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Fahrtkosten­zuschuss

Fahrtkostenzuschüsse für Bezieher*innen einer Studienbeihilfe werden in drei Formen gewährt:

  • allgemeiner Fahrtkostenzuschuss für Fahrten am Studienort mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Pendler*innenzuschuss für das tägliche Pendeln zum Studienort und
  • Heimfahrtzuschuss für Studierende, deren dauernder Wohnsitz mehr als 200 km vom Studienort entfernt ist.

Auf einen Fahrtkostenzuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Details dazu findest du auf der Infoseite der Studienbeihilfenbehörde.

Sozialreferat