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Was ist, wenn mein Jahresgewinn aus Werkverträgen ohne Gewerbeschein über 6.221,28 € (2024) liegt?

Hier gilt die Pflichtversicherung nach GSVG (Meldepflicht bei der SVS - Sozialversicherung der Selbständigen).

Wird die Jahresgrenze nicht überschritten, ist ein Opting-In (freiwillige Krankenversicherung in der SVS) ebenfalls möglich.

Sozialreferat