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Befreiung von der Rundfunk- und Fernsprechgebühr für Bezieher_innen einer Studienbeihilfe ("GIS-Befreiung")

Bezieher*innen von Beihilfen nach dem StudFG (z.B. Studienbeihilfe, Selbsterhalter*innen-Stipendium, Studienabschluss-Stipendium, Studienunterstützung) haben Anspruch auf die Befreiung von der Rundfunkgebühr ("GIS-Gebühr") und auf eine monatliche Zuschussleistung zu den Fernsprechentgelten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Haushaltsnettoeinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die monatliche Zuschussleistung zu den Gesprächskosten kann bei bestimmten Anbieter*innen im Telekombereich (Fest- oder Mobilnetz) eingelöst werden.

Dem Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr (für Radio- und Fernsehgeräte) und auf Zuerkennung der Zuschussleistung zu den Fernsprechentgelten sind der Stipendienbescheid (in Kopie), die Meldezettel (in Kopie) und Nachweise über die Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen und eventuell eine Mietzinsbestätigung sowie die Bestätigung über eine Mietzinsbeihilfe oder Wohnbeihilfe beizulegen.

Nähere Informationen dazu sowie das entsprechende Antragsformular findest du auf der Website der GIS.

Sozialreferat