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Senat der Universität Wien

Der Senat ist neben Rektorat und Universitätsrat oberstes Leitungsorgan der Universität. Bei ihm liegen die wesentlichsten Entscheidungskompetenzen für Studien- und Prüfungsangelegenheiten. Er besteht an der Universität Wien aus 18 Mitgliedern (4 Studierende, 4 Vertreter_innen des Mittelbaus, 9 Professor_innen und ein Mitglied des Allgemeinen Universitätspersonals).

Der Senat hat folgende zentrale Aufgaben:

  • Erlassung der Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge
  • Entscheidungen in zweiter Instanz in Studienangelegenheiten
  • Zustimmung zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans innerhalb von zwei Monaten; stimmt der Senat nicht fristgerecht zu, ist der Entwicklungsplan dennoch an den Universitätsrat weiterzuleiten
  • Zustimmung zu dem vom Rektorat beschlossenen Entwurf des Organisationsplans innerhalb von zwei Monaten; stimmt der Senat nicht fristgerecht zu, ist der Organisationsplan dennoch an den Universitätsrat weiterzuleiten
  • Mitwirkung an Habilitationsverfahren
  • Mitwirkung an Berufungsverfahren
  • Erlassung und Änderung der Satzung

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