Zum Inhalt

Sprachstipendium

Studienbeihilfenbezieher*innen, die zum Zweck eines Auslandsstudiums einen Sprachkurs im In- und/oder Ausland besuchen, bekommen die Kosten dafür zum Teil ersetzt. Die Kurskosten werden zu 80% erstattet, höchstens jedoch mit 365 € unterstützt. Für einen im Ausland unmittelbar vor dem Auslandsstudium absolvierten, mindestens zweiwöchigen Sprachkurs bekommst du außerdem einen Zuschuss in der Höhe einer Monatsrate der Beihilfe für das Auslandsstudium. Ein Rechtsanspruch auf das Sprachstipendium besteht nicht.

Sozialreferat