnisses.
  • Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske ohne Ausatemventil) oder höherwertigere Masken.
  • (Mindest-)Abstand einhalten
  • Genaue Aufzeichnung, wer für welchen Zeitraum, wo anwesend war.
  • Regelmäßiges Lüften
  • Gemeinsame Verwendung von Gegenständen vermeiden.
  • Regelmäßige Reinigung oder Desinfektion der Hände und der verwendeten Gegenstände (Tische, Sessel, Computer, Tastaturen, Mäuse, etc.).
  • Keine Konsumation von Speisen und Getränken im Nahebereich von anderen Personen.

Maßnahmen für Wählerinnen und Wähler

  • Verpflichtendes Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske ohne Ausatemventil) oder höherwertige Atemschutzmasken.
  • Desinfektion der Hände, bevor das Wahllokal betreten wird.
  • Das Wahllokal möglichst nur einzeln betreten.
  • Einhaltung eines Abstandes von mindestens zwei Metern.
  • Selbstständiges Vorzeigen des Lichtbildausweises in der Form, dass die Identität für die Wahlkommission, die Unterwahlkommission bzw. die Unterkommission ersichtlich ist. Bei Bedarf ist die FFP2-Maske kurz abzunehmen. Eine Übergabe des Lichtbildausweises an die Mitglieder der Wahlkommission sollte vermieden werden.
  • Nach Möglichkeit Verwendung eines selbst mitgebrachten Schreibgeräts für den Wahlvorgang.
  • Eigenhändiger Einwurf des Wahlkuverts in die Wahlurne durch die Wählerin bzw. den Wähler.
  • Unverzügliches Verlassen des Wahllokales nach dem Wahlvorgang.
  • Vermeiden Sie Ansammlungen vor dem Wahllokal bzw. in der Nähe des Wahllokales.

Leitfaden des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung für Unterkommissionen bzw. WählerInnen:

Sicherheits- und_Hygienekonzept 2021

https://wahl2021.oeh.ac.at/covid-19-infos/

Verlautbarungen und Kundmachungen

HSG §19 Abs. (3) Der Studienvertretung gehören bei bis zu 400 Wahlberechtigten drei Mandatarinnen und Mandatare, bei über 400 Wahlberechtigten fünf Mandatarinnen und Mandatare an.