Fahrtkostenzuschuss
Fahrtkostenzuschüsse für Bezieher*innen einer Studienbeihilfe werden in drei Formen gewährt:
- allgemeiner Fahrtkostenzuschuss für Fahrten am Studienort mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Pendler*innenzuschuss für das tägliche Pendeln zum Studienort und
- Heimfahrtzuschuss für Studierende, deren dauernder Wohnsitz mehr als 200 km vom Studienort entfernt ist.
Auf einen Fahrtkostenzuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Details dazu findest du auf der Infoseite der Studienbeihilfenbehörde.