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Für Studien­vertreter_innen

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Buchhaltung/​Gebahrensrichtlinien

Ihr werdet nicht herum kommen, die Gebahrensrichtlinien der Universitätsvertretung selbst sorgfältig durchzulesen. Hier kann keine wirklich gelungene Zusammenfassung gegeben werden, weil die Abwicklung von wirtschaftlichen Angelegenheit wirklich so komplex ist.

Zumindest sei nochmal auf die FAQ´s des Wirtschaftsreferats verwiesen.

Massenmails

Es können sogenannte Massenmail-Listen beim ZID (Zentralen Informatikdienst) der Uni Wien über das Partizipationsreferat beantragt werden.

Derzeit kommt es allerdings zu Verzögerungen, da das ZID durch die Umstellung auf digitale Lehre massiv überlastet ist. Wir bitten euch um Geduld.

Jegliche Kommunikation bzgl. den Massmailern muss über das Partizipationsreferat laufen, wenn ihr euch an den ZID direkt wendet, wird der euch zurück an uns verweisen. Ihr erspart dem ZID also eine Menge Aufwand wenn ihr euch direkt ans PartiRef wendet.

Um einen Massmailer zu beantragen, müsst ihr eine email an partizipation@oeh.univie.ac.at von eurer Zimbra StV email adresse mit folgenden Informationen schreiben:

  1. StV: unet email adresse und User IDs von mindestens zwei und maximal fünf Personen, davon mindestens eine/ein StV-MandatarIn für StVen FV/ZV: unet email adresse und User IDs von mindestens fünf und maximal zehn Personen, davon mindestens drei FV/ZV-MandatarInnen für FVen/ZVen
  2. Alle Studienkennzahlen, die ihr erreichen wollt (alle Bachelor- & Masterstudiengänge sowie Diplom und Lehramtsstudien). Dies ist immer eine sechs- oder neunstellige Zahl die ihr hier nachschauen könnt.

Für alle Studiengänge, die Lehramts-Studis haben: es kann mit Platzhaltern gearbeitet werden, dh. ihr könnt uns z.B. solche Zahlenkombinationen schicken & müsst nicht jede Studienkennzahl einzeln heraussuchen:

  • 198 xxx 455
  • 199 567 xxx

Diese Informationen werden dann an den ZID weitergeleitet und ihr bekommt Bescheid sobald alles eingerichtet ist.

Es ist automatisch festgelegt, dass die sent-from & reply-to / Absende & Anwort Adresse der Aussendungen eure jeweilige Zimbra email adresse ist (...@oeh.univie.ac.at)

Rechtlicher Hinweis

Mit diesen Massmailing-Listen tätigt ihr Aussendungen, keine Newsletters, d.h. die Studierenden können sich nicht davon abmelden.

Generell dürft ihr alles über diese Listen ausschicken, was für eure Studierenden relevant ist. Geht aber bitte verantwortungsvoll mit diesem Tool um und überhäuft eure Studierenden nicht mit zu vielen Aussendungen.

Außerdem dürfen NUR allgemeine Informationen zu jeglicher Wahl über den Massenmailer ausgeschickt werden. Es dürfen KEINE Wahlempfehlung und/oder -werbung für Fraktionen oder Parteien ausgeschickt werden. Dies gilt auch für die ÖH-Wahl.

ÖH-Tätigkeit anrechnen

Studienvertretungsarbeit bei der ÖH ist ehrenamtliche Arbeit. Gremienarbeit, Beratungen, Erstellung und Aktualisierung von Infomaterial, die Administration der Institution, das Organisieren und Durchführen von Projekten und natürlich dieses bisschen Weltretten nehmen allerdings sehr viel Zeit und Energie in Anspruch. Damit diese Zeit und Energie nicht nur idealistisch, sondern auch in der rauen Welt der Sachzwänge und finanziellen Nöte nicht für umsonst ist, könnt ihr eure Tätigkeit für die ÖH auf verschiedenen Ebenen geltend machen.

Allgemeine Informationen

In jedem Fall gilt, dass nur Studienvertretungszeiten, die bereits "absolviert wurden" geltend gemacht werden können. Außerdem müssen alle Formulare von euch ausgefüllt und von einer der Vorsitzenden der Universitätsvertretung (UV) unterschrieben werden. Dafür könnt ihr eure Anträge einfach im Sekretariat der UV abgeben & nach ein paar Tagen wieder abholen. Aufgrund der Unischließung bitte alle Anträge an: sekretariat@oeh.univie.ac.at schicken! Wir schicken dir den unterschriebenen eingescannten antrag wieder zurück.

Verlängerung der Bezugsdauer der Studienbeihilfe

Für bestimmte Tätigkeiten könnt ihr eine Verlängerung der Bezugsdauer der Studienbeihilfe bis maximal vier Semester beantragen. Einzureichen ist das selbstredend im Vorfeld der Bearbeitung eurer Anträge auf Studienbeihilfe. Für ÖH-Tätigkeit in einem bestimmten Semester bekommt ihr maximal ein Zusatzsemester zugesprochen.

Zum Formular: ÖH für Studienbeihilfe

Mehr Infos findet ihr hier (Link).

Rechtsgrundlage: Hochschüler_innenschaftsgesetz (HSG) 2014, §31 Abs. 2 und Studienförderungsgesetz 1992

Anrechnung von ÖH-Tätigkeit für euer Studium

Ihr könnt euch ÖH-Tätigkeit mit diesem Formular auch für euer Studium anrechnen lassen (wenn euer Studienplan dies erlaubt) – und zwar im Bereich der „Freien Wahlfächer“ oder „Alternativen Erweiterungen“.

Zum Formular: ÖH für ECTS

Rechtsgrundlage: Hochschüler_innenschaftsgesetz (HSG) 2014, §31 Abs. 3)

Übrigens: Wenn auch ohne rechtliche Verbindlichkeit, kann ÖH-Tätigkeit ebenso im Rahmen des regulären Curriculums, beispielsweise als Praktikum oder ähnliches, angerechnet werden. Sprecht doch einfach mit eurer Studienprogrammleitung, ob und welche Möglichkeiten es gibt.

Verringerung der Anwesenheitspflicht

"Soweit für eine Lehrveranstaltung an einer Bildungseinrichtung eine Anwesenheitsverpflichtung vorgesehen ist, kann diese von Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertretern, zusätzlich zu den bestehenden Regelungen betreffend die Ausnahmen der Anwesenheitsverpflichtung, um höchstens 30 vH unterschritten werden."

Rechtsgrundlage: Hochschüler_innenschaftsgesetz (HSG) 2014, §31 Abs. 6)

Das Antragsformular auf Aussetzung der Anwesenheitspflicht gem. § 31 Abs. 6 HSG 2014 ist computergestützt auszufüllen und unterschrieben im Sekretariat der UV abzugeben bzw. abzuholen. Aufgrund der Unischließung bitte alle Anträge an: buchhaltung-posteingang@oeh.univie.ac.at schicken! Wir schicken dir den unterschriebenen eingescannten antrag wieder zurück.

Zum Formular: Aussetzung der Anwesenheitspflicht

Studiengebührenbefreiung

Wenn ihr bereits Studiengebührenpflichtig seid, besteht seit dem Sommersemester 2015 die Möglichkeit einer Studiengebührenbefreiung für ÖH-Tätigkeit bis maximal vier Semester. Auch wenn dies sicherlich als Zeichen der Anerkennung von Studienvertretungsarbeit verstanden werden kann, hat die Uni Wien hier doch ein paar Stolperfallen eingebaut und ihr müsst folgendes beachten:

  • die Studiengebührenbefreiung für ÖH-Tätigkeit darf nur geltend gemacht werden, wenn kein anderer Erlass- oder Rückerstattungsgrund vorliegt und ihr nicht dieselbe ÖH-Tätigkeiten im selben Zeitraum für eine Verlängerung der Bezugszeit der Studienbeihilfe herangezogen habt
  • pro Semester kann nur genau eine ÖH-Tätigkeit angerechnet werden (also z.B. nur „Mandatar_in der Studienvertretung“, nicht allerdings die Nominierung für zwei verschiedene Studienkonferenzen oder die Zeiten eines Mandats + Nominierung für eine Studienkonferenz)
  • Beachtet auch die Fristen für den Antrag auf Erlass der Studiengebühren der Uni Wien: Das ist im Sommersemester der 30. April, im Wintersemester der 30. November.
  • Rückerstattung von bereits bezahlten Studiengebühren auch möglich, für das Wintersemester bis zum folgenden 31. März; für das Sommersemester bis zum folgenden 31. Oktober (näheres dazu hier). Ihr könnt in diesem Fall den Antrag auf Rückerstattung gleichzeitig mit dem Antrag auf Erlass einbringen.

Zum Formular: ÖH für Studiengebühren

Alle Infos findet ihr hier (Link).

Rechtsgrundlage: Satzung der Universität Wien, Studienrechtlicher Teil, § 25

Raumreservierung

Alle Studienvertreter_innen (Menschen der Studien-, Fakultäts- und Universitätsvertretungen) können an der Uni Wien zentral verwaltete Hörsäle und Seminarräume für Veranstaltungen kostenfrei (innerhalb der Dienstzeiten der Portiere) reservieren. Hier findet ihr eine kurze Anleitung dazu und erfahrt, wer eure Ansprechpartner_innen sind und welche Auflagen es gibt. Für die Raumreservierung innerhalb der Institute muss sich an das jeweilige Institut gewendet werden.

Alle Studierenden, die keine Studienvertreter_innen sind, können Räume über ihre zuständige Studienvertretung oder auf Anfrage über die ÖH Uni Wien anfragen lassen.

Hier findet ihr alle zentral verwalteten Hörsäle und Seminarräume an den Standorten der Uni Wien und ihr könnt euch über deren technische Ausstattung informieren.

How To: Anträge für zentral verwaltete Lehrveranstaltungsräume

  • Sende mind. 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine E-Mail an die verantwortliche Personen des Hörsaalmanagements der Uni Wien, rrm.hoersaalmanagement@univie.ac.at
  • Unbedingt erforderliche Angaben in der E-Mail sind:
    • Antragsteller_in (E-Mail, Telefonnummer und Adresse)
    • Verantwortliche Person mit Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer und Adresse)
    • Titel der Veranstaltung sowie eine Kurzbeschreibung (ein paar kurze Sätze reichen aus)
    • Datum der Veranstaltung
    • Uhrzeit (wobei die Veranstaltung in den LV-Zeitfenstern, zB 18:30-20:00, 20:15-21:45 etc., stattfinden muss)
    • max. erwartete Teilnehmer_innenzahl
  • Nach Verfügbarkeit der Räume wird ein ausgefüllter Antrag per E-Mail an dich retourniert.
  • Diesen Antrag musst du ausfüllen und unterschreiben und gibst ihn anschließend im Sekretariat der ÖH Uni Wien im ab, damit dieser vom Vorsitz-Team der ÖH Uni Wien unterschrieben und gestempelt wird.
  • Das Sekretariat der ÖH Uni Wien schickt den unterschriebenen Antrag per E-Mail an das Hörsaalmanagement weiter.

Es ist außerdem möglich, Hörsäle und Seminarräume in der vorlesungsfreien Zeit zu reservieren. Hierzu müsst ihr die oben beschriebenen Informationen an das Veranstaltungsmanagment der Uni Wien per Mail senden: event@univie.ac.at

Für einzelne Veranstaltungen ist es auch möglich, die Räume an der ÖH Uni Wien selbst zu reservieren. Nachfolgend findet ihr die Auflagen und ein Online-Formular zur Anfrage:

 Zugang zu Räumen und Gebäuden

Eigentlich sollte es ja klar sein, aber in diesem Belang haben Studienvertreter_innen immer wieder Probleme: Um eine vertrauliche Beratung aber auch die Archivierung von Unterlagen gewährleisten zu können, müssen alle ÖH-Räume verschließbar sein und die Studienvertreter_innen müssen selbstredend eigene (!) Schlüssel zu den Räumen besitzen.

Die Schlüssel für Räume am Institut (da fallen die meisten ÖH-Räume drunter) bekommt ihr normalerweise direkt am Institut. Solltet ihr hier Probleme haben, meldet euch einfach bei der Universitätsvertretung unter partizipation@oeh.univie.ac.at

Nachdem die Studienvertreter_innen aber oft auch außerhalb der Öffnungszeiten der Universität Zutritt zu ihren Räumen benötigen, können die Mandatar_innen außerdem Schlüssel für die Außentüren der Gebäude beantragen, in denen eure ÖH-Räume liegen. Die Schlüssel werden namentlich ausgegeben – beachtet bitte, dass damit bestimmte persönliche Haftungen verbunden sind. Die Schlüssel werden zentral über das Raum- und Ressourcenmanagement ausgegeben und um sie zu erhalten müsst ihr nur folgendes Formular ausfüllen und an sekretariat@oeh.univie.ac.at senden – wo selbiges dann vom Vorsitzteam unterschrieben werden muss. Damit die Bearbeitung erfolgreich ist, achtet bitte auf die genaue Bezeichnung des Orts und des Raums (inkl. genauer Raumnummer, die meist am Türschild ersichtlich ist).

Internetverbindung

Internetverbindung mit LAN-Kabel

In den meisten Fällen sind Boden- oder Wandbuchsen für LAN-Kabel in Räumlichkeiten der Studienvertretungen vorhanden und der PC eurer STV kann mittels LAN-Kabel ins Internet gehen. Dafür müssen die Buchsen für das richtige Netzwerk freigeschalten sein und ein Eintrag in unserer IP-Datenbank hinterlegt werden, damit wir eine doppelte Vergabe von IP-Adressen verhindern können und die automatische Konfiguration (über DHCP) funktioniert.

Wenn ihr ein altes Gerät austauscht, könnt ihr in der Regel die IP-Adresse des alten PCs am neuen PC weiterverwenden, vor allem wenn ihr den PC an der gleichen LAN-Buchse ansteckt und die IP-Adresse statisch konfiguriert habt. Dennoch wäre es gut, wenn ihr uns die Änderung mitteilt, weil wir dann den Eintrag in der IP-Datenbank aktuell halten können.

Solltet ihr eine zusätzliche IP-Adresse benötigen (oder in neue Räumlichkeiten ziehen), steckt bitte das Gerät an die gewünschte Buchse an und schreibt dann der EDV der ÖH Uni Wien, um eine freie IP-Adresse zugewiesen zu bekommen, damit wir das in unserer IP-Datenbank erfassen und wir gegegenfalls auch die jeweilige Boden- oder Wandbuchse für das richtige Netzwerk freischalten lassen können. Das Anstecken des Geräts an die Buchse ist optional, hilft aber dem ZID die richtige Buchse für die Freischaltung zu lokalisieren, weil die Beschriftungen der Buchsen manchmal falsch sind oder fehlen.

Schickt bitte die folgenden Informationen an edv@oeh.univie.ac.at:

  • IP-Adresse des Rechners (z. B. 131.139.58.211), sofern bereits vorhanden
  • Die genaue Adresse vom Aufstellungsortes des Druckers oder PCs (z. B. NIG, 4. Stock, Universitätsstraße 7, 1010 Wien)
  • Die Raumnummer (z.B. 2B EG 16)
  • Dosenbeschriftung und Nummer der Boden- oder Wandbuchse (z. B. 120/03), ggf. auch mit Foto der Buchse
  • MAC-Adresse des Druckers oder PCs (z. B. 0D:11:D1:A5:BB:A3)
  • FQDN: Hostname des Druckers oder PCs inkl. Domain (z. B. stv-kritische-theorie-pc1.oeh.univie.ac.at)
  • PC-Bestandsnummer (Inventarpickerl das ihr vom Wirtschaftsreferat der ÖH Uni Wien bekommt), sofern bereits vorhanden
  • Beschreibung des Geräts inkl. Betriebssystem (z. B. Windows 10, Sekretariatsrechner)

Tipp: So findet ihr IP-Adresse bzw. MAC-Adresse heraus.

Server betreiben

Aufgrund der Institutsfirewall vom ZID ist das Betreiben eines Servers im Uni-Netz nur mehr nach Kontaktaufnahme mit der ÖH EDV möglich, weil wir die Firewallfreischaltungen für euch beantragen müssen.

Wichtig: Wenn ihr eure IP-Adressen nicht über die ÖH, sondern über euer Institut bekommen habt, müsstet ihr bei uns auch eine Änderung der IP-Adresse (inkl. Freischaltung einer Buchse) beantragen. Ansonsten sind nicht wir, sondern die EDV-Beauftragten eures jeweiligen Instituts für eine Freischaltung zuständig.

Bestellungen Bundesbeschaffung (BBG)

Es ist an allen Ebenen der ÖH Uni Wien möglich über die BBG Angebote für den IT Bereich zu nutzen. Dies bedeutet in der Regel Zugang zu günstigen Angeboten von Desktop-PCs, Notebooks, Monitoren, Druckern, usw. Darüber hinaus verfügen Geräte in der Regel über bessere Garantie- und Supportoptionen im Schadensfall. Bei der Bestellung von Hardware werden diese Angebote daher empfohlen.
 
Für die Bestellung von Hardware bei der BBG gibt es ein eigenes Formular des WiRef, welches im Sekretariat der UV abzugeben ist. Nach Genehmigung der Bestellung wird diese seitens des WiRefs durchgeführt.

Um die Angebote betrachten zu können, ist ein allgemeiner Account eingerichtet (User*in: oeh-uni-wien_BBG). Das Passwort wird in regelmäßigen Abständen an alle Ebenen der ÖH Uni Wien per E-Mail ausgesandt oder ist im WiRef zu erfragen. Damit habt ihr dann Einsicht in den e-Shop der BBG.

Bestellungen Software (ZID)

Ihr könnt gegen eine Quartalsmiete Software-Lizenzen über den Zentralen Informatikdienst der Universität Wien mieten. Dafür gibt es ein eigenes Formular, das computergestützt auszufüllen und im Sekretariat der UV abzugeben ist. Wenn ihr Software mietet, erhaltet ihr einmal pro Semester ein E-Mail vom Wirtschaftsreferat mit der aktuellen Software-Übersicht. Dabei seid ihr angehalten den Softwarestand zu kontrollieren und richtigzustellen, d.h. nicht installierte Software abzubestellen und installierte Software zu bestellen. Die zeichnungsberechtigten Personen sind verantwortlich und haften für die Software-Lizenzen. Sollte ein PC nicht mehr funktionieren und die Software somit nicht mehr benötigt werden oder sollte aus anderen Gründen die Software nicht mehr benötigt werden, so ist eine sofortige Abmeldung der jeweiligen Software (vollständiger Software-Produkt Name) am jeweiligen PC (Inventarnummer) an  wiref@oeh.univie.ac.at zu melden, damit ihr die Software-Miete nicht unnötig weiterbezahlt.

Untenstehend findet ihr die aktuelle Liste mit den aktuellen Softwareprodukten des ZIDs.

Bitte beachtet, dass die Preise pro Quartal angegeben sind.

Das Passwort für die Datei ist im Wirtschaftsreferat zu erfragen.