Was ist, wenn mein Jahresgewinn aus Werkverträgen ohne Gewerbeschein über 6.221,28 € (2024) liegt?
Hier gilt die Pflichtversicherung nach GSVG (Meldepflicht bei der SVS - Sozialversicherung der Selbständigen).
Wird die Jahresgrenze nicht überschritten, ist ein Opting-In (freiwillige Krankenversicherung in der SVS) ebenfalls möglich.