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17.06.2021 nachfolgende Zeitpläne nach Studienvertretung bitte beachten:
Termine der konstituierenden Sitzungen der Studienvertretungen A - Ka und der Universitätsvertretung
mit HR Mag. Christian Albert – Vorsitzender, +43 (0)664/602 77 10340
Termine der konstituierenden Sitzungen der Studienvertretungen Kl - V
mit Mag. Katharina Sonntagbauer - stellv. Vorsitzende, +43 (0)664/602 77 12152
Wahlergebnisse
Wahlergebnis Universitätsvertretung (UV) Wahlergebnis UV nach Unterkommissionen
Kundmachung und Termin der Konstituierung der Universitätsvertretung
Wahlergebnis Studienvertretungen (StV) Wahlergebnis StV nach Unterkommissionen
Wahlergebnisse Bundesvertretung Verlautbarung Wahlergebnisse Bundesvertretung
Einsichtnahme ins WählerInnenverzeichnis
Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen ist die Einsichtnahme ins WählerInnenverzeichnis online mit Handysignatur bzw. in Ausnahmefällen nach telefonischer Terminvereinbarung vom 8. bis 13. April 2021 im Sekretariat möglich.
Ist keine Handy-Signatur vorhanden, kannst du mit deiner u:account E-Mail-Adresse unter Beifügung einer Kopie des Studierendenausweises anfragen, ob du wahlberechtigt bist und im Wählerinnen- und Wählerverzeichnis aufscheinst.
Wahltage und Fristen
Verordnung über die Wahltage der ÖH-Wahlen 2021 (PDF)
- Frist für die aktive und passive Wahlberechtigung (Einzahlung des ÖH-Beitrags fürs Sommersemester 2021): 30. März 2021
- Einreichfrist für Wahlvorschläge (inkl. Zustimmungserklärungen und benötigter Unterstützungserklärungen) zur Universitätsvertretung: 30. März bis 13. April 2021
- Einreichfrist für die Bekanntgabe der Kandidatur zur Studienvertretung: 30. März bis 22. April 2021
- Frist zur Einsichtnahme ins Wähler_innenverzeichnis und zur Einbringung von schriftlichen Einsprüchen gegen das Wähler_innenverzeichnis: 8. bis 13. April 2021
- Frist für die Beantragung einer Wahlkarte: 31. März bis 11. Mai 2021
- ÖH-Wahlen: 18. bis 20. Mai 2021
- Frist für die Verlautbarung der Ergebnisse: 20. bis 27. Mai 2021
Wahllokale
Die Wahlkommission verlautbart die Einrichtung der Unterkommissionen der Wahlkommission, die Wahllokale und die Wahlzeiten für die ÖH Wahlen 2021 wie folgt:
Wahlzeiten
1. Wahltag: 18. Mai 10:00 bis 19:00 Uhr 2. Wahltag: 19. Mai 09:00 bis 20:00 Uhr 3. Wahltag: 20. Mai 09:00 bis 15:00 Uhr
Sicherheits- und Hygieneregeln für Mitglieder der Wahlkommission und der Unterkommissionen
- Nachweis eines zeitnahen negativen COVID-19-Testergebnisses.
- Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske ohne Ausatemventil) oder höherwertigere Masken.
- (Mindest-)Abstand einhalten
- Genaue Aufzeichnung, wer für welchen Zeitraum, wo anwesend war.
- Regelmäßiges Lüften
- Gemeinsame Verwendung von Gegenständen vermeiden.
- Regelmäßige Reinigung oder Desinfektion der Hände und der verwendeten Gegenstände (Tische, Sessel, Computer, Tastaturen, Mäuse, etc.).
- Keine Konsumation von Speisen und Getränken im Nahebereich von anderen Personen.
Maßnahmen für Wählerinnen und Wähler
- Verpflichtendes Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske ohne Ausatemventil) oder höherwertige Atemschutzmasken.
- Desinfektion der Hände, bevor das Wahllokal betreten wird.
- Das Wahllokal möglichst nur einzeln betreten.
- Einhaltung eines Abstandes von mindestens zwei Metern.
- Selbstständiges Vorzeigen des Lichtbildausweises in der Form, dass die Identität für die Wahlkommission, die Unterwahlkommission bzw. die Unterkommission ersichtlich ist. Bei Bedarf ist die FFP2-Maske kurz abzunehmen. Eine Übergabe des Lichtbildausweises an die Mitglieder der Wahlkommission sollte vermieden werden.
- Nach Möglichkeit Verwendung eines selbst mitgebrachten Schreibgeräts für den Wahlvorgang.
- Eigenhändiger Einwurf des Wahlkuverts in die Wahlurne durch die Wählerin bzw. den Wähler.
- Unverzügliches Verlassen des Wahllokales nach dem Wahlvorgang.
- Vermeiden Sie Ansammlungen vor dem Wahllokal bzw. in der Nähe des Wahllokales.
Leitfaden des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung für Unterkommissionen bzw. WählerInnen:
Sicherheits- und_Hygienekonzept 2021
https://wahl2021.oeh.ac.at/covid-19-infos/
Verlautbarungen und Kundmachungen
- Verlautbarung wahlwerbende Gruppen UV
- Verlautbarung der KandidatInnen der zugelassenen Wahlvorschläge
- Verlautbarung Studienvertretungen
- Verlautbarung wahlwerbende Gruppen BV
HSG §19 Abs. (3) Der Studienvertretung gehören bei bis zu 400 Wahlberechtigten drei Mandatarinnen und Mandatare, bei über 400 Wahlberechtigten fünf Mandatarinnen und Mandatare an.
Downloads
Anlage 3: Wahlvorschlag HV
Frist: 13. April
Zustimmungserklärungen durch Unterschrift von allen Kandidat_innen entweder auf diesem Formular oder einzeln über Anlage 3a
Anlage 3a: Zustimmungserklärung HV
Frist: 13. April 2021
Zustimmungserklärung von allen Kandidat_innen entweder über dieses Formular oder direkt auf Anlage 3.
Anlage 5: Unterstützungserklärungen Liste HV
Liste, auf der alle Unterstützer_innen der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe für die Hochschulvertretung unterschreiben
Frist: 13. April 2021
Anlage 5a: Unterstützungserklärung Einzeln HV
Einzelnes Formular für Unterstützer_innen der jeweiligen wahlwerbenden Gruppe für die Hochschulvertretung
Frist: 13. April 2021
Anlage 5b: Unterstützungserklärung Einzeln HV §27 (8)
Unterstützungserklärung für bestehende Liste durch ZBV und Mandatar_in der Liste (gemäß § 27 Abs 8 HSWO)
Frist: 13. April 2021