Der Senat ist neben Rektorat und Universitätsrat oberstes Leitungsorgan der Universität. Bei ihm liegen die wesentlichsten Entscheidungskompetenzen für Studien- und Prüfungsangelegenheiten. Er besteht an der Universität Wien aus 18 Mitgliedern (4 Studierende, 4 Vertreter_innen des Mittelbaus, 9 Professor_innen und ein Mitglied des Allgemeinen Universitätspersonals).
Der Senat hat folgende zentrale Aufgaben:
- Erlassung der Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge
- Entscheidungen in zweiter Instanz in Studienangelegenheiten
- Zustimmung zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans innerhalb von zwei Monaten; stimmt der Senat nicht fristgerecht zu, ist der Entwicklungsplan dennoch an den Universitätsrat weiterzuleiten
- Zustimmung zu dem vom Rektorat beschlossenen Entwurf des Organisationsplans innerhalb von zwei Monaten; stimmt der Senat nicht fristgerecht zu, ist der Organisationsplan dennoch an den Universitätsrat weiterzuleiten
- Mitwirkung an Habilitationsverfahren
- Mitwirkung an Berufungsverfahren
- Erlassung und Änderung der Satzung